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Mehrfacher Knorpelschaden li.Hand und Bewegungseinschränkung

Hallo Wolfgang,

leider kenne ich keine weiteren Leute. Mir wurde damals von den Ärzten geraten die Operationen bezüglich der Schmerzen zu machen. Laut Auskunft der Ärzte, müßte ich heute schmerzfrei sein. (ist leider nicht so)

Ich will dich in deiner Entscheidung nicht verunsichern. Nur kann man sich leider nicht immer auf die Aussage der Ärzte verlassen. Ich würde mir heute eine 2 Meinung einholen.

Lg.

elkeliep
 
Denervation

Hallo zusammen,

hallo elkelieb, ich hatte am Freitag die Austestung füe meine bevorstehende Denervation. Ergebnis 50:50, eine leichte Besserung. Die behandelnde OÄ stellte fest, dass dies nur ein hinausschieben sei. Später würde ich an einer Athrodese nicht vorbeikommen. Ich habe jetzt der Denervation zunächst zugestimmt, da ich die Einsteifung solang wie möglich hinauszögern will.

Die dreijahresfrist bei der PUVläuft noch bis Ende 2007. Dann soll auch ein GA noch gefertigt werden. Hat die Denervation auch Auswirkung hierauf (z.Z. 4/10 Handwert).
Wer hat noch Erfahrungen hierzu. Muss ich nach drei Jahren die Sache geregelt haben, wenn z.B in fünf Jahren die Einsteifung erfolgt, hat dies doch ganz andere Auswirkungen! Ich weiß, das die PUV in der Regel die Sache dann gern abschließen will.
Grüße
Wolfgang
 
Hallo W.Leucht,

du solltest dich wegen der 'Denervierung' mal mit 'Derosa' in Verbindung setzen!.!.!

Eine OP sollte immer gut überlegt werden und eine 50:50 Chance halte ich persönlich nicht für so vielversprechend das ich mich dafür dem Risiko einer erneuten OP aussetzen würde.......
Denk daran:" Lächle und sei froh - es könnte schlimmer kommen - und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer.!"

Gruß
Gertrud :)
 
Einsteifung Handgelenk

Hallo zusammen,

über den bisherigen Werdegang meiner Verletzung habe ich bereits berichtet.
Nachdem nun nichts außer Ibuprofen 600mg tägl. ging, habe ich auf Anraten meiner Ärzte, mein li. Handgelenk im November versteifen lassen. Alles ist bestens verlaufen. Die Schmerzen, außer Witterungsbedingt, sind weg. Die Beweglichkeit der Finger ist perfekt. Kein Sudeck.
Dies alles habe ich in Abstimmung mit der PUV sowie dem GA gemacht, da im Dez. die 3-Jahresfrist ablief für die endgültige Feststellung des Dauerschadens (z.Z. 4/10); 30% GdB von Seiten der Versorgungskasse (war ein Dienstunfall, bin Beamter). Im März soll nun die endgültige Begutachtung stattfinden. Über das Ergebnis, ob akzeptabel oder nicht, werde ich berichten. Ich bin gespannt, da Gliedertaxe (55% Hand im Handgelenk) bereits durch die Gerichte eindeutig definiert wurde.

Meine PUV (DeB...), war bisher immer kooperativ und hat bereits einen Abschlag auf die zu erwartende Leistung gewährt.

Viele Grüße
Wolfgang
 
Ich habe eine ähnliche Situation. Meine 3 Jahres Frist läuft in ein paar Wochen ab.
Letzte Woche war ich beim Gutachter der PUV.
Meien Handgelenk ist schon operiert (typischer zu spät festgestellter SL-Band schaden).
Das Ergebnis des Gutachters liegt noch nicht vor.
Ich habe ihm aber gesagt das von meinen behandelten Ärzten eine (Teil)-Versteifung als nächstes angedacht ist.
Termin beim behandelnden Arzt (der auch die SL-Band OP gemacht hat) ist aber erst in 3 Wochen.
Der OP Termin für die Versteifung steht aber noch nicht und liegt nach der 3 Jahres Frist.
Es ist aber die einzige Möglichkeit der Schmerzlinderung.
Soll ich erst das Gutachten abwarten oder vorher das Gespräch mit der PUV suchen?
Wenn klar ist das kurzfristig eine Handgelenksversteifung ansteht dann müsste das doch im Gutachten berücksichtigt werden?
Ich möchte ungern aus formalen Fehlern oder irgendwelcher Fristsachen unnötigen finaziellen Schaden erleiden oder langwierige juristische Auseinandersetzungen.
 
Hallo Pupsi,

teil dies unbedingt der PUV mit, dann wissen die schon einmal Bescheid, dass deine Sache noch nicht abgeschlossen ist. Den voraussichtliche OP-Termin würde ich denen auch mitteilen. Auch bei mir stand im 1. GA, das eine weitere OP folgen würde; aber die PUV nimmt dies dann zunächst nur zur Kenntnis. Solange sich der Gesundheitszustand bei dir -hier durch die Teilversteifung- nicht ändert. Alles was innerhalb der 3-Jahresfrist an möglich Unfallfolgen behandelt wurde, muss auch für die spätere Abwicklung der Entschädigungleistung der PUV durch ein GA dokumentiert sein. Sollte, so wie auch bei mir, 3 Wochen vor Ablauf der 3-Jahresfrist noch eine OP notwendig sein, dann muss dein, sowie dass Einverständnis der PUV mit vorliegen, dass das GA nach Ablauf der 3 Jahre erstellt wird (bei mir liegen jetzt gut 4 Monate dazwischen) und dies wird auch dann im abschließenden GA Berücksichtigung finden.
Auch habe ich die PUV auf die Einrede der Verjährung hingewiesen. Die haben alles akzeptiert. Ich warte nun auch mein GA Termin (ist übrigens derselbe GA, der bereits das 2. GA erstellt hatte).
Denn die HAndgelenksversteifung ist je nach Abhängigkeit der AUB nicht unbedeutsam.
Ich habe in meinen AUB von 2002 noch "Hand im Handgelenk" stehen.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, dann melde dich ruhig oder über PN.

