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Mein Kind wurde überfahren

Mamihochdrei

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Juni 2018
Beiträge
8
Hallo alle zusammen!

Meine Tochter ist 10 Jahre alt und wurde im Oktober letzten Jahres Opfer eines sehr schweren Unfalls. Sie wurde auf einer Bundesstraße von einer alten Dame an einer Überquerungshilfe überfahren. Sie kam mit dem Hubschrauber in eine Klinik. Ab da lag sie im Koma. Die Ärzte wussten nicht ob sie es schafft,ihre Verletzungen waren einfach zu groß und zu viele. Nur um mal ein paar zu nennen..ich fange oben an..schweres schädelhirntrauma mit Blutungen..Basisbruch..nase gebrochen...kiefergelenke gebrochen...zahnverlusst..doppelte schultergelenkfraktur..lungenquetschung..milzverletzung..becken mehrfach gebrochen..bauch komplett aufgeschürft sowie die Beine. Platzwunden und einiges mehr..Blutransfusionen..ach mir blutet das Herz wenn ich das so schreibe...es gab eigendlich nichts an ihr was nicht kaputt war. Ihre Beine waren nicht gebrochen, das lag daran,das es ein sehr hohes Auto gewesen ist und das zertrümmern erst in Beckenhöhe anfing.

Sie kämpfte,,..wurde mehrfach operiert,,irgendwann klappte es und die Ärzte bekamen sie aus dem Koma. Wir waren lange auf der Intensivstation und kamen in Anschluss daran direkt in eine Reha für Kinder. Im Krankenhaus hat man ihr Leben gerettet und die Ärzte waren einfach toll. Auch in der Reha wurde sie super gefördert. Sie gilt bei den Ärzten und Therapeuten als Wunder..sie ging nach drei Monaten auf eigenen Beinen und ohne neurologischen Schäden nach Hause. Die Tägliche Therapie hat erreicht das sie mit ihrem Arm bis auf 80% kam.

Zu Hause waren wir einmal kurz beim Kinderarzt der uns weitere Physio und Ergo verschrieb. Er hat sie nicht weiter vermessen oder begutachtet. Wäre halt nur schlimm was ihr passiert ist. Ergo gab es zwei mal ein neues Rezept ,Physio sind wir jetzt beim letzten und die Endet im August. Wollte er erst gar nicht mehr verschreiben ,weil an ihrem jetzigen körperlichen Zustand eh nicht mehr zu anderen wäre.
Ich bat ihn mir das Attest auszufüllen ,also die invaliditätsbescheinigung der PUV. Nöö,würde er nicht machen. Orthopäde angerufen...auch der will es nicht ausfüllen! Aber ohne diesen Wisch kommt meine Tochter doch zu keinem Gutachter. Morgen werde ich zu der Reha fahren und die bitten das auszufüllen. Aber was mache ich wenn die das auch nicht machen?

Die Defizite die sie hat sind zum Glück nicht sooooo groß. Zumindest würde ich das so beurteilen. Ich bin glücklich das sie noch lebt und langsam wieder in ihren alten Alltag hineinfindet. Versteht mich nicht falsch ,aber warum sollte ich der Versicherung Geld schenken? Ich weiß nicht was ich noch machen soll.

Die Akte liegt auch immer noch bei der Staatsanwaltschaft..nichts geht voran. Wie lange dauert denn so was? Wieso hilft einem denn niemand? Sie ist doch noch ein Kind...

Danke für eure Zeit, vielleicht ist ja jemandem ähnliches passiert.

Lg Mamihochdrei
 
Hallo Mamihochdrei,

um was für ein Schreiben deiner PUV handelt es sich denn?

Die erste Begutachtung durch die PUV erfolgt gängigerweise ein Jahr nach dem Unfall, also ist noch nichts am Kochen! Des weiteren wird es 1 Jahr nach dem Unfall heisen das bleibende Schäden nicht auszuschließen sind, diese aber noch nicht zu beziffern sind!

