Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=581890Mehr Rechte für Hörgeschädigte
Bundessozialgericht: Kassen müssen auch hochwertige Geräte voll bezahlen
KASSEL (fl). Krankenkassen müssen künftig digitale Hörgeräte im vollen Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Schwer hörbehinderte Menschen können damit eine bessere Hörgeräteversorgung von den Krankenkassen beanspruchen. Wie der 3. Senat des BSG am Donnerstag urteilte, dürfen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht darauf zurückziehen, unzureichende Festbeträge für digitale Hörgeräte zu zahlen. Damit haben rund 125 000 schwer hörbehinderte Menschen Anspruch auf hochwertige Hörgeräte.
Az.: B 3 KR 20/08 R
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Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/BSG-Krankenkasse-darf-Hoergeschaedigte-nicht-auf-Versorgung-mit-unzureichenden-Festbetragshoergeraeten-verweisen.news8951.htmBSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen