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Mein Erlebnis heute bei Euronics

pswolf

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2008
Beiträge
1,101
Ort
Bayern
Hallo @,

heute Nachmittag war ich mit meinem Sohn bei Euronics(ist ein Elektronikmarkt). Dabei ist mir beim reingehen aufgefallen, dass auf einmal ein lautes Piepen begann. Habe mir dabei aber nichts gedacht.

Nachdem ich dann mit meinem Einkauf von der Kasse zum Ausgang ging wiederholte sich das Piepen. Daraufhin holte mich die Kassiererin zurück und zog meine Einkäufe nochmal über den Scan. Danach wollte ich wieder rausgehen und es piepte wieder. Die Kassiererinnen und andere Leute schauten mich an, als wenn ich was geklaut hätte.:eek:

Mir ist dann meine Knie-TEP eingefallen(weil da ja Metall drin ist) und habe es der Kassiererin gesagt. Da war dann aber auch schon der Ladendetektiv vor Ort und er glaubte mir zunächst nicht. Mußte dann mit zur Untersuchung und er hat nichts gefunden.

Habe denen dann meinen Prothesenpass(habe nicht gleich daran gedacht-ist doch verständlich oder-) gezeigt und konnte danach mit einer Entschuldigung gehen.

Mir kam es so vor, als wenn in diesem Markt ein Ganzkörperscanner(wie auf Flughäfen) installiert ist.:mad:

VG pswolf
 
:eek:

Das ist ja unglaublich! Da wirst du als Dieb hingestellt, nur weil deren Diebstahlsystem auf Metall reagiert?
:O

An deiner Stelle würde ich mich bei der Firmenleitung beschweren. Einfach nur so eine Entschuldigung wäre mir zu banal.
Körperscanner sind ja wohl in Läden nicht erlaubt, oder? Soweit ich weiß, soll die Ware mit einem Diebstahlschutz versehen sein oder ist deine TEP irgendwo geklaut ;)

Kannst ja damit drohen, dass sie sich bald hier wiederfinden:
http://verbraucherschutz.de/
 
Hallo pswolf,

danke dass Du das erzählt hast.

Bin schon am hinterher googeln, ob sich da was raus finden lässt, dass diese scanner jetzt schon in Einkaufspassagen Anwendung finden. Das wär ja der Hammer.

Welche Institutionen könnten darüber Bescheid wissen, wen könnte man anfragen?

Verbraucherzentrale, das glaub ich eher nicht, dass die darüber was wissen, denn erlaubt ist das mit Sicherheit nicht.

Aber ich finde schon, dass man der Sache nachgehen sollte.

Grüße
 
Hallo zusammen,

das ist ganz einfach, wie die Kisten arbeiten bzw. ausflippen.

Die Geräte erkennen einen Schwingkreis

Neue Geräte arbeiten mit RFID Tags, das ist sicherer gegen Fehlarlarm, bringt aber die totale Überwachung. (Microwelle hilft dagegen)

Ich habe die Kisten immer wieder zum kotzen gebracht, wenn ich Kabel gekauft habe, bzw. ein Teil meiner Ausweise bringt das Ganze zum .....:D

Die wollten wir schon mal meine Ausweise mit ihren Kassen entwerten.

Gruß
netzguru
 
Das habe ich gefunden:

die Diebstahlsicherungen reagieren nicht direkt auf Metall. Einfache, meist ältere Systeme benutzen einen elektrischen Schwingkreis aus Spule und Kondensator der auf eine bestimmte Frequenz abgestimmt ist. Dieser Schwingkreis ist an der Ware befestigt.

An der Tür gibt es nun Sensorspulen die ein elektrisches Feld mit genau dieser Frequenz aussenden. Kommt nun ein Schwingkreis in dieses Feld der Türsensoren, so kann man dies als charakteristisches Signal, ein Abfall der Leistung, erkennen und der Alarm wird ausgelöst.

Nun kann es sein das die Prothese zufälligerweise auch einen Schwingkreis für genau die benutzte Frequenz bildet. In einem solchen Fall wird auch der Alarm ausgelöst.

Leuchtet mir irgendwie ein:(, aber ich hab auch keine Ahnung von Physik

Grüße
 
Das habe ich gefunden:



Leuchtet mir irgendwie ein:(, aber ich hab auch keine Ahnung von Physik

Grüße

Hallo Kuckuk,
das ist so wie wenn ein stück Draht an mehrerer Stellen offen ist, das wirkt dann wie eine Antenne, und löst Alarm aus. Nur haben die Warensicherungssysteme verschieden Frequenzen, so das ich mit meinem Metall in den Füßen bei den Einkaufsmärkten meist keine Probleme habe, aber beim Flughafen ist es schon lustig, da gehen alle Lampen gleich an.
Aber meist hilft da, wenn ich bei der Kontrolle meinen linken Fuß zeige, der ist schon optisch viel stärker, und da bloß mal kurz den Fuß in die Schleuse halte.

