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MdE und GdB Schwerbehindertenausweis

embe64

Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2012
Beiträge
65
Hallo zusammen,

ich habe durch die BG seit 2012 einen Mde von 40 und seit 2 Jahren ein Verfahren wegen eines Schwerbehindeertenausweises laufen.
MdE waren wegen neuer Hüfte, Sprunggelenkschädigung mit Dauerschmerzen, Nervenschädigung im Sprunggelenk und Fuss und Milzverlust.

Ich habe jetzt noch eine urologische Bewertung mit über 30 und eine leider eine psychische Erkrankung, die der Arzt mit 40 bewertet.

Muss nun die MdE vom Sozialgericht übernommenn werden? Was meint ihr? Denn nach meinem Wissen sind ja MdE und GdB gleichbedeutend und werden nach den gleichen versorgungsmed. Grundsätzen beurteilt (das eine eben auf den Unfallhergang bezogen, das andere allgemein gesehen).
 
Hallo,
nein, das Sozialgericht ist nicht daran gebunden. Eine MdE ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Gegensatz dazu ist die GdB der Grad der Behinderung.
Dabei fließen in die GdB alle nicht Altersgerechte Einschränkungen ein nund nicht wie bei der MdE die Minderung der Leistungsfähigkeit.
Daraus haben sich leider in den Jahren verschiedene Beurteilungen entwickelt.
Leider sind eben nicht die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ausschlaggebend.....

Gruß von der Seenixe
 
@embe64

deine Beschreibung beschreibt in welchem Zustand sich die deutsche Sozialjustiz befindet,
wäre ich Richter hätte ich mal das GdB Amt gefragt ob die noch ganz richtig im Kopf sind
und die Sozialjustiz mit unnötigen Gerichtsverfahren und -kosten belasten wollen !

Ich hatte mich mal mit dem gdB beschäftigt, das ganze ist viel komplizierter als gedacht und die meisten
Richter welche urteilen, kennen sich nicht richtig aus !
i.d.R ist MdE um ca. 5-10 % geringer als GdB, da beim GdB das Private mit berücksichtigt werden muss.
Beispiel: Deine kaputte Hüfte wird nur im MdE mit 40 beruflich berücksichtigt,
Du bist aber vor dem Unfall Fahrrad gefahren und kannst das heute nicht mehr, das muss im GdB
berücksichtigt werden
Da Du also 40 MDE hast, kann das GdB gleich oder höher sein also 50 GdB und Dir steht ein Ausweis zu

Urteil BSG B 9 VG 1/01 R

und BT Drucks 16/6541 hiernach ist GdB = GdS

Gruß Impf
 
Hallo embe

Wie die anderen schrieben: Nein, MdE und GdB sind nicht gleichzusetzen.
(Weißt du noch, woher deine Information kommt?)

Beim GdB ist wichtig, wie stark dich die Gesundheitsstörungen in allem, also auch im Alltag und im Privaten, beeinträchtigen und wie weit du dadurch benachteiligt im Vergleich zu Gleichaltrigen.

Der MdE sagt aus, wie stark deine Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Da spielen weder Alltag noch Gleichaltrigkeit eine Rolle.

Wenn der GdB sich alleine auf die Gesundheitsstörungen bezieht, die anerkannt durch den Unfall verursacht wurden (also nichts Unfallunabhängiges dabei ist), dann müsste er der Logik nach über der MdE liegen.
Es wäre für dich dann (wenn alles vom Unfall stammt) kein sonderlich gutes Urteil, wenn der GdB gleich der MdE festgelegt wird.

LG
 
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