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Mediation Sozialgericht

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

wer hat schon mal eine Mediation vor dem SG gemacht?

Unfallmann, Oerni - Erfahrungen gut/schlecht, Finger davon lassen, empfehlenswert, usw.? Danke für Hinweise.

Muß man erst Mediation o. erst Klage einreichen o. ist es egal?

Bei Scheitern der Mediation, gibt es für den Antragsteller Nachteile?

Danke u. sonnige Grüße
Marcela
 
Hallo,
Bei mir hat das SG die Meditation vorgeschlagen.
Was ist der Streitpunkt? Geld, Leistungen Mde?
Meine Meinung gleich am Anfang: das SG versucht einen Vergleich zwischen den Parteien zu erziehlen.
Bei mir gings um Wohnungshilfe.
Ich hatte die Präsidentin des SG als Richterin. Sie hat mich zuerst etwas eingenordet.
Dann hat die BG ihr Fett abbekommen. Mit sehr deutlichen Hinweisen, dass das Verhalten der BG oft zweifelhaft ist.
Mir wurde aber auch zu verstehen gegeben, dass nicht alle meine Forderungen durchsetzbar wären.
Kurz gesagt an beide Parteien: findet einen Kompromiss/Vergleich. Die gerichtl. Verhandlungen können sich über Jahre ziehen mit unbekanntem Ausgang für beide Seiten.
Es kommt hauptsächlich auf die Richterin an. Welche atendenz verfolgt sie.
Ich hatte vermurlich Glück, dass meine Richterin im fam. Umfeld pers. Erfahrungen mit meiner Sache gehabt hat

VG
 
Hallo Makikopf,

danke für deine Antwort. Ich schreibe dir noch eine PN.

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

Mediation kannst so wie ich das kenne nur mit Klage erreichen.
Dann schlägt das Gericht dieses vor.
Meine Mediation um die Versicherungssumme war beim LSG München und für mich zu 90 % erfolgreich.
Die Vertreterin der Hauptverwaltung rutsche immer tiefer unter den Tisch und Entschuldigte sich mehrmals für den
Umgang der Verantwortlichen in den Bezirksverwaltungen Augsburg und Nürnberg bei mir.

In erster Instanz kann das sicherlich auch geschehen, aber es müssen beide Parteien mitmachen.
 
Hallo Oerni,

danke dir für deine Antwort, das macht ein wenig Hoffnung.

Ich habe bereits Klage beim SG eingereicht, die Begründung liefere ich nach.

Kann ich (Klägerin) bei der Klagebegründung eine Mediation anregen?

Danke u. Grüße
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Mediation kann innerhalb des Gerichts als Güterichterverfahren nur durchgeführt werden, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist. In der Klageschrift soll darauf hingewiesen werden, ob ein solches Verfahren sinnvoll ist. Ich bin auch Ausbilder für Sozialrichter in Mediation (als Güterichter) und kann sagen, dass eine Mediation im Sozialgerichtsverfahrenb durchaus sinnvoll ist. Allerdings ist das Sozialgericht an das Amtsermittlungsprinzip gebunden. Verhandlungen können sich also nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen Ermessens oder gesetzlich zulässigen Beurteilungen bewegen. Möglich ist auch die Mediation außerhalb und unabhängig vom Gerichtsverfahren durchzuführen. Die Parteien müssen damit einverstanden sein. Alles über Mediation findet man übrigens bei https://www.wiki-to-yes.org Speziell zum Güterichterverfahren unter https://www.wiki-to-yes.org/Güterichterverhandlung
 
Hallo
wie ist es den wenn man mit einer Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand -- und mit ANWALT im Sozialgerichtsverfahren ist zwecks Gebühren - die Anwälte wollen auf keinen FALL zu kurz kommen :mad::mad::mad:
und wenn es ein Bg - Fall ist -- dann muss ja auch der RENTEN ausschuß noch darüber zustimmen oder ….
und gibt es nur einen Termin oder mehrere - wenn Anwalt von weither kommt ist das ja super:):):):)

Tschau

Tscharlie
 
Hallo ATrossen,

vielen Dank für den sehr informativen Beitrag.

Grüße
Marcela
 
Hallo Tscharlie,
Funktioniert mit Rechtsschutz genau so.
Die Dame der BG hatte ihren Rahmen,
(Halbe Halbe).
Bei einer Pos. war sie der Meinung das dies erledigt ist. War es nicht. Da wollte sie nicht drüber. Die Richterin sprach sich dafür aus, diese Pos. aus dem Vergleich zu nehmen so wurde das dann nieder geschrieben Auch die jeweilige Kostenaufteilung erfolgte zur Niederschrift.
Bei mir waren 5 gefüllte Din A 4 Ordner Gegenstand. Bei keiner Einigung hätte die Richterin Gutachter beauftragt. Unbekannter Ausgang für beide Parteien
Kosten und Verfahrensdauer. Meine Anwältin empfahl den Vergleich, da keiner mehr richtig durchblickte.

VG
 
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