Mir ist dann meine Knie-TEP eingefallen(weil da ja Metall drin ist) und habe es der Kassiererin gesagt. Da war dann aber auch schon der Ladendetektiv vor Ort und er glaubte mir zunächst nicht. Mußte dann mit zur Untersuchung und er hat nichts gefunden.

So was darf der Ladendetektiv gar nicht. Er dürfte dich nur am verlassen des Geschäftes hindern, und dann die Polizei rufen. Aber dafür muss er einen begründeten Verdacht liefern, und so wie in deinem Fall wäre das Sicherungssystem kein Anhaltspunkt für einen Verdacht. Und wenn dann die Polizei vor Ort ist, der Fall geklärt ist, kannst Du im Gegenzug Anzeige wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und falscher Beschuldigung stellen.
Bei einem früheren Arbeitgeber installierten wir Überwachungscams mit Videoaufzeichnung, und da kam ich öfters mit den Detektiven ins Gespräch, und das was in deinem Fall abgegangen ist, war keinesfalls rechtmäßig. Schon das hindern am verlassen des Ladens, stellt in dem Fall schon Nötigung dar, da keiner der Detektive sagen konnte, er hätte dich gesehen, oder wäre am Videosystem was sichtbar gewesen.
Das waren möchte gerne Spiel Scheriffs, und wenn ich manchmal sehe, was da im Blöldelmarkt für Gestalten als Ladendetektive arbeiten, dann sage ich nur, bei solchen Typen macht man den Bock zum Gärtner.
 
Hallo reini,

super Beitrag, aber ich hab nicht alles kapiert::rolleyes::mad:

Aber meist hilft da, wenn ich bei der Kontrolle meinen linken Fuß zeige, der ist schon optisch viel stärker, und da bloß mal kurz den Fuß in die Schleuse halte.
das versteh ich nicht: Ist ne Prothese drin ?

Mir ist dann meine Knie-TEP eingefallen(weil da ja Metall drin ist) und habe es der Kassiererin gesagt. Da war dann aber auch schon der Ladendetektiv vor Ort und er glaubte mir zunächst nicht.
So was darf der Ladendetektiv gar nicht. Er dürfte dich nur am verlassen des Geschäftes hindern, und dann die Polizei rufen. Aber dafür muss er einen begründeten Verdacht liefern, und so wie in deinem Fall wäre das Sicherungssystem kein Anhaltspunkt für einen Verdacht. Und wenn dann die Polizei vor Ort ist, der Fall geklärt ist, kannst Du im Gegenzug Anzeige wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und falscher Beschuldigung stellen.
Bei einem früheren Arbeitgeber installierten wir Überwachungscams mit Videoaufzeichnung, und da kam ich öfters mit den Detektiven ins Gespräch,

und das was in deinem Fall abgegangen ist, war keinesfalls rechtmäßig. Schon das hindern am verlassen des Ladens, stellt in dem Fall schon Nötigung dar, da keiner der Detektive sagen konnte, er hätte dich gesehen, oder wäre am Videosystem was sichtbar gewesen.

Nötigung gehört zu den Offizialdelikten, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen, wenn sie Kenntnis erhält !

Grüße
 
So was darf der Ladendetektiv gar nicht. Er dürfte dich nur am verlassen des Geschäftes hindern, und dann die Polizei rufen. Aber dafür muss er einen begründeten Verdacht liefern, und so wie in deinem Fall wäre das Sicherungssystem kein Anhaltspunkt für einen Verdacht.

Hallo reini5555, hallo @,

der Ladendetektiv darf Taschenkontrollen durchführen und, wenn man mit der Kontrolle nicht einverstanden ist, dann kann er erst die Polizei herbeirufen.

Ich war aber mit der Kontrolle einverstanden weil ich mir nichts zu schulden habe kommen lassen. War selbst schon, als ich noch im Personen- und Werkschutz tätig war, kurzfristig als Kaufhausdetektiv tätig. Diese Tätigkeit hat mir aber keinen Spass damals gemacht. Daher kann ich mich in diese Leute hinein versetzen. Es gibt aber auch in diesem Gewerbe schwarze Schafe die einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen.

@all,

ich konnte mir für diese Aktion von der Geschäftsleitung einen kleinen Trost in Höhe von 50 Euro aus dem Sortiment aussuchen. Die haben sich dann auch bei mir Entschuldigt.

Aber es ist schon wirklich komisch, dass diese Überwachungsgeräte schon beim Betreten eines Kaufhauses anspringen. Meine Knie-TEP ist aus Titan und mit Keramik überzogen wegen meiner Metallallergie.

VG pswolf
 
Euronics

Hallo ps wolf

Da war dann aber auch schon der Ladendetektiv vor Ort und er glaubte mir zunächst nicht. Mußte dann mit zur Untersuchung:mad: und er hat nichts gefunden.


