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Mehrere Unfälle

Triumphbiker

Nutzer
Registriert seit
23 Nov. 2007
Beiträge
9
Hallo Forum,
ich hatte 2005 einen Unfall bei dem ich ein Hüftgelenk und den Peronäusnerv eines Beines verloren habe. Seither habe ich auch psychische Probleme bis hin zu schweren psychosomatischen Hautproblemen, dauerhaften neuropathischen Schmerzen etc. Das gab nach Gutachten 5/10 Beinwert =35% lt. Gliedertaxe
In diesem Jahr hatte ich einen weiteren Unfall, bei dem lt. Gutachter der PUV bei einem Auge eine Beeinträchtigung von 16/25 Augenwert =32%
bescheinigt wurde. Die private Unfallversicherung war die ganze zeit die selbe, es gab keine Änderungen oder Vertragsunterbrechungen.
Müssen diese beiden Unfälle getrennt abgerechnet werden, oder addiert sich der Grad der Behinderung lt. Gliedertaxe der PUV dann auf gesamt 67%? Damit käme ich dann in den Genuss der Rente, da ich eh nach dem 2. Unfall nicht mehr arbeitsfähig bin würde mir das extrem helfen. In den Versicherungsbedingungen steht das mehrere Verletzungen und mehrere Beeinträchtigunen addiert werden, aber es steht nirgendwo ob das auch für unterschiedliche Unfälle gilt.
Für mich relevant sind die AUB 94 mit den Ergänzungen der Provinzial Düsseldorf.
Vielleicht kann mir da ein Spezialist weiterhelfen.
Vielen Dank
 
Hallo Triumphbiker,

Du hast ein Hüftgelenk eines Beines verloren. Nach der Gliedertaxe der AUB 94 beträgt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines über der Mitte des Oberschenkels der Invaliditätsgrad 70 %.

Mir stellt sich als medizinischer Laie die Frage: Wie funktioniert ein Bein über der Mitte des Oberschenkels, also dem Hüftgelenk, wenn dieses Gelenk nicht mehr existiert?

Meiner Meinung nach beträgt der Invaliditätsgrad alleine hierfür 70 %.

Dazu müsste der fehlende Peronäusnerv, die psychische Probleme bis hin zu schweren psychosomatischen Hautproblemen, der dauerhafte neuropathischen Schmerzen etc. weitere Invaliditätsgrade ergeben, insgesamt vielleicht 100 %.

Gruß
Luise
 
Hallo Triumphbiker,

Du hast ein Hüftgelenk eines Beines verloren. Nach der Gliedertaxe der AUB 94 beträgt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines über der Mitte des Oberschenkels der Invaliditätsgrad 70 %.

Mir stellt sich als medizinischer Laie die Frage: Wie funktioniert ein Bein über der Mitte des Oberschenkels, also dem Hüftgelenk, wenn dieses Gelenk nicht mehr existiert?
Ich habe eine Hüft Tep bekommen, die in ihrer Funktion ganz gut funktioniert. Problem hier ist eventuell mein Alter, mit 35 hab ich die TEP bekommen, unzementiert und die Ersatzteile werden ca. 10-20 Jahre halten. man kann 2-3mal erneuern. Wenn ich Pech habe ist mit mitte 60 das Bein ganz hin.

Meiner Meinung nach beträgt der Invaliditätsgrad alleine hierfür 70 %.

Dazu müsste der fehlende Peronäusnerv, die psychische Probleme bis hin zu schweren psychosomatischen Hautproblemen, der dauerhafte neuropathischen Schmerzen etc. weitere Invaliditätsgrade ergeben, insgesamt vielleicht 100 %.

Der Peronäusnerv ist dabei berücksichtigt worden, die psychischen Probleme als Unfallfolge werden nur schwer anerkannt. Da erst im Mai 2007 die 3-Jahres Frist rum ist, werde ich zur Abschlussuntersuchung auch auf einem psych. Gutachten bestehen. Ich selbst habe unmittelbar nach dem Unfall, schon in der Reha die Psych. Beratung und psych. Hilfe in Anspruch genommen um die direkten kausalen Zusammenhänge von Unfall und Psych. Problemen belegen zu können.

Gruß
Luise

Vielen Dank für die erste Antwort, aber leider war das keine Antwort auf meine Frage. was mich viel mehr interessiert ist ob die 2 Unfälle und die GDB lt. Gliedertaxe addiert werden oder als Einzelfälle betrachtet werden.
Rente oder nicht ist für mich eine existenzielle Frage. Davon hängt eine ganze Familie ab, und von der Versicherung gibt es keine Auskunft!

Grüßle
 
Hallo Triumphbiker.
Beide Unfälle stehen, wie es aussieht in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Aus diesem Grund wird die PUV jeden Unfall für sich getrennt abrechnen. Sind ja auch unabhängig von einander entstanden. Damit dürftest Du an der "Renten"-Grenze scheitern. Wenn Dir schon die Versicherung keine konkrete Auskunft gibt, was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Gruß von der Seenixe
PS Du schreibst, der 3 Jahreszeitraum war im Mai 2007 um? Oder doch eher 2008?
 
Du schreibst, der 3 Jahreszeitraum war im Mai 2007 um? Oder doch eher 2008?
Ok, ich meinte 2008, die 7 geht dieses Jahr halt noch besser von der Hand!

Mein Anwalt meint zu der sache, dass die PUV die GdB lt. Gliedertaxe addieren müsse, da in den gesamten Versicherungsunterlagen nichts gegenteiliges stehe. Es steht nur mehrfach geschrieben das mehrere verletzte Gliedmaßen, Organe Addiert werden, 100% aber nicht überschritten werden können. Es steht nirgendwo geschrieben, das Unfälle unabhängig voneinander zu betrachten sind. Da die Wahrscheinlichkeit mehrere Unfälle während der Laufzeit einer PUV zu haben wohl sehr gering ist, wurde diese Formulierung in neuere AUB aufgenommen.
Lt. der AUB 94 sollten sich die Beeinträchtigungen addieren.
Was genaues zu dem Thema zzu finden ist aber wegen der Seltenheit extrem schwer.
Grüßle
 
Hallo Triumpfbiker,

da die Verletzungen aus unterschiedlichen Unfällen stammen, kann ich der Sichtweise Deines Anwaltes nicht ganz so folgen. Logisch, wenn jemand bei einem Unfall einen Fuß und einen Arm verliert, dann werden die beiden Summen bis zur 100 % Marke zusammengezogen. Aber wenn die Versicherung die Möglichkeit hat dies getrennt abzurechnen, eil es einzelne Schadensfälle sind (und sie dabei auch noch besser fährt) dann wird sie sich auch kaum auf was anderes einlassen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Triumphbiker,

AUB 94, § 7, I., (2), d) lautet:

Sind durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade, die sich nach (2) ergeben, zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen.

Entscheidend ist die Eingrenzung auf „den Unfall“, das ist ein Unfall. Andernfalls stände in den Bedingungen: Sind durch Unfälle mehrere .....


Du schreibst von einer „AUB 94 mit den Ergänzungen der Provinzial Düsseldorf“ aus der Du Rentenleistungen erwartest. Was ist in den „Ergänzungen“ vereinbart?

Gruß
Luise
 
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