Hallo,
mir wurde nach SHT ein MdE von 50% zuerkannt.
Das Versorgungsamt hat diesen übernommen.
Ich bin der Meinung, dass ich nur auf meine Fähigkeiten während meines Arbeitsaltags getestet worden bin, also für 8 Stunden. Die übrigen 16 Stunden sind ebenfalls sehr belastend, aber unberücksichtigt.
Das Versorgungsamt schreibt, dass es ausreichend ist, wenn eine Behörde die Feststellung macht.
Wird Grundsätzlich der MdE dem GDB gleichgesetzt? Auch bei Hirnschäden, wo die Belastungen in Abhängigkeit der Zeit linear oder sogar logarritmisch steigt?
Hat jemand Erfahrungen?
Gruß
max
mir wurde nach SHT ein MdE von 50% zuerkannt.
Das Versorgungsamt hat diesen übernommen.
Ich bin der Meinung, dass ich nur auf meine Fähigkeiten während meines Arbeitsaltags getestet worden bin, also für 8 Stunden. Die übrigen 16 Stunden sind ebenfalls sehr belastend, aber unberücksichtigt.
Das Versorgungsamt schreibt, dass es ausreichend ist, wenn eine Behörde die Feststellung macht.
Wird Grundsätzlich der MdE dem GDB gleichgesetzt? Auch bei Hirnschäden, wo die Belastungen in Abhängigkeit der Zeit linear oder sogar logarritmisch steigt?
Hat jemand Erfahrungen?
Gruß
max