Diese übereifrigen Ladendetektive dürfen dich gar nicht untersuchen. Eine körperliche Untersuchung darf nur die Polizei.:cool:
Bei allem gebührenden Respekt, aber dem Kerl hätte ich den Schuh aufgeblasen bis er abhebt:D

Gruß
Andreas 43
 
Hallo Andreas,

diese Leute dürfen einen nicht körperlich Untersuchen, dass stimmt. Aber sie dürfen Taschenkontrollen durchführen! Erst dann, wenn der zu Untersuchende sich weigert wegen der Taschenkontrolle, ist der Detektiv gezwungen die Polizei zu rufen.

VG pswolf
 
Hallo,

@pswolf

Die beiden letzten Sätze widersprechen sich aber etwas. Aber ich kann mir vorstellen, was Du meinst.

Sie "dürfen" schon, nur erzwingen können sie es nicht. Zudem muss auch ein konkreter Grund, also ein Verdacht vorliegen; ein "ich schau mal, ob das was in der Tasche ist, das nicht bezahlt ist" gibt es nicht. Bei begründetem Verdacht und Weigerung des Verdächtigen bleibt nur der Weg über die Polizei.

Andererseits ist es mal so, dass es unterschiedliche Systeme der Überwachung gibt und wenn so ein System mal eine Falschmeldung gibt - na, je nachdem wie mir das Personal entgegenkommt, lass ich halt mal einen Blick rein werfen. Der Verdacht ist ja da, ein Grund zum Festhalten (quasi eine vorläufige Festnahme) auch und die reicht dann halt auch aus, bis evtl. Polizei kommt.

Wir wissen doch, wie man es anderen schwer machen kann, nur es muss ja nicht unbedingt sein.


Gruss

Sekundant
 
Hallo reini,

super Beitrag, aber ich hab nicht alles kapiert::rolleyes::mad:


das versteh ich nicht: Ist ne Prothese drin ?

Hallo Kuckuk,
da sind Platten und Schrauben auf Dauer drin, also schön viel Metall, das nehme ich auch gerne als Ausrede her, wenn jemand meint ich hätte ein paar kilo zu viel Gewicht.

diese Leute dürfen einen nicht körperlich Untersuchen, dass stimmt. Aber sie dürfen Taschenkontrollen durchführen! Erst dann, wenn der zu Untersuchende sich weigert wegen der Taschenkontrolle, ist der Detektiv gezwungen die Polizei zu rufen.

VG pswolf
Nein, die dürfen keine Taschenkontrollen durchführen, die dürfen bestenfalls fragen, darf ich in die Tüte schauen, und wenn Du nein sagst, müssen die das akzeptieren.

Das Personal im Geschäft hat kein eigenes Recht zur Durchsuchung. Nur bei einem Diebstahlsverdacht darf die (vom Marktleiter herbeizurufende) Polizei in die Tasche gucken.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/BG...r-Taschenkontrolle-im-Supermarkt.news6197.htm

So und ein Diebstahlverdacht beseht nur wenn Dich ein Mitarbeiter / Detektiv beim Einstecken von Waren beobachtet hat (oder auf Video hat).

Der Detektiv hat gar keine Verpflichtung die Polizei zu rufen, wenn Du dich weigerst, denn er hat auch sonst die Folgen zu haften, als Nötigung, Freiheitsberaubung und falsche Anschuldigung, da er ja beim Anruf bei der Polizei sagen muss, er hätten einen Ladendieb, sonst kommen die nicht zur Taschenkontrolle. Zudem hat vermutlich kaum ein Ladendetektiv die Prokura für das Geschäft, und die ist notwendig für den Strafantrag, als Geschädigter.

Bei mir kann jeder Ladendetektiv fragen, ob er schauen darf, aber er wird die Antwort bekommen, dafür ist er nicht befugt, und er solle doch die Polizei rufen, mit den Konsequenzen für ihn. Wir wurden nur einmal von solchen windigen Typen in einem Kaufhaus in Berlin mal auf dies angesprochen, die frage nach einem begründeten Verdacht konnten die nicht nennen, statt dessen wollten die meine Frau mit Gewalt festhalten, ich habe darauf hin zum Handy gegriffen, und von mir aus die Polizei gerufen. Da wollten die zwei dann plötzlich nichts mehr wissen, aber ich habe die Aufgrund des Jedermannparagraph vorläufig festgehalten, wobei mir noch andere Zeugen des Vorfalls geholfen hatten. Die Polizei hatte die Personalien der beiden Detektive aufgenommen, und unsere Anzeige Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung aufgenommen.
Ein halbes Jahr später durfte meine Frau und ich dann noch mal nach Berlin fliegen, als Zeugen und staunten nicht schlecht, was solche Detektive alles an Vorstrafen hatten. Unsere Strafanzeige brachte dann den Jungs endgültig den Knast, da beide Bewährung schon vorher hatten.
Und solche Leute wollen einem unbescholtenem Bürger in die Tasche schauen oder sogar was von im Recht sein erzählen?
Lasst euch das nicht gefallen, wenn ihr euch nichts vor zu werfen ist.
 
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