Hallo ich bin neu hier und hab mal eine Frage.
Vorweg: Ich hatte Sep. 2006 einen unv. V-Unfall und erlitt folgende Verletzungen: A1 Acetabulumfraktur i.s. einer Hüftkopffluxationfraktur links und eine 2 gradig offene U-Schenkelfraktur links.
Kann man mit diesen Verletzungen einen Grad der Erwerbsminderung beim Landesamt beantragen ? Und hab ich dadurch im späteren Berufsleben evtl. Nachteile ...oder hat jemand Erfahrung damit gemacht ?
Ich bin 38 Jahre alt und arbeite im Schichtbetrieb, bin allerdings zur Zeit noch Krank geschrieben.
Im Vorraus vielen Dank..bin gespannt auf eure Antworten!
Vorweg: Ich hatte Sep. 2006 einen unv. V-Unfall und erlitt folgende Verletzungen: A1 Acetabulumfraktur i.s. einer Hüftkopffluxationfraktur links und eine 2 gradig offene U-Schenkelfraktur links.
Kann man mit diesen Verletzungen einen Grad der Erwerbsminderung beim Landesamt beantragen ? Und hab ich dadurch im späteren Berufsleben evtl. Nachteile ...oder hat jemand Erfahrung damit gemacht ?
Ich bin 38 Jahre alt und arbeite im Schichtbetrieb, bin allerdings zur Zeit noch Krank geschrieben.
Im Vorraus vielen Dank..bin gespannt auf eure Antworten!