@ G.Halle
Zitat von G.Halle:
Natürlich hast du genau die Gleichsetzung gemeint gemeint, als die Luise Recht gegeben hast. Denn deren Beitrag hat diese Werte ja gleichgesetzt.
Wenn Du mit "Gleichsetzung" meinst, dass diese Anhaltspunkte weder für die Bemessung des GdB, noch für die Bemessung der MdE rechtsverbindlich sind, diese aber einen ungefähren Richtwert angeben, stimme ich Dir zu.
Wie bereits schon richtig angemerkt wurde, haben die in der von Dir empfohlenen Fachliteratur durch Erfahrungswerte aufgeführten MDE-Tabellen ebenfalls keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Bemerkenswert ist hierbei insbesondere dass wohl einige BG-Mitarbeiter meinen, dass die von der Behörde selbst erstellten MdE-Werte nun von jedem anzuerkennen ist.
Die Rechtsanwaltskanzlei Battenstein & Battenstein führt hierzu aus (Auszug) (Hervorhebung durch den Autor des Forenbeitrages):
Bei einer Unterschenkelamputation sollen berufsgenossenschaftlich nur 40 % MdE erreicht sein, während die Versorgungsämter schon seit jeher seinerzeit die
MdE, heute umgetauft auf GdB (Grad der Behinderung), mit 50 % festsetzen
Quelle:
http://www.arbeitsunfall.de/geldleistungen-veretztenrente-verletztengeld.htm
Bezüglich unterschiedlicher Bewertung von GdB und MdE gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an (Auszug):
Während beim GdB alle tatsächlich vorliegenden - also auch unfallunabhängigen - Gesundheitsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen sind, fließen in die unfallbedingte MdE nur die Beeinträchtigungen ein, die auf den Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) zurückzuführen sind.
Quelle:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Soziale-Sicherung/faq.html?suchSubQuery=4
Siehe hierzu auch mein angeführtes Zitat aus dem ersten Beitrag in diesem Thread:
1) MdE und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die MdE kausal (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Gesundheitsschadens
Kausal = nur auf die Schädigungsfolgen des Versicherungsfall bezogen
Zitat von G.Halle:
die Anhaltspunkte umfassen aber eben auch die Erschwernisse im privaten Bereich und nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sind deshalb durchgehend höher.
Diese unrrichtige Behauptung lässt sich leicht widerlegen. Die Anhaltspunkte sind nicht durchgehend höher als die von der BG durch Erfahrungswerte selbst festgelegten MdE-Tabellen!
Beispiel:
Bei Verlust einer Hand aufgrund eines Berufsunfalls beträgt nach den eigenen Richtlinien der BG die Höhe der MdE 60%
Bei Verlust einer Hand aufgrund eines Freizeitunfalls würde gem. Anhaltspunkte aber nur ein GdB von 50% anerkannt werden.
Nachtrag: Die von der BG durch Erfahrungswerte festegelegten Mde-Tabellen (Bereiter-Hahn/Mehrtens) stehen im Internet ab Seite 57 (zumindest Auszugsweise):
http://hollis.ho.funpic.de/leitfaden/leitfaden.pdf