Cindy
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 6 Sep. 2006
- Beiträge
- 467
Hallo zusammen!
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat für mich hat.
Wenn ich Abstand von der 'Sache' habe - so z.B. das monatelange Warten auf ein Gutachten - dann bin ich ruhiger, kann schonmal Tips geben usw. Aber wenn ich dann wieder 'mittendrin' stecke, ist kaum strukturiertes Denken möglich *schäm.
Ich versuche es so kurz wie möglich. Das gerichtl angeforderte Gutachten der MHH ist angekommen und mein RA erwartet eine Stellungnahme - ich nehme an, dazu wie ich weiter vorgehen möchte. Prozeß wg materiellem Schaden nach Unfall im Jahr 2000 mit LWK-Berstungsfraktur. Es geht hier um 1 1/2 Jahre - warum der RA diesen Zeitraum gewählt hat, ist mir nicht wirklich klar (stelle ich gerade fest).
MdE ist im Gutachten natürlich für die Zeit nach Unfall gestaffelt. Der Gutachter bestätigt Schmerzen bei Belastung, beim Gehen , Stehen und Sitzen ect. pp
Zu meiner 1 Frage:
MdE für Haushalt beträgt dauerhaft 20%. O-Ton Gutachten: Nach wie vor ist die Klägerin nicht in der Lage, den Haushalt selbstständig zu führen.(..)
Was heißt das nun für mich?
Ich habe nun schon soviel zum Haushaltsführungsschaden gelesen, aber werden 20 % dauerhaft ausgeglichen oder nicht? Wird EU-Rente auch darauf angerechnet? Wer weiß Rat?
2. Problem.
Mein Unfall (Fahrlässigkeit der Unfallgegnerin ist gerichtl. festgestellt) war 1 Monat vor Antritt einer Arbeitsstelle. EU-Rente zunächst vom Unfalltag bis ca. 2 Jahre. Arbeitsstelle habe ich 'verloren'. Beweis ist erbracht und gerichtl anerkannt.
Nun ist die MdE nach 4 Monaten nur noch 50%, nach 6 Monaten 30% usw.
Während der Rentenzeit habe ich nicht gearbeitet, nach ca 1 Jahr dann Reha und Verlängerung der Rente.
Kann ich den Verdienstausfall nun nur bis 4 Monate nach dem Unfall geltend machen? Ich denke, der Rententräger hat mir nciht aus Jux nach dem Unfall die Rente gezahlt bzw. verlängert.
Nach Rentenzahlung habe ich nicht wenige Bewerbungen geschrieben - in allen möglichen Bereichen. Ich Blödfrau habe kaum eine Absage aufbewahrt, es war so frustierend mitten im Existenzkampf. Nun habe ich dafür keine Beweise.
Ist alles hoffnungslos? Ich möchte doch wenigstens für 1 1/2 Jahre Verdienstausfall, obwohl ich solch eine Arbeitsstelle wohl nie wieder bekommen kann, die ich durch den Unfall verloren habe. Wer nimmt bei der heutigen Arbeitslage eine 'Verunfallte', die Rente bekam, wo es soviele Gesunde Arbeitssuchende gibt. Aber das kennen ja einige hier.
Seit Anfang 2003 arbeite ich stundenweise.
Wer eine Idee für weiteres Vorgehen hat - ich wäre echt dankbar!
Liebe Grüße
Cindy
Falls ich mich an irgendeiner Stelle unklar ausgedrückt habe, bitte ich um Entschuldigung
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat für mich hat.
Wenn ich Abstand von der 'Sache' habe - so z.B. das monatelange Warten auf ein Gutachten - dann bin ich ruhiger, kann schonmal Tips geben usw. Aber wenn ich dann wieder 'mittendrin' stecke, ist kaum strukturiertes Denken möglich *schäm.
Ich versuche es so kurz wie möglich. Das gerichtl angeforderte Gutachten der MHH ist angekommen und mein RA erwartet eine Stellungnahme - ich nehme an, dazu wie ich weiter vorgehen möchte. Prozeß wg materiellem Schaden nach Unfall im Jahr 2000 mit LWK-Berstungsfraktur. Es geht hier um 1 1/2 Jahre - warum der RA diesen Zeitraum gewählt hat, ist mir nicht wirklich klar (stelle ich gerade fest).
MdE ist im Gutachten natürlich für die Zeit nach Unfall gestaffelt. Der Gutachter bestätigt Schmerzen bei Belastung, beim Gehen , Stehen und Sitzen ect. pp
Zu meiner 1 Frage:
MdE für Haushalt beträgt dauerhaft 20%. O-Ton Gutachten: Nach wie vor ist die Klägerin nicht in der Lage, den Haushalt selbstständig zu führen.(..)
Was heißt das nun für mich?
Ich habe nun schon soviel zum Haushaltsführungsschaden gelesen, aber werden 20 % dauerhaft ausgeglichen oder nicht? Wird EU-Rente auch darauf angerechnet? Wer weiß Rat?
2. Problem.
Mein Unfall (Fahrlässigkeit der Unfallgegnerin ist gerichtl. festgestellt) war 1 Monat vor Antritt einer Arbeitsstelle. EU-Rente zunächst vom Unfalltag bis ca. 2 Jahre. Arbeitsstelle habe ich 'verloren'. Beweis ist erbracht und gerichtl anerkannt.
Nun ist die MdE nach 4 Monaten nur noch 50%, nach 6 Monaten 30% usw.
Während der Rentenzeit habe ich nicht gearbeitet, nach ca 1 Jahr dann Reha und Verlängerung der Rente.
Kann ich den Verdienstausfall nun nur bis 4 Monate nach dem Unfall geltend machen? Ich denke, der Rententräger hat mir nciht aus Jux nach dem Unfall die Rente gezahlt bzw. verlängert.
Nach Rentenzahlung habe ich nicht wenige Bewerbungen geschrieben - in allen möglichen Bereichen. Ich Blödfrau habe kaum eine Absage aufbewahrt, es war so frustierend mitten im Existenzkampf. Nun habe ich dafür keine Beweise.
Ist alles hoffnungslos? Ich möchte doch wenigstens für 1 1/2 Jahre Verdienstausfall, obwohl ich solch eine Arbeitsstelle wohl nie wieder bekommen kann, die ich durch den Unfall verloren habe. Wer nimmt bei der heutigen Arbeitslage eine 'Verunfallte', die Rente bekam, wo es soviele Gesunde Arbeitssuchende gibt. Aber das kennen ja einige hier.
Seit Anfang 2003 arbeite ich stundenweise.
Wer eine Idee für weiteres Vorgehen hat - ich wäre echt dankbar!
Liebe Grüße
Cindy
Falls ich mich an irgendeiner Stelle unklar ausgedrückt habe, bitte ich um Entschuldigung
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