• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Mehr Rechte für Hörgeschädigte

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Mehr Rechte für Hörgeschädigte
Bundessozialgericht: Kassen müssen auch hochwertige Geräte voll bezahlen

KASSEL (fl). Krankenkassen müssen künftig digitale Hörgeräte im vollen Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Schwer hörbehinderte Menschen können damit eine bessere Hörgeräteversorgung von den Krankenkassen beanspruchen. Wie der 3. Senat des BSG am Donnerstag urteilte, dürfen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht darauf zurückziehen, unzureichende Festbeträge für digitale Hörgeräte zu zahlen. Damit haben rund 125 000 schwer hörbehinderte Menschen Anspruch auf hochwertige Hörgeräte.
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=581890

Az.: B 3 KR 20/08 R

Ähnliche Berichterstattung:

BSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/BSG-Krankenkasse-darf-Hoergeschaedigte-nicht-auf-Versorgung-mit-unzureichenden-Festbetragshoergeraeten-verweisen.news8951.htm
 
Top