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mde....gdb...wer ist zuständig?

nessa

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
386
hi,

war montag beim mdk der agentur für arbeit, da ich ja noch au und ausgesteuert bin. dachte die untersuchung wäre für die mde-bestimmung,nein...war für die weiter arbeitsunfähigkeit über mehr als 6 monate um meine leistungen zu erhalten...
habe wegen der mde nachgefragt, der mdk sei hier nicht zuständig,ich müßte zum versorgungsamt...habe dort angefragt.die sagten mir,da es ja ein arbeits-wegeunfall sei,wäre die bg zuständig....ich bin aber mit der bg im rechtsstreit,also müßte ich warten bis der prozess entschieden sei...

aber ich habe doch auch schon jetzt erhebliche körperliche einschränkungen und kann doch nicht warten bis der prozess vielleich in 15 jahren entschieden ist....

was kann und soll ich jetzt tun?

glg
nessa
 
Hallo Nessa,

auch wenn du einen Arbeitsunfall hattest, du kannst den Antrag nach Schwerbehindertenrecht bei dem Versorgungsamt stellen.

Viele Grüße,
Helena
 
Hallo nessa,

für die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) ist die BG zuständig, bzw. hier muss die Entscheidung des Gerichts abgewartet werden. Unabhängig davon kannst Du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des GbB (Grad der Behinderung) stellen. Hier werden auch ggf. weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, die unabhängig von Deinem Arbeitswegeunfall vorliegen.

Also, wenn Du Dich an das Versorgungsamt wendest, nicht nach MdE sondern nach GdB fragen.

Übrigens, hast Du schon mal darüber nachgedacht bzw. Dich darüber informiert wie es mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung aussieht?

Dito
 
hallo hela,
hallo dito,

ganz ganz lieben dank für eure schnellen antworten....werde gleich mal beim versorgungsamt wg gdb-antrag anrufen...

@dito

habe noch nicht nach dieser rente gefragt, bin in allem sehr unbedarft....welch voraussetzungen muss ich denn dafür haben? muss noch sagen das ich meinen li.arm wg. einer irreperablen nervus axillaris läsion nicht mehr bewegen kann und mir nur noch ein muskeltransfer ein wenig erleichterung bzgl. der bewegung bringen würde....aber die schmerzen wären trotzdem da....

glg
nessa
 
Hallo nessa,

bin leider kein Fachmann was das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung angeht. Deshalb kann ich Dir wegen der Anspruchsvoraussetzungen nicht weiterhelfen. Du kannst Dich aber mal an die für Dich zuständige Rentenstelle wenden (ortsansässige BfA/LVA bzw. Deutsche Rentenversicherung), und dort mal um ein persönliches Beratungsgespräch bitten. Evtl. kannst Du dann gleich bei diesem Termin einen Antrag zusammen mit dem Berater ausfüllen.

Dito
 
hallo,
antragsformulare findest du auch im Internet und kannst diese auch gleich bearbeiten.
Gruß Trude
 
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