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Mein Anwalt lies Verjährungsfrist verstreichen

Hawees

Nutzer
Registriert seit
24 Jan. 2008
Beiträge
6
Hallo leute
Könnt ihr mir helfen bitte! ich bin seit meinem gestrigen termin bei meinem Anwalt schockiert.
Er sollte nach meinem Verkehrsunfall,die Klage einreichen.
Ich ging davon aus, das Alles am Laufen ist, hatte aber über n Jahr nichts gehört.Obwohl ich am telefon immer vertröstet wurde das die Akte in Arbeit sei,war ich dennoch nervös und hab auf einen termin bestanden.Da erklärt er mir doch tatsächlich das er es mir ersparen wollte weil der fall kein erfolg hätte ,hws fälle würden immer verlieren.
ist es richtig das er ohne mich zu benachrichtigen handelt und dazu noch gegen mich.Die Klagefrist ist jetzt auch noch verjährt.
Dieser Unfall hat mich aus der bahn geworfen.Ich konnte mein berufsumschulung erst 2jahre später wieder machen.Muss mit gesundheitlichen Folgen leben.
Hat man als opfer gar keine Rechte mehr,was soll ich denn jetzt machen?
Ich wäre dankbar für eure Hilfe
 
Hallo Hawees,

wer hat dir mitgeteilt, dass die Klagefrist verjährt ist, mit welcher Begründung?

Wann war der Unfall?

Schuldfrage?

Der RA hat eine umfassende Informationspflicht. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, bringt er sich in die Haftung.

Ich würde den Fall der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK), bei der dieser RA zugelassen ist, vorlegen. Evtl. auch durch einen anderen Anwalt die Sache nochmals prüfen lassen. Einen Fachanwalt kann man dir auf der RAK nennen.

Gruß Jens
 
Hallo Jens
Der Unfall ist vom 2001.
Ich wurde schon benachrichtigt,dass 2006 die Verjährungsfrist vorbei war.
Der Anwalt schien mir aber ziemlich lustlos zu agieren, da hat ich kurz vor der verjährung einen gespräch mit ihm wo ich ihm gesagt habe er soll die Klage einreichen oder ich möchte einen anderen anwalt beauftragen weil ich nicht nach erfolgsquoten zu handeln bin.da meinte er ok. wenn ich es so möchte wird er die klage einreichen,er sieht wenig chancen wegen hws sachen.
ich hab auch das ok von meiner rechtschutz auch bekommen,das hatte mir hoffnung gemacht, weil versicherungen da eigentlich sehr genau kalkulieren.
Nun war ich auch davon ausgegangen das er das alles in Arbeit hat.
Die gegenseite ist eindeutig schuldig,Aufprall unfall.
Ich habe jetzt einen termin zur überprüfung der sache von meiner rechtschutz bewilligt bekommen erstmal.aber die chence nach meinem Recht zu verlangen ist mir wohl genommen durch diese verjährung.
Ich habe beruflichen zeitverlust von fast 6 jahren.Schmerzen und gesundheitliche Einschränkungen mit den ich leben muss, von der pysche will ich erst nicht anfangen.
bringt mir das was mit der beschwerde, könnte dadurch der fall doch behandelt werden?
Ich bin jetz noch verzweifelter

danke für deine antwort,

wenigstens hab ich wohl den richtigen Schritt gemacht mit dem Termin. Muss der anwwalt ein auf solche Fälle spezialisierter sein? weil, ich habe durch empfehlung einen der hauptsächlich mietssachen macht. aber er meinte er würde das überprüfen?
 
Hallo Hawees,

da du den RA schon vor der Verjährungsfrist den Klageauftrag erteilt hast, ist der RA durch sein Fristversäumnis in der Pflicht, du kannst ihn sozusagen für den dir entstandenen Schaden haftbar machen.

Aber nur unter der Bedingung, das dir durch das Fristversäumnis ein Schaden entstanden ist. Heißt auf deutsch, du hättest die Klage gewinnen müssen. Das zu Prüfen ist nun dein nächster Schritt.

Hol dir dazu am besten Informationen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer und/oder lass dir von dieser einen darauf spezialisierten RA nennen. Fachanwälte sind meist die bessere Wahl.