Also cool Down, ich sitze aktuell zuhause, fast 5 Jahre nach meinem Unfall und habe mit über 35 Frakturen im Oberkörper immer noch kein Ergebnis wegen einem Behindertenausweis.

So nun das wichtige:

-Richte alle Ärztlichen Unterlagen zusammen.
-Schreibt wie ein Schmerztagebuch mit Medikation.

Es ist Wichtig zu erfassen was Sie nicht kann oder bei Ihr schlechter läuft als bei Gleichaltrigen! Das Problem ist das man als Verletzter immer das positive sieht und man jedem erzählen kann wie gut und Toll etwas geklappt hat! Zum Glück vergisst man schnell die Tage an denen man morgens mit Schmerzen aufwacht, diese müssen aber genau so in die Begutachtung mit einfließen.

Weiteres folgt.


MfG


GSXR
 
Hallo Mamihochdrei,

das Strafverfahren gegen die alte Dame ist unabhängig von den zivilrechtlichen Ansprüchen, die Ihr habt. Von daher solltest Du Dir nicht zu viel davon versprechen.

Mal abgesehen davon , dass Du für Deine Tochter eine PUV hast, wären dann noch die Ansprüche, die gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden müssen bzw. können. Das solltest Du, falls noch nicht geschehen, nicht aus den Augen verlieren, da sonst Verjährung droht.

Da Du selbst offensichtlich mit der Situation überfordert bist, was ich durchaus verstehen kann, solltest Du für Deine Tochter einen Rechtsanwalt, der sich im Personenschadenrecht auskennt, beauftragen (falls noch nicht geschehen).

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Mamahochdrei

Du solltest mal den Kinderarzt wechseln.
Damit geht es deinem Kind nicht besser. Aber ich denke dir.

Gruß
Chris 1966
 
Bei dem Schreiben der PUV handelt es sich um die Invaliditätsbescheinigung. Also der Wisch wo der behandelnde "nur" bestätigen muss ,dass die kleine bleibende Schäden hat und wo. Mehr nicht. Er bräuchte nicht mal nachmessen. Das würde ja dann ein Gutachter machen. Nur ohne diese Bestätigung kommen wir ja nicht zum Gutachter.

Einen Anwalt haben wir natürlich. Der kann aber auch erst arbeiten wenn er die Akte von der Staatsanwaltschaft bekommt. Also zwecks Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Ja,der Kinderarzt hat mein Vertrauen leider verloren...

Das macht mich alles ganz schön traurig. Man ist ziemlich sich selber überlassen,niemand fühlt sich verantwortlich. Das kann doch nicht sein ,dass man als Opfer so behandelt wird.
 
Grüß Dich, Mamihochdrei!

01
Jetzt schau erst mal, ob die Reha-Ärzte das ausfüllen. Bitte bring ihnen dazu alle Krankenhaus-Arztbriefe mit, dann geht es leichter.

02
Wenn das nicht greifen will, dann -sei beruhigt- finden wir eine Lösung. Dann meldest Du Dich hier. Ichn teile die Gelassenheit von GSXR. Das schaukeln wir schon. Das ist aus meiner Sicht und 40 Jahre beruflicher Tätigkeit im Unfall-Wesen ein beherrschbares Problem.

(Den Kinderarzt muss man allerding fragen: "Was würden Sie zu dieser Antwort sagen, ging es um Ihr Kind?)

03
Du sagst, Du bist ohne Hilfe, fühlst Dich alleingelassen. Nun, dazu sind wir da, dass das nicht mehr geschieht! Jetzt pass auf, jetzt kommen die Tipps!

04
Behandlungen, die nicht "auf Kasse" gehen, aber vom Arzt angeraten werden und per Privatrezept veschrieben werden, kann man grundsätzlich bei der Kraft- Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin unterbringen. Ich weiß von vielen Vorgängen, dass das klappt, seit das OLG Hamburg einmal sogar die Flugkosten zu einem Spezialisten (für Brandverletzungen bei einem Kind!) nach Tel Aviv (!) zugestanden hat. Die Entscheidung kann ich raussuchen, kein Problem, wnenn Du sie brauchst.