Für die bevorstehenden Termine beim GA und Arzt alles Gute sowie viel Erfolg!

Viele Grüße
Wolfgang
 
Danke Wolfgang.
Mein OP Termin steht leider noch nicht fest und die OP-Besprechung und neue MRT-Aufnahmen werden erst noch gemacht. Ich habe den Termin zu besprechnung genau am Tag an dem die 3 Jahres Frist abläuft.
Es gibt ja auch durchaus dei Möglichkeit das das bereits erstellte Gutachten (von der PUV veranlaßt) auch das berücksichtigt. Dem Gutachter habe ich zumindest alles erzählt. Was zwar juristisch in Ordnung geht, mir jedoch nicht einleuchtet ist, das kein MRT zur Begutachtung gemacht wird.
Stattdessen eine herkömliche Röntgenaufnahme.
Ich habe jetzt eine entsprechende Nachricht an die PUV geschickt und warte mal was die sagen.
Ich werde berichten.
Nochmal Danke für die flotte und informative Antwort.
 
Schnell zur Infos das Ergebniss von Gutachten und PUV.
Der Gutachten hat eigentlich alles gut beschriebn und auch erwähnt das auf Dauer zumindest eine Teilversteifung ansteht. Den handert hat er auf 1/4 Hand taxiert.
Wären ein Invaliditätsgrad von 13,75. Und 1/4 der Vertragssumme.
Ich hab in meinem Vertrag "Hand im Handgelenk".
Gibt es denn einen festen Wert für die Teilversteifung ?
Eine Ganzversteifung würde ja dem festen Invalitätsgrad (bei meiner Versicherung 55%) Hand im Handgelenk sein.
1/4 davon für eine zukünfig sichere Teilversteifung find ich doch ein bischen wenig...
 
Hallo Pupsi,

danke nochmals für deine Info. ich hatte dir ja bereits an anderer Stelle (Bemessung Versicherungssumme Hand nach Gutachten) meine Antwort gegeben. Auch ich teile die Auffassung von Bully, dass du mit 1/4 gut dran bist. Ein Vergleichswert für eine Teilversteifung kenne ich nicht.
Bei meinen 4/10 bisher, konnte ich mein Handgelenk kaum Bewegen; es war so gut wie steif. Jetzt ist es eingesteift und man stellt sich darauf ein. Insofern bin ich mal auf mein Ergebnis gespannt und werde entsprechend berichten.

LG
Wolfgang
 
Abschlußgutachten nach Athrodese li. Hand

Hallo zusammen,

wollte euch nur kurz berichten, dass ich gestern zum Abschlußgutachten nach meiner Arthrodese im November 2010, bei einem Hand-Unfallchirugen (Dr. Euteneuer) war.
Wie bereits beim ersten GA, hatte er nun eine Zwischenannamnese erstellt. Ich hatte mir vorher alles nochmals notiert und ihm den Zettel auf bitten überlassen. Die Untersuchung erfolgt wie üblich, in angemessener Atmosphäre nach den Vorgaben (Meßblatt etc.) Da bei mir sich der KTS rezidiv in der li. Hand wieder eingestellt hatte und auch andere teilweise Mißempfindungen benannt wurden, meinte er, es müsste ggfls. noch ein neurologisches Zusatz GA erstellt werden. Da im Herbst bei mir die noch vorhandene Platte entfernt, der KTS nochmals wieder beseitigt werden soll, kann dies auch evtl. nach Rücksprache mit der PUV verbleiben, weil die Sache endlich zum Abschluss gebracht werden sollte.
Normalerweise so der Gutachter, ergäbe eine Athrodese 3/10 Handwert (nach seinem 1. GA, habe ich bisher 4/10 Handwert). Er wollte jedoch auf Grund meiner Beschwerden, (Kraftlosigkeit, geringer Faustschluss, posttraumatischer KTS, Mißemfindungen etc.) einen Drauf legen, was immer auch das heißen mag.
Letzendlich habe ich eine PUV und AUB's nach den alten Bedingungen (Hand im Handgelenk) und bin jetzt gespannt, wie die PUV reagieren wird.
Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten.

Viele Grüße an alle Handgeschädigten, haltet durch. Die Zeit arbeitet für euch.

Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutachten ist da

Hallo zusammen,

ich wollte den betroffenen Handgelenksgeschädigten Forumsmitgliedern mitteilen, das ich heute nach sechs Wochen, endlich mein Gutachten von meiner PUV sowie die dazugehörende Abrechnung erhalten habe. Die beträgt laut GA 4/10 Armwert.
Da ich noch AUB von 2002 habe, müsste die Leistungsabrechnung eigentlich eine andere sein. So habe ich mich direkt hingesetzt und der PUV hierzu geschrieben.
Ich bin mal gespannt, wie die PUV regiert. Eine Abschrift habe ich auch meinem RA übergeben, der dann ggfls. die Sache weiter verfolgen muss.

Gruß
Wolfgang
 
AUB "Hand im Handgelenk"

Hallo Wolfgang,

auch bei Dir ist die Invalidität zu niedrig bemessen.

Hoffe für Dich, dass Dein Anwalt die vertragliche, rechtliche Seite gegenüber
der PUV richtig vertreten kann. Ohne einen Anwalt nimmt die PUV Keinen für voll.

Wünsche Dir viel Glück und gute Nerven

Meggy.
 
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