Inwiefern eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (also vor Fristversäumnis) möglich ist, :confused:

Gruß Jens
 
Hi Jens
Ja genau das ist ja auch der punkt er beraubt mir mein recht den fall vor gericht vorzutragen mit der begründung er wollte mir das alles ersparen mit gutachtern,nach statistiken kein erfolg usw..
Jetzt muss ich auch noch beweisen das ich erfolg hätte, was für ein recht ist das?ich muss beweisen als opfer, ich muss beweisen das ich recht auf mein recht hättewenn...
Ich habe ja diesen Termin erstmal nett hin netther ich schau mal was er sagt Der Anwalt.Ich habe mir mal die Seite angequckt mit RAK falls dieser Anwalt nix taugt unter welchem Fachgebiet ist den so ein Anwalt zu finden,da sind mehrere Fachrichtungen?

Danke dir für die antworten

Gruss
 
Moin ;) @All,

da es ein Verkehrsunfall war brauchst du einen Anwalt fuer Verkehrs- und Versicherungsrecht. Aber auf jeden Fall im Zivilrecht bewandert.

Beschwere dich bei der Anwaltskammer ueber die taube Nuss.....

Gleichzeitig solltest du dem Anwalt schriftlich das Mandat entziehen und ihn auf seine Haftung nach neuem europaeischen Recht hinweisen. Schreibe, dass du dir die Forderungen nach Schadenersatz ihm gegenueber vorbehaelst. Schaue mal hier rein:

Den Anhang 005.Die_vertragliche_Haftung_des_Rechtsanwalts.pdf betrachten
 
Kein Pfuschentgelt für schlechten Ruf in der größten Unfallopferplattform!

Hallo Hawees,

du schreibst immer von Anwalt, hat der keinen Namen?

Wenn du eh schon von dem ins Aus befördert wurdest, und keine Zusammenarbeit mit ihm hast, dann bewahre doch andere UO davor in die selbe Falle zu tappen.

Die strategische Schadensentsorgung sorgt dafür, dass Anwälte, meist in den eigenen Häusern ausgebildet, auf dem freien Anwaltsmarkt in ihren Kanzleien die Unfallopfer anziehen, und dafür dann Pfuschentgelt von der Muttergesellschaft erhalten.

Ungefähr so, wie die Gutachter, die in Kliniken ein Scheindasein führen und in ihren Privatpraxen der spendablen Versicherungswirtschaft die Probanden entgutachten.

Versicherungswirtschaft betreut die Unfalltäter.
Das Aufkommen für ihre Klienten (als Schadenshafter) fällt umso geringer aus, je mehr auch das Unfallopfer entsorgt wird. Das geht am besten durch spezielle Kanzleien.
Schlecht laufende Kanzleien können sich so über Wasser halten oder sogar richtig aufblühen, wenn man sich als Compagnon so einen "Entsorger" in die Kanzlei holt, der dann die UO-Sachen bearbeitet, zur Zufriedenheit der Pfuschentgelter.

Wie dabei das UO bearbeitet wird, das wissen wir auswendig.
Hinziehen, verschleppen, keine Beweise einholen und sichern, Gebührenvorschuss verlangen, Klageabsicht ausreden, Abfindunganahme aufzwingen, usw. ..., neu: Fristen verstreichen lassen.

Das Ansehen einers Unfalltäters ist umso größer, je stärker seine Versicherung ist.
Das Ansehen eines Unfallopfers ist umso geringer, desto schlechter es von seinem Anwalt vertreten wird.
Kaum misszuverstehen, warum wir in der BRD so auf Täterkultur stehen.

Wenn eine Kanzlei einen schlechten Ruf hat, in der größten Unfallopferplattform, dann kann auch die Versicherungswirtschaft mit solchen Anwälten kein UO mehr an Land ziehen, für ein Pfuschentgelt.:p

Ich bin mir sicher, dass die Statistik, die gegen die HWS-Klagen spricht, nur/ausschließlich auf Anwaltsschlampereien/-kuddelmuddel zurückzuführen sind.

Der Anwalt hat Schweigepflicht, der darf über seinen Mandanten bzw. seine Sache kein Wort verlieren. Im Gegenteil, ich warte sogar darauf, dass einem das nicht richtig in Erinnerung ist.

Gruß Ariel
 
Namen nennen :) :)) :)))

Hallo allerseits :)

wie gerne wollte ich schon antworten und auf die pösen pösen Anwälte schimpfen ... und im Gegenzug dann auf meine gut arbeitende Kanzlei hinweisen ...

