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MDK Gutachten - wer darf das Gutachten erstellen? brauche eure HILFE

Lemon

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
12 Sep. 2007
Beiträge
19
Hallo liebe Freunde,

ich wurde vor kurzer Zeit vom MDK der Krankenkasse begutachtet.

Das Gutachten an sich war nur Müll, aber was mir aufgefallen ist, nicht der, der mich untersucht hat, hat unterschrieben, sondern jemand der mich mal vor paar Jahren begutachtet hat, hat unterschrieben, dieser hatte mich damals mit menschenverletzenden äußerungen schwer belastet.

Wie ist nun die Rechtslage, muss der das Gutachten erstellen und unterschreiben, der auch mich untersucht hat oder liegt das im Ermessen des MDK, wer es unterschreibt oder verfasst?

Ich brauche unbedingt eure Hilfe

Vielen DANK
 
Hallo Lemon,
Du solltest Dich dagegen wehren. Es ist nicht zulässig. Wer ein Gutachten erstellt, der hat auch dafür gerade zu stehen. Da Du auch rechtlich gegen das falsche Gutachten vorgehen kannst, mußt Du Dir jetzt geeignete Schritte überlegen.
Zu welchem Zweck wurde das Gutachten erstellt?

Gruß von der Seenixe
 
hallo seenixe danke für deinen beitrag..

es ging darum, meine arbeitsunfähigkeit zu prüfen von der kasse..ich wurde von einem arzt des mdk der krankenkasse begutachtet, aber das gutachten hinterher wurde von einem anderen erstellt, der auch unterschrieben hat?

meinst du das das rechtlich korrekt ist, dürfen die das von einem anderen arzt begutachten lassen und dann wird das ganze aber von einem anderen arzt erstellt und unterschrieben? kannst du mir hierzu bitte helfen seenixe?

hintergrund der ganzen geschichte ist, das bei mir ein rentenverfahren läuft und ich noch in ungekündigter stellung bin, daher will die kasse nichts zahlen und weigert sich.
 
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