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MDE der BG oder der gegnerische Versicherung

warsteiner

Nutzer
Registriert seit
19 Feb. 2007
Beiträge
19
Ort
Bremen
Hallo liebe Mitglieder,

selbst Opfer eines Wegeunfalles stelle ich hier mal eine Frage:

Gibt es unterschiedliche Bewertungen der MdE zwischen der BG und der gegnerischen KFZ-Unfallversicherung ?
*********
Zur Zeit sind 60% von der BG festgelegt. Die Versicherung (Schmerzensgeld) bezieht sich aber auf 40%. Clou der Sache - beide Angaben kommen vom selben Gutachter. Er ist für die BG als Unfallarzt und für die Versicherung als Gutachter tätig.
Also 20% Differenz vom selben Arzt.
Nach Telefonat teilte mir der Azt mit, dass die Versicherung Verletzungen anders bewertet.
Zulässig ? (Wohl die Praxis !)
Gelten besondere Prozentzahlgrenzen in der Haftpflichtversicherung, so wie bei der BG die 20%, für Zahlungen (Renten etc.) ?

Ich hoffe das einige von euch ein paar Infos haben.
Danke, warsteiner
 
Hallo,

das ist so korrekt.
Die BG bewertet nach der MDE ( Minderung der Erwerbsfähigkeit), abstrakt d.h. egal was für einen Beruf man ausübt werden die Beeinträchtigungen für den gesamten ( alle Berufe ) Arbeitsmarkt bewertet.
Die Private UV richtet sich nach der Gliedertaxe d.h. welche Beeinträchtigung z.B. Bein sind vorhanden.
Die Bewertung ist auch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich wieviel Geld es für die prozentuale Beinträchtigung gibt.
Am besten schau hier durch die Foren und du wirst viele Tips und Ratschläge finden.:)

mfG
Günni
 
Hallo Günni, hallo Leute,

könnt Ihr Euch nicht präzise ausdrücken und nach dem Lesen einer Frage vor einer Antwort erstmal überlegen:

Warsteiner hat einen Wegeunfall erlitten, er macht Ansprüche gegen die BG (wahrscheinlich gegen die für ihn zuständige) und gegen den Unfallgegner geltend. Warsteiner meint, wenn er von der gegnerischen KFZ-Unfallversicherung schreibt, sicher die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Die lange dieses Forum durch Falschinformationen bedienenden BG-Büttel stellten sogar die These auf, jede BG hätte ihre eigenen Richtlinien für die Ermittlung der MdE.

Ich darf hier zum wiederholten Male auf
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de
hinweisen. Ihr könnt dort mal unter Impressum nachsehen, von wem das stammt.
Unterschiedliche MdE gibt es nicht.

Gruß
Luise
 
Die lange dieses Forum durch Falschinformationen bedienenden BG-Büttel stellten sogar die These auf, jede BG hätte ihre eigenen Richtlinien für die Ermittlung der MdE.

Danke Luise,

einer der wenigen User denen die Falschinformationen der "BG-Büttel" :) ,getarnt als gutgemeinte Ratschläge, ebenfalls aufgefallen ist.


Liebe Grüsse

Petra

Wenn auch OT, aber das musste ich einfach mal loswerden.
 
Hallo User,

hier ein paar Ergänzungen:
Die BG Rente ist unstrittig mit 60% und entspricht den Verletzungen.
Die gegnerische "Versicherung" vom Unfallverursacher ist die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Es wird von mir ein HAUSHALTSFÜHRUNGSSCHADEN geltend gemacht. Dieser ist nicht Bestandteil der BG Rente. Er wird zum Schmerzensgeld dazugerechnet.
Für diesen HAUSHALTSFÜHRUNGSSCHADEN wird der MdE Wert als Multiplikator für den Stundensatz gebraucht.
Der selbe Gutachter hat der BG 60% vorgeschlagen und als Gutachter der Versicherung 40%.
*****************************************************
Nach Befragung des Gutachters: "die Versicherung geht von anderen Prozentwerten aus"
*****************************************************
Also: Kann das sein ? Und das vom selben Gutachter.

