Hallo Kathi,
Du hast bei 3 Autounfälle folgende körperlichen Schäden erlitten:
1. Unfall 1993
Damals vermutete man, das die Kopfgelenkbänder angerissen wurden. Leider konnte mir kein Arzt dies wirklich bestätigen. Die Meinungen gingen sehr weit auseinander (5 Ärzte = 5 Meinungen). Hinzuzufügen sei noch leichter Schwindel, leichter Hörverlust, Kopfschmerzen und Tinitus.
2. Unfall 1997
Die Beschwerden verschlechterten sich kurzfristig für ca. ein halbes Jahr. Ich bin damals voll arbeiten gegangen und habe nebenher eine Selbstständigkeit aufgebaut. Meinen Haushalt und drei Kinder alleine versorgt.
Wenn ich das richtig verstehe, sind aus dem 2. Unfall keine neuen bleibende Beschwerden zu beklagen. Die alten Beschwerden aus dem 1. Unfall hatten sich nur kurzfristig verschlechtert.
3. Unfall 2001
Kopfgelenkbänder sind gerissen, die Discusscheiben im Kiefergelenk sind geplatzt. Um die Fehlstellung der Kiefergelenke beheben zu können, mussten 16 Zähne abgeschliffen und neu aufgebaut werden.
Du leidest seid dem 3. Unfall unter hohem Hörverlust (40 - 60%), Nackenschmerzen, Kopfschmerzen-Migräne, Schwindelanfälle, Konzentrationsschwierigkeiten, Lähmungserscheinungen an den Armen und Beinen und Tunnelblick. Du bist seid 2001 erwerbsunfähig und erhältst Erwerbsunfähigkeitsrente (auf Zeit) und hast 50% GdB.
Du schreibst:
Meine private Unfallversicherung will mir keine Rente zahlen und die gegnerische Versicherung will für den Schaden auch nicht aufkommen. Obwohl ich durch ständige Besuche bei Ärzten eigentlich genau die Vorgeschichte und Beschwerden nachweisen kann.
Ich nehme an, die beiden ersten Unfälle sind haftungs- und versicherungsrechtlich erledigt und Deine Probleme mit deiner private Unfallversicherung und der gegnerische Versicherung beziehen sich auf den 3. Unfall 2001
Beide Versicherungen leisten nicht wegen Vorschäden.
Habe ich das so richtig verstanden?
Gruß
Luise