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Medizinische Reha nach OP = med. Reha für EURente ?

moni68

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Juni 2008
Beiträge
657
Ort
Niedersachsen
Hallo,
habe nun glücklich meine OP hinter mich gebracht. Noch 5 Wochen Pause.
Ich mache mir Gedanken um die Nachbehandlung, wie komme ich am besten wieder "auf die Füsse" ? ich möchte gerne deshalb in eine (gute !) med. Reha gehen.

Wird diese Reha genauso behandelt (mit all den negativen Auswirkungen, die ich hier schon gelesen habe), wie eine "Reha vor Rente" von der hier dauernd gesprochen wird ?

Oder erhöht diese Reha (im Anschluß an eine OP) womöglich die Chancen, irgendwann mal Rente zu bekommen ?

Ich möchte gerne eine "ganzheitliche" Behandlung meiner 5 verschiedenen Baustellen, wenn ich denn schon mal auf Reha bin. Meine letzte Reha (nach dem Ersatz des Hüftgelenks) war leider total für die Katz.
Bescheinigungen und Ratschläge von Ärzten für eine "ganzheitliche Behandlung" kann ich sicherlich besorgen, aber ob das hilft ?
Kann man sich auch eine Klinik selbst aussuchen ?
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrung ?

Vielen Dank schon mal !
 
Das Schlagwort "Reha vor Rente" ist von Bedeutung, soweit jemand beabsichtigt, aufgrund massiver gesundheitlicher Einschränkungen in Form von Erwerbsunfähigkeit eine Rente (volle) Rente wegen Erwerbsminderung (früher auch direkt Erwerbsunfähigkeitsrente genannt) zu beziehen.

Hier ist ein Reha-Antrag anfangs vorrangig vor einem Rentenantrag. Es gilt aber in diesem Zusammenhang auch, daß jeder Reha-Antrag vom Fristbeginn gleichbedeutend mit einem Rentenantrag sein kann, soweit sich während der medizinischen Reha-Maßnahme ("Kur") zeigt, daß die Erwerbsunfähigkeit nicht behoben werden konnte.

In der Regel wird der betreffende Arzt in seinem am Ende zu fertigenden Abschlußbericht dies allerdings nicht bescheinigen. Schließlich führt jede Kur erst mal dazu, daß es dem Rehabilitanten nach Abschluß der Kur u.a. wegen fehlenden (Berufs-)Stresses (spürbar) besser geht, als im Vergleich zu seinem Befinden an deren Beginn ;-)
 
Hallo Ishido,

Es stimmt schon was du über die Reha geschrieben hast, aber wenn man Arbeitsunfähig aus einer Klinik entlassen wird und vorerst nicht damit zu rechnen ist ,dass du arbeitsfähig geschrieben wirdst, gilt der Rehaantrag als Rentenantrag.

Gruß Buffy07
 
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