05
Du wirst Tag und Nacht Deinem Kind beim Leben geholfen haben. Natürlich, ohne einen Cent dafür zu verlangen, wäre ja auch noch schöner: Als Mutter.

Aber ist Dir bekannt, dass man für diesen Zeit-Mehraufwand ebenfalls Entschädigung von der Versicherung verlangen kann-? Das ist weitgehend unbekannt. Aber wenn Du in diesem Forum mit einer Stichwortsuche nach dem "Assistenzschaden" fahndest, dann findest Du etwas.

Übrigens wissen wir im Forum auch, wie man sowas durchdrückt bei der Versicherung.

06
Übrigens: Wird Dein Kind entlassen, so steht an: Wie geht es mit der Schule weiter? Da wird auch Nachhhilfe nötig sein. Auch die Kosten dafür sind ersatzfähige Kosten, die die gegnerische Versicherung tragen muss.

07
Staatsanwaltschaft: Hier wird es Zeit, dass sich Deine Tochter dem Verfahren als Nebenklägerin anschließt. Bis dahin ist ein Brief an die Staatsanwaltschaft sinnvoll, mit der Frage, wie lange das noch dauern soll. Diesen Brief richte bitte an die Behlrdenleitung der Staatsanwaltschaft.
Nach meiner Erfahrung ist eine solche Verfahrensdauer ungewöhnlich, könnte aber noch Gründe haben. Übrigens....Akteneinsicht wäre sinnvoll. Ist Deine Tochter von einem Anwalt vertreten?

08
Oben hast Du den Tipp bekommen, Tagebuch zu führen. Dieser Hinweis ist wichtig und richtig, ich unterstütze ihn. Auch zum Tipp "Tagebuch führen" findest Du in der Suchfunktion allerhand, auch,w as da alles rein muss und wieso.

09
Was mir besonders wichtig ist: BITTE KONTAKT HALTEN. Wir haben hier im Forum Leute, die echt was von der Sache verstehen, eien Unfallrekonstrukteuer, wir haben auch Mediziner und Juristen. Und vor allem viel, viele mitfühende Mitglieder, die aus eigener Erfahrung beitragen können. Wir können Dir schon helfen und Dich einbetten. Aber - Du mußt dazu immer fest dranbleiben. Versprochen?

10
Wer 25 Beiträge geschrieben hat, wird freigeschaltet für Privatnachrichten, "PN's". Diese PN's können nur Absender und Empfänger, nicht das Forum lesen. Da ist es dann möglich, Daten auszutauschen, die nicht allgemein bekannt werden sollen. Übrigens ist es nicht so schwer, 25 Nachrichten zu schreiben. 2 hast Du schon, und Du siehst bei jeder Anwort, wieviele Beiträge die betreffenden schon geschrieben haben.

Gute Besserung für Deinen Nachwuchs!

und viel Kraft und Trost für Dich!

ISLÄNDER
 
Also , ich bin jetzt schon überwältigt. Jetzt schon möchte ich DANKE sagen!
Das sind so viele gute Tipps,....von den meisten noch nie annähernd gehört. Ja ,ich werde hier präsent bleiben ,weiter berichten.
Es macht mir wieder Mut weiter zu kämpfen!
 
Oh, Mamihochdrei!
Ich kann dir nachfühlen, was das Alleingelassen betrifft. Bei mir ist es aus anderen Gründen. Mamas können ja Löwinnen für ihre Kinder werden, aber wenn so etwas wie der Kinderarzt passiert, bleibt einem der Brüller im Halse stecken.
Du bist nicht allein. Hier ist es niemand. Was passiert ist, ist schlimm genug. Jetzt vertrau hier etwas auf Hilfe. Erschrecke nicht, dass unser Rechtsstaat vielleicht gern ein solcher wäre...das stellt man sich anders vor. Es wird tiefe Tiefen geben, immer wieder. Sorge dafür vor. Mach dir einen Notfallplan, der dir Kraftreserven liefert.
Genieße die Zeit mit deinen Kinderm!
Lg
 
Grüß Dich, Mamihochdrei!

01
"25 Beiträge....kann man das nicht irgendwie schneller machen?"

Ja. Durch Anmeldung im Forum als Sponsor. Wer aktiver Sponsor ist, der ist sofort PN-berechtigt. Muss nicht sein, aber kann sein, ich wollt's nur sagen.

02
Was hat denn bis jetzt Die Versicherung der Unfallgegnerin bis jetzt zu der Sache gesagt, was erkenntnis an? Hat sie 100 % Haftung anerkannt? Falls nein: Was wendet sie ein?
DIese Haftung sollte man jetzt klären. Dann ist das abgehakt. Es spart sinnlosen Ärger in den nächsten Jahren.

(Ich kenne einen Vorgang, da hat die Versicherung -es war die AXA- über 30 Jahre (!) nach dem Unfall zum ersten Mal behauptet, sie bestreite, dass es überhaupt einen Unfall gegeben habe, mit dem sie was zu tun hat! Dabei hat sie 30 Jahre lang regulliert!

Nach 30 Jahren sind alle Polizei- und Staatsanwaltsschaftakten vernichtet, Zeugen gestorben u.s.w.! Wais jetzt? Wenn man ein Anerkenntns hat, zieht man das Anerkenntis raus und kann ganz gelassen sagen: "Was wollt ihr denn eigentlich? Das Anerkenntnis löst alle Probleme."
Zur Ehrenrettung der AXA: Der Anwalt des Geschädigten hat damals eine Vorstandsbeschwerde erhoben, und der Vorgesetzte hat sich entschuldigt. Allerdings: Sowas kann jederzeit wieder passieren. Vorsicht also damit.)

03
Es ist so, dass Du Dich dafür nicht wirklich zu fürchten hast, wenn man das jetzt aufklärt.

Grundsätzlich haben es Autofahrer bei Fußgängerfällen schwer. Sie haften grundsätzlich, einen Ausweg hat der Autofahrer nur dann, wenn er (er!! Der Autofahrer!) beweist, dass der Fußgänger ganz oder allein schuld ist: Denn der Autofahrer hat gegenüber dem Fußgänger hat die sogenannte "Beweislast", dass der Fußgägner am Unfall schuld ist (§ 7 StVG).

04
Diese Beweislast ist etwas, was Du noch oft zu hören bekommst. Die muss man auf dem Bildschirm haben, die ist wichtiger, als Du denkst.

Wer sie hat, hat's schwer: Er muss beweisen, dass seine Version von der Geschichte stimmt. Kann er's nicht, hat er Pech gehabt.

Die Bedeutung ist hoch, wer was beweisen muss. Ein besonders erhellendes Beispiel: Im Mittelalter musste eine der Hexerei verdächtige Frau beweisen, dass sie KEINE Hexe ist. WIe soll man das tun? Hätte die Inquisition beweisen müssen: "Die hat gehext!", tja! Dann hätte man sich wahrhaft viel Holz zum Hexenverbrennen gespart!

05
Es gibt auch viele SAchen, die der Geshcädigte beweisen muss. Und da wollen wir ein wenig helfen, dass die Beweis schön brav hergeschafft werden und vorrätig werden.



ISLÄNDER

PS.:
War Deine Tichter am Unfalltag schon 10 Jahre alt? Wenn nein, KANN sie kein Mitverschulden haben!
 
Guten Morgen Isländer,

Die Schuldfrage ist noch gar nicht geklärt. Die Akte liegt noch immer bei der Staatsanwaltschaft. Mein Anwalt hatte noch keine Einsicht.
Der Unfall war kurz nach ihrem 10. Geburtstag...

