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MDE nach Hautverbrennung?

mika79

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Feb. 2007
Beiträge
10
Hallo,

ich hatte vor 2 Jahren einen Starkstromunfall bei dem ich mir 41% der Körperoberfläche (2 bis 3 gradig) verbrannt habe. Kann mir diesbezüglich jemand den ungefähren MDE Grad nennen oder hat vielleicht jemand eine Tabelle nach der größtenteils begutachtet wird?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG
Mika79
 
Hallo Mika,

eine Einschätzung von GdB/MdE nach Verbrennungen wird aus der Ferne nicht möglich sein. Hier kannst Du nachlesen:

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

klicke im Teil A auf GdB/MdE-Tabelle und dann auf 26.17 Haut

Einige Textpassagen habe ich kopiert:

Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z.B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen.

Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen u.ä. muss außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen die Höhe des GdB/MdE-Grades.

Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Besonders gilt dies bei Entstellung des Gesichts.

Bewegungseinschränkungen in Gelenken und Beteiligungen anderer Organe sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke erstmal für Deine schnelle Antwort. Ich hätte da aber noch eine Frage bezüglich meiner PUV.

Ich hatte November 2004 einen schweren Starkstromunfall. Der Unfall wurde sofort bei der PUVersicherung gemeldet. Meine schwersten Verletzungen die auch eine dauernde Invalidität abzeichneten, sind in allen Berichten und Ärztlichen Befunden angegeben und anerkannt. Jetzt 2006 nach dem ich das erste Gutachten von der PUV bekommen habe, musste ich feststellen, das einige Folgeverletzungen nicht anerkannt wurden, da sie in den ersten 15 Monaten nicht "ärztlich festgestellt wurden und geltend gemacht wurden".
Ich muss aber zu meiner Verteidigung sagen, das diese Folgeverletzungen in den Klinik- und Rehaberichten 2005 unter aktuelle Probleme aufgeführt sind. Das müsste doch für die PUV langen zudem ich sie ja Bevollmächtigt habe, alle nötigen Unterlagen einzusehen.
Zudem stand für mich ja im ersten Jahr die Verarbeitung und der Therapeutische Heilverlauf der schwersten Verletzungen an ersten Stelle. Die Folgeverletzungen habe ich erst danach richtig erkennen und einordnen können.
Meine Frage nun ist: Ich habe dieses Jahr noch das Abschlußgutachen
(3Jahres Frist)der PUV vor mir. Kann ich die Folgeverletzungen noch geltend machen und gibt es Urteile in denen eine ärztliche Feststellung erfolgt ist,aber keine rechtzeitige geltend Machung erfolgte und trotzdem zu gunsten des Versicherten entschieden wurde?

Vielen Dank für Deine/ Eure Antworten!

MfG
Mika
 
Hallo Mika,

was meinst Du mit "Folgeverletzungen" ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

danke für Deine Antwort! Ich meine die Verletzungen die mit dem Starkstromunfall in Verbindung stehen.
[FONT=&quot] Koordinationsprobleme und erhöhter Blutdruck.
Sie sind zwar in den Klinikberichten und Ärzteberichten in den ersten 12 Monaten nach dem Unfall unter Probleme aufgeführt, aber ich habe sie nicht separat bei der Versicherung geltend gemacht. Jetzt hab ich in den AGBs gelesen, das ich dies aber geltend machen muss :-(

Hier mal ein Beispiel:

Was ist bei den Leuten, die das erste Jahr im Koma liegen, die können doch auch nichts geltend machen. Da kann man doch auch nur die vorliegenden Arztberichte als Anhaltspunkt bzw. Feststellung nehmen.

MfG
Mika
[/FONT]
 
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