Nur, wer sagt mir denn, ob dieser fristenversäumende und nur aufs Unfallopferwohl arbeitende Rechtsanwalt hier ein wenig rumspioniert um für sich einen Vorteil zu erhalten ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p

vielleicht sollte das Forum wieder öffentlich werden, damit jeder mitlesen kann ? ? ?
 
Hallo,

ich glaube mal, wenn es um Haftpflichtansprüche gegen RA geht brauch sich keiner von den Herren RA hier eine Auskunft zu holen. Schon wenn der RA nur den möglichen Schaden bei seiner Versicherung anmeldet, drehen sich dort schon etliche (meist festangestellte Fachanwälte der Versicherung) im Kreis um Schadenersatzansprüche abzuwehren. Und er hat ja den Vorteil noch auf seiner Seite.

Um schuldrechtliche Verhältnisse entstehen zu lassen, muss ein entstandener Schaden vorhanden sein. Als Anspruchsteller muss man den entstanden Schaden nachweisen. Wie aber, wenn ein Prozess dazu nicht geführt wurde?

Vielleicht wäre es wirklich besser den Namen hier zu veröffentlichen. Dann tappen wenigstens hier aus dem Forum keine mehr bei dem selben RA in die Falle.

Gruß Jens
 
Prozessgewinn ist immer Vorteil für den Anwalt

Hallo jens,

prima, so kommen wir auf Dauer weiter.
Es könnte sogar zu einer Weiterentwicklung im Denken von Anwälten führen, mit wem sie auf Dauer einkommensträchtiger vorwärts kommen.

Auf jeden Fall wird die Versicherungswirtschaft mehr als ein Pfuschentgelt auch nicht zahlen wollen, also wäre ein Anwalt mit Prozessgewinn weitaus besser gestellt. Er hat ein gratis Renomee, ein gutes Gewissen, das ihn mit Stolz erfüllen kann, er ist dadurch ein gesunderer Geist, und hat bei uns im Forum eine sichere Werbeplattform oder Antiwerbung, je nachdem! (Meine Meinung)

Eines ist sicher, UO kommen jeden Tag aus neue nach, aber wer sagt, dass die Versicherung die Pfuschentgelt -Erhöhung bewilligt?
Und eines Tages werden die Pfuschentgeltzahlungen herauskommen/aufgedeckt, wer wieviel von der V-W begünstigt wurde, um seinen Mandanten reinzulegen.

Auch Siemens meinte, die Korruption komme nie ans Tageslicht.
Auch bei den Radsportprofis war man sich sicher, dass die dicht halten, da sie ja selbst mit drin sitzen im Boot.:D
Gruß Ariel
 
Hallo Hawees,

ich habe gerade selbst den Anwalt gewechselt. Der hat nach über 5 Jahren kein greifbares Ergebnis vorzuweisen gehabt. Das reichte mir
einfach.
Dir empfehle ich dringend, auch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aufzusuchen. Kanzleien bekommst du bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer genannt. Du kannst aber auch selbst im Internet suchen.

Die Verjährung beginnt - so hat mich mein Anwalt aufgeklärt - immer erst dann, wenn die Verhandlungen mit dem Gegner eingestellt worden sind. Ich hoffe sehr für dich, dass es in 2005 noch Schriftverkehr zwischen seinem Anwalt und deinem Gegner bzw. seiner Versicherung gegeben hat.

Alle Gute

kahesi
 
Hallo kahesi,

mir fällt auf, dass du nicht das erstemal einen Anwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht empfiehlst.

Dazu meine Erfahrung, ich hatte auch einen Anwalt für Versicherungsrecht, der mit richtig reinlegte, mit allen Regeln seiner Kunst.

Nachdem in nun auch von anderen ähnliches erfahren habe, da frage ich mich, warum nicht einen Schwerpunkt Sozialrecht vorziehen, als einen mit Versicherungsrecht.
Wo hat ein Anwalt seine Vorliebe und seine Kenntnisse für Versicherungsrecht erlernt? Das gilt für alle zu hinterfragen.

Grundsätzlich gilt, wenn jemand einen Körperschaden hatte durch Unfall, da ist Versicherungsrecht so unnütze wie Eier zum Salatkochen. !


Gruß Ariel
 
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