Danke warsteiner
 
Hallo User,

nach einigen hilfreichen Stichworten aus dem Forum kann ich mir nun meine Frage selbst wie folgt beantworten.
**************************************
Da es um die KFZ-Haftpflichversicherung des Unfallgegners geht, gilt hier nicht die GLIEDERTAXE (private Unfallversicherung) sondern der MdE, da es um eine Erwerbsminderung und nicht um eine Schadenssumme geht.
Der Haushaltführungsschaden den ich geltend mache geht demnach von einer "haushaltsspeziefischen" MdE aus. Sie dürfte aber in der Größenordnung der (BG) MdE liegen (jedenfalls bei mir).

tschüß warsteiner
 
@Luise,

da hast du recht, habe es nicht mit der KFZ Haftpflicht in verbindung gebracht.
Mein Fehler.
Bei seiner PV wäre es aber die antwort korrekt oder?

mfG Günni
 
An Luise:

Die "Anhaltspunkte ... " sind herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und finden nur Anwendung im Versorgungsrecht und im Schwerbehindertenrecht (wie ihr voller Titel aussagt).
Sie sind nicht 1:1 übertragbar auf die gesetzliche Unfallversicherung, da im Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht auf die Auswirkung von Gesundheitsschäden auf den ganzen Lebensbereich, in der gesetzlichen Unfallversicherung dagegen auf die unfalbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt wird.

MfG Dienstag
 
Hallo User,

wie so oft sollte man nicht immer mit negativen Vorurteilen an Sachen herangehen. In meinem Fall - ich habe an den Arzt einen Brief geschrieben und ausgiebig telefoniert. Der Sachverhalt hat sich nun wie folgt geklärt:

BG MdE (60%) ist die gemittelte Erwerbsminderung auf dem Arbeitsmarkt (Alle Berufe).

Die 40% (MdE ?) die der Versicherung angegeben wurden, sind unter der Voraussetzung erstellt worden (der Arzt ging wirklich von einer privaten Unfallversicherung aus) - Minderung in MEINEM Beruf (Informatiker) und Anwendung der Gliedertaxe.
Die Differenz erklärt sich aus meinen Verletzungen (hauptsächlich Füße und Beine kaputt). Büroarbeit/Programmierung am PC ist durchaus ausführbar, denn da werden die Beine nicht gebraucht (Informatiker) !
Wäre ich z.B. Maurer gewesen, hätte er 90% der Versicherung gemeldet aber ich hätte die 60% BG MdE weiterhin immer noch gehabt.
**************************
Fazit: Was noch fehlt um in meinem Fall zu dem Haushaltsführungsschaden zu kommen, ist die "haushaltsspezifische MdE". Das Gutachten dafür steht noch aus, wird aber, da Haushalt ähnliche Arbeiten wie auf dem Arbeitsmarkt erfordern, (voraussichtlich) im Bereich der BG MdE liegen.

Danke an alle die mir mit relevanten "Fach/Stichwörtern" die Suche im Internet ermöglicht haben, so daß ich nun mit Anwalt und Arzt vernünftig reden kann.

tschüß warsteiner
 
Hallo Günni,

Die Private UV richtet sich nach der Gliedertaxe d.h. welche Beeinträchtigung z.B. Bein sind vorhanden.

Bei der privaten Unfallversicherung (PUV) handelt es sich um einen zivilrechtlichen und individuellen Vertrag zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Die zu erbringenden Leistungen richteten sich nach den getroffenen Vereinbarungen.


Die Bewertung ist auch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich wieviel Geld es für die prozentuale Beinträchtigung gibt.

Die Verträge in der PUV können sehr unterschiedlich sein. Die vom Versicherungsgeber zu erbringenden Leistungen richten sich in der Regel nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme.

GbB und MdE gibt es in der PUV nicht.


Gruß
Luise
 
@Luise

"Die lange dieses Forum durch Falschinformationen bedienenden BG-Büttel stellten sogar die These auf, jede BG hätte ihre eigenen Richtlinien für die Ermittlung der MdE."

An welcher Stelle im Forum hat das jemand von einer BG behauptet?


"Ich darf hier zum wiederholten Male auf
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de
hinweisen. Ihr könnt dort mal unter Impressum nachsehen, von wem das stammt."

Diese Anhaltspunkte gelten für das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht. Nicht aber für die BG

Steht übrigens schon in der Überschrift
 
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