Das einzige was bis jetzt von der Staatsanwaltschaft kam, ist ein Schreiben darüber, dass sie strafrechtlich nicht belangt werden kann ,da sie unter 14 Jahren alt ist.

Die ältere Dame hat verschiedene Versionen an Aussagen getätigt. Von ICH HABE DIE KINDER NICHT GESEHEN über DIE IST EINFACH ÜBER DIE STRASSE GEFAHREN ( was schon mal gar nicht stimmt ,haben die anderen Kinder auch schon ausgesagt)..das Gutachten vom Unfall wurde erst nur nach Aussage der Frau erstellt. Nachdem meine Tochter Aussagen konnte,sowie die anderen Zeugen, würde es zu unserem Gunsten geändert. Der Kommissar meinte ,dass der Unfall hätte vermieden werden können. Meine Tochter war nämlich fast auf der anderen Straßenseite als sie erfasst wurde. Bremsspuren gibt es keine und das Unfallauto kam erst einige 100 Meter später zum stehen.

Mit wie viel Prozent Teilschuld "könnten" wir denn rechnen? Oder ist 100% nicht schuldig möglich?

Heute Mittag fahren wir zum Gespräch in die Reha. Ich hoffe ,dass sich zumindest das Problem wegen der Bescheinigung für die PUV in Luft auflöst. Ich bin erstmal zuversichtlich.

Melde mich dann später
 
Hallo Mamihochdrei,

Du schreibst, es wäre ein Gutachten im Strafverfahren erstellt worden. Wer hat denn dieses erstellt? Und was steht dort drin.

Was die Strafakte angeht, muss diese ja bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sein, oder wurde mitgeteilt, dass sie gerade woanders ist? Wenn sie nämlich bei der Staatsanwaltschaft herum liegt, solltest Du Dir den Anwalt schnappen, dorthin fahren und vor Ort Einsicht nehmen.

War denn Deine Tochter mit dem Fahrrad unterwegs? Wenn ich richtig gelesen habe, sei Deine Tochter über die Straße gefahren, laut Aussage der Unfallgegnerin.

Dann hatte Dir ja Isländer schon geraten als Nebenklägerin für Deine Tochter aufzutreten. Das könnte das Strafverfahren tatsächlich beschleunigen.

Allerdings habe ich aus dem vorherigen heraus gelesen, dass offensichtlich auch gegen Deine Tochter ermittelt wurde, was dann aufgrund der Tatsache, dass sie noch nicht strafmündig ist, verworfen wurde. Das könnte dann aber Auswirkungen im zivilrechtlichen Bereich haben.

Eine Mitschuld hätte die Auswirkung, dass Ihr vom Schaden Deiner Tochter nur einen Teil ersetzt bekommt und die Unfallgegnerin Anspruch auf einen Teil ihrer Reparaturkosten hätte, die Ihr ihr dann ersetzen müsstet.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dich, Mammihochdrei!

01
Wenn die Autofahrerin das Kind nicht gesehen hat, geibt sie damit zu, dass sie fest und tief geschlafen hat.

02
Durch Wechsel der Darstellung hat sie sich unglaubwürdig gemacht. Machts auf nicht besser für die Autofahrerin. Wenn sie aber das Kind gesehen hat, wie kann es sein, dass sie dann erst einige 100 m später anhält?

03
Die Richtigkeit der Variante "Kind ist mir ins Auto gelaufen/gefahren" muss beweisen:

(a) Im Strafrecht (also: Wenn es um die Bestrafung der Autofahrerin mit Geldbuße, Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Gefängnis geht) der Staatsanwalt.
Also ist jetzt eine Nachfrage fällig: Hat die Staatsanwaltschaft ein unfallanalytisches Gutachten beschafft? Anscheinend ja.
Falls ja: Da gibt es ein Recht, VORAB es einzusehen, also noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind, weil das in § 147 Abs. 3 StPO steht.

Das machen Staatsanwaltschaften oft ungern, auf "nicht wollen" kommt es nicht an, also HER DAMIT! Also: Dein RA möge da Druck auf Vorab-Herausgabe des GA machen.

(b) Strafrecht und Zivilrecht sind voneinander unabhängig. Im Zivilrecht, also wenn's um Schadensersatz geht, muss die Autofahrerin beweisen, dass die Tochter schuld ist.

Deshalb kommt es vor: Der Unfallgegner wird zwar nicht bestraft. Aber Schadensersatz muss er leisten.

(c)
Angesichts anderslautender Zeugenaussagen: Wie denn?

(d)
Rekobär überlegt einen technischen Ansatz. Volle Zustimmung! Damit kann man den Ablauf rekonstruieren, wenn die Spuren richtig gesichert wurden.

(e)
So ein Gutachten entsteht zu allererst auf der Basis der Spurenlage: Wo sind die Verletzungen? Wo sie die Dellen auf dem Auto? Wo ist das Kind gelandet, wo sind Gegenstände gelandet? Das ist die Suche nach der "Abwurfweite". Gibt es Spuren vor Dreck auf der Fahrbahn, Splitterfelder ect? Das sind so die Dinge, aus denen der Sachverständige Honig saugt, um Tempo und Reaktionen zu rekonstruieren.

(f)
Bremsspuren: Seit es ABS gibt, sind die klassischen "Bremsstreifen" verschwunden. Nun: Manchmal sieht man dennoch etwas, da schaut er Sachverständige aber genauer hin.

(f)
Anhalten erst nach einigen 100 m spricht ja nicht dafür, dass eine Vollbremsung stattgefunden hat, auch nicht dafür, dass die Autofahrerin angefangen hat zu bremsen, als sie das Kind als Gefahr wahrnehmen konnte: Sonst wäre sie bei Tempo 50 auf nasser Fahrbahn nach ungefähr 30 m gestanden . Bei trockener: Nach 22 - 25 Metern.

Das Verhalten spricht dafür, dass die Dame nur den "Rumms" beim Unfall wahrgenommen hat - und zuerst gar nicht wußte, was das war. Dass es einen Unfall gegeben hat, dämmerte ihr erst einige Sekunden später, dann ist sie mal stehen geblieben. Deine Tochter dürfte sie erstmals wahrgenommen haben, als sie dann ausgestiegen war und zurückgekommen ist.

(g)
Du hast von einem "geschützen Übergang" gesprochen. Was meinst Du damit? Zebrastreifen? Fußgängerfurt-? Welcher Verkehrsschilder gibt es dort

05
NACH DERZEITIGEM STAND schaut's eher gut aus, aber man kann's erst genauer sagen, wenn das Gutachten da ist! Als bekämpfe Deine Unruhe und sieh zu, dass das Gutachten hergeht. Glaiben wollen wir in der Kirche, und der Unfallwisenschaft wollen wir's wissen!

Wenn der StA sagt, dass man bis zum Abschluss der Ermittlungen warten muss, dann: Stoße RA und Staatsanwalt mit der Nase auf § 147 III StPO. Diese Vorschrift ist weitgehend unbekannt. Es gibt keine Grund, das nicht zu nutzen.

06
In den Hintergrund gerät das Thema "Unfalltagebuch" - das ist riskant, da machst DU u.U. viel kaputt, wenn Du das nicht tust. Machst Du das? Oder weißt Du nicht, wie Du das machen sollst? Dann sag's! das Forum hilft Dir schon!

07
Es gibt Unfallopferverbände. Man könnte mal schauen, ob wir für Dich was wissen, Voraussetzung wäre, dass Du uns sagen möchtest, wo ungefähr (aus Diskretionsgründen!) Du wohnst, z.B.: "Raum Aachen".

ISLÄNDER
 
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