Hallo zusammen,
ich habe durch die BG seit 2012 einen Mde von 40 und seit 2 Jahren ein Verfahren wegen eines Schwerbehindeertenausweises laufen.
MdE waren wegen neuer Hüfte, Sprunggelenkschädigung mit Dauerschmerzen, Nervenschädigung im Sprunggelenk und Fuss und Milzverlust.
Ich habe jetzt noch eine urologische Bewertung mit über 30 und eine leider eine psychische Erkrankung, die der Arzt mit 40 bewertet.
Muss nun die MdE vom Sozialgericht übernommenn werden? Was meint ihr? Denn nach meinem Wissen sind ja MdE und GdB gleichbedeutend und werden nach den gleichen versorgungsmed. Grundsätzen beurteilt (das eine eben auf den Unfallhergang bezogen, das andere allgemein gesehen).
ich habe durch die BG seit 2012 einen Mde von 40 und seit 2 Jahren ein Verfahren wegen eines Schwerbehindeertenausweises laufen.
MdE waren wegen neuer Hüfte, Sprunggelenkschädigung mit Dauerschmerzen, Nervenschädigung im Sprunggelenk und Fuss und Milzverlust.
Ich habe jetzt noch eine urologische Bewertung mit über 30 und eine leider eine psychische Erkrankung, die der Arzt mit 40 bewertet.
Muss nun die MdE vom Sozialgericht übernommenn werden? Was meint ihr? Denn nach meinem Wissen sind ja MdE und GdB gleichbedeutend und werden nach den gleichen versorgungsmed. Grundsätzen beurteilt (das eine eben auf den Unfallhergang bezogen, das andere allgemein gesehen).