warsteiner
Nutzer
Hallo liebe Mitglieder,
selbst Opfer eines Wegeunfalles stelle ich hier mal eine Frage:
Gibt es unterschiedliche Bewertungen der MdE zwischen der BG und der gegnerischen KFZ-Unfallversicherung ?
*********
Zur Zeit sind 60% von der BG festgelegt. Die Versicherung (Schmerzensgeld) bezieht sich aber auf 40%. Clou der Sache - beide Angaben kommen vom selben Gutachter. Er ist für die BG als Unfallarzt und für die Versicherung als Gutachter tätig.
Also 20% Differenz vom selben Arzt.
Nach Telefonat teilte mir der Azt mit, dass die Versicherung Verletzungen anders bewertet.
Zulässig ? (Wohl die Praxis !)
Gelten besondere Prozentzahlgrenzen in der Haftpflichtversicherung, so wie bei der BG die 20%, für Zahlungen (Renten etc.) ?
Ich hoffe das einige von euch ein paar Infos haben.
Danke, warsteiner
selbst Opfer eines Wegeunfalles stelle ich hier mal eine Frage:
Gibt es unterschiedliche Bewertungen der MdE zwischen der BG und der gegnerischen KFZ-Unfallversicherung ?
*********
Zur Zeit sind 60% von der BG festgelegt. Die Versicherung (Schmerzensgeld) bezieht sich aber auf 40%. Clou der Sache - beide Angaben kommen vom selben Gutachter. Er ist für die BG als Unfallarzt und für die Versicherung als Gutachter tätig.
Also 20% Differenz vom selben Arzt.
Nach Telefonat teilte mir der Azt mit, dass die Versicherung Verletzungen anders bewertet.
Zulässig ? (Wohl die Praxis !)
Gelten besondere Prozentzahlgrenzen in der Haftpflichtversicherung, so wie bei der BG die 20%, für Zahlungen (Renten etc.) ?
Ich hoffe das einige von euch ein paar Infos haben.
Danke, warsteiner