• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

MdE - wo beantragen

alpfl

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
54
Hallo.

Mir wurde durch meinen Betriebtsarzt geraten MdE aufgrund meiner (höchstwahrscheinlichen) BK zu beantragen. (nach dem Treffen mit dem Betriebsarzt und einem Aufsichtsdienst der BG die den Arbeitsplatz angesehen haben)

Wo muss man das beantragen Wohin muss ich mich wenden Was kommt dann auf mich zu

Bisher habe ich das noch nicht beantragt - da ich nicht wirklich weiss was das ist.

LG
 
Hallo Alpfl,

frage mal Deinen Betriebsarzt, wozu er da ist. Er hat bei Verdacht auf eine BK eine entsprechende Anzeige bei der BG zu machen. Dies wie jeder Arzt, der soetwas feststellt.
Anerkennungsverfahren bei Berufskrankheiten

Jeder Arzt hat die Pflicht eine Berufskrankheit zu melden, wenn er seinen Verdacht begründen kann.
Im Berufskrankheitenverfahren wird die Arbeitsvorgeschichte des Betroffenen erhoben und ein medizinisches Gutachten erstellt.
Die Berufsgenossenschaft entscheidet, ob die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird und über Entschädigungsleistungen.
Durch engagierte Betriebs- und Personalräte können die Anerkennungschancen erhöht werden.
Erkrankte sollten sich bei der Auswahl der Gutachter beraten lassen.
Berufskrankheitenverfahren sind langwierig und kompliziert. Das schreckt viele beruflich Erkrankte davor ab, eine Anzeige zu stellen. Das Dilemma: Über die Anerkennung als Berufskrankheit entscheidet die Instanz, die auch die Entschädigungs- und Rehabilitationsleistungen erbringen muss.

Wer meldet eine Berufskrankheit?
Jeder Arzt bzw. der Betriebsarzt ist verpflichtet eine Meldung zu machen, wenn er einen begründeten Verdacht hat, dass eine Berufskrankheit vorliegt (Sozialgesetzbuch SGB VII § 200). Die Verdachtsanzeige geht an die Unfallversicherung oder an den staatlichen Gewerbearzt. Auch der Arbeitgeber muss Berufskrankheiten melden. Außerdem sind die Krankenkassen verpflichtet ( SGB V § 20), berufsbedingte Erkrankungen dem Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Stellen mitzuteilen. Die Anzeige kann zwar auch von der betroffenen Person selbst erfolgen, aber die Aussichten eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, verschlechtern sich ohne Unterstützung eines Arztes.

Gruß von der Seenixe
 
WO beantragen

Der Betriebsarzt meinte ich solle dad MdE beantragen - nur wo macht man sowas - wo beantragt man das - welches Amt oder wo? Die BK müsste so gut wie durch sein.

LG
 
Hey Alpfl,

Seenixe hat dir doch erläutert, dass dein Betriebsarzt die Berufsgenossenschaft informieren muß. Dann nimmt das ganze seinen Lauf. Warum wird der Betriebsarzt nicht tätig:confused:. Es ist seine AUFGABE.
Bei der BG wird dann über MdE entschieden.
Seenixe so richtig:rolleyes:.

Gruß Buffy07
 
Hallo Zusammen,
Wie ist eigentlich mit der MdE wenn es sich um keine Berufskrankheit oder keinen Arbeitsunfall handelt? Es besteht trotzdem aber eine MdE.
Wo beantragt man dann das?

Danke,
viele Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,

wenn Du einen Unfall hattest, für den die BG zuständig ist, dann solltest Du ein Aktenzeichen haben und einen Ansprechpartner bei der BG. Die BG hat im Zuge der Amtsermittlungspflicht selbstständig tätig zu werden. Ansonsten stelle dort einen Antrag.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

es war aber kein Arbeitsunfall.
Deshalb meine Frage:),
viele Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,
Eine Minderung der Erwerbstätigkeit wird duch BG´en anerkannt, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt. Wenn es beides nicht ist, dann gibt es auch leine MdE, weil dann die BG´en nicht zuständig sind. Du kannst eine GdB (Grad der Behinderung) beim Versorgungsamt beantragen. Dafür erhälst Du ab einer GdB von 30 % Steuererleichterungen und kannst eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen, aber eine Rente, wie von der BG, ist damit nicht verbunden.

Gruß von der Seenixe
 
MdE / GdS

Hallo zusammen,

ich frage mich warum denn eigentlich keiner von der seit Ende Dezember 07 geltenden GdS-Regelung schreibt sondern immer noch die MdE herangezogen wird.

Ist nämlich ein ganz spannendes Thema und wird in Zukunft noch viele Probleme aufwerfen.

Gruss

Magicwise
 
Danke Seenixe,

das ist jetzt klar.
GdB habe ich bereits beantragt.
Viele Grüße,
Hela
 
Nochmal zur MdE

Mir hat der Betriebsarzt selbst gesagt ich solle die MdE beantragen - nicht er hat das beantragt - ich bin nun ziemlich ratlos und weiss nicht was ich weiter machen soll - werde nicht so ganz schlau draus - bei der BG ist das gemeldet da kam in der ganzen Zeit über Jahre hinweg nichts zwecks MdE!

Gruss alpfl
 
Hallo Alpfl,
nun schreibst Du, dass Deine BK bereits seit Jahren bei der BG gemeldet is? Hast Du einen entsprechenden Bescheid?
Wenn ja, dann mußt Du dich an die BG wenden und nachweisen bzw. Dich untersuchen lassen wegen Verschlimmerung.
Wenn nicht, dann begreife ich Dich nicht und Du solltest versuchen lesen zu lernen, da wir ansonsten die Frage mehrfach beantwortet haben.

Gruß von der Seenixe
 
Top