hallo, hwageli
soweit stimmen ja hier in Deutschland die Gesetze überein, mit dem, was Du schreibst.
nur
wir reden hier über Verletzungsfolgen!, die nicht anerkannt werden, als Ergebnis des Unfalls
wir sind hier ein Forum für Unfallopfer.
mfg
pussi
hallo, j e n s
ist dieser §823 BGB,
1.anwendbar in Verbindung mit Körperverletzung?
2. gelten hier auch die 30 Jahre?
3. welche Rechte haben wir, als UO, nach diesem §823
4. wie könnten wir ihn nutzen
bt. ,falls Du Antwort darauf geben kannst, würde es mir sehr helfen
gruss
pussi
soweit stimmen ja hier in Deutschland die Gesetze überein, mit dem, was Du schreibst.
nur
wir reden hier über Verletzungsfolgen!, die nicht anerkannt werden, als Ergebnis des Unfalls
wir sind hier ein Forum für Unfallopfer.
mfg
pussi
Körperverletzung:
Dann noch die Unerlaubte Handlung im BGB:
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Gruß Jens
hallo, j e n s
ist dieser §823 BGB,
1.anwendbar in Verbindung mit Körperverletzung?
2. gelten hier auch die 30 Jahre?
3. welche Rechte haben wir, als UO, nach diesem §823
4. wie könnten wir ihn nutzen
bt. ,falls Du Antwort darauf geben kannst, würde es mir sehr helfen
gruss
pussi
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