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MDE der BG oder der gegnerische Versicherung

Hallo G.Halle,
Immer noch unterwegs in Diensten der "BG und der Gerechtigkeit"? Besonders langer Tag heute? Wenn Du hier mitschreibst, dann bitte auch immer im richtigen Kontext. Was also solche Sachen wie "Amputation" betrifft. Zum Beispiel wird die BVG-Rente nicht auf Hartz 4 angerechnet, anders als die Verletztenrente der BG. Warum werden BVG-Renten bessergestellt?
Die Verallgemeinerung, dass für den Verletzten nicht die MdE, sondern die Zahlbeträge unter dem Strich entscheidend ist, darf man so nicht stehen lassen, sonst sollte man dringend nur ein Entschädigungsrecht schaffen und nicht diverse.
Denke mal drüber nach, warum es unterschiedliche Ansätze gibt und wer dafür verantwortlich ist.

Gruß von der Seenixe
 
@seenixe

Ich wüßte nicht, was dich mein Tag angeht.

Und was meine Beiträge mit "BG und Gerechtigkeit" zu tun haben, erschließt sich wahrscheinlich auch nur dir,

Ansonsten verweise ich nur auf die Gesetzeslage.

Und erzähle hier nicht Grimms Märchen

PS:

..oder dass was Einige hier gern hören wollen.

Vielen Dank übrigens für den netten anonymen Bewertungskommentar. Hatte ich nicht anders erwartet
 
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Hallo G.Halle,
Nun mal nicht so aufgeregt. Dies schadet ganz doll der Gesundheit. Welches Märchen von den Gebrüdern Grimm meinst Du? Bist Du gerade der Wolf im Schafspelz? Oder der Wolf und das Rotkäpchen?
Wegen der Bewertung kann ich nur sagen: Man tut so was man kann.
Übrigens erinnert mich Deine Ausdrucksweise und Deine Reaktion sehr an eine auf eigenen Wunsch beendete Mitgliedschaft. Dies würde gegen Forenregeln verstoßen. Aber erklär doch mal, was man so spät noch in Diensten der BG zu tun hat und weshalb man hier im Forum noch dienstlich unterwegs ist?
Wieder die bösen Unfallopfer, die die guten BG´ler nicht schlafen lassen?

Gruß von der Seenixe
 
@ seenixe

Denk doch mal selbst darüber nach warum ich nachts um 23.55 Uhr noch Beiträge über den bestimmten Server schreibe.

Vielleicht bin ich ja nachts bei einer BG eingebrochen um im Forum zu posten :D

PS:
Was greifst du mich eigentlich persönlich an? Habe ich dir etwas getan? Verwechselst du mich mit jemandem?
 
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Hallo G.Halle,
der Nachtwächter biste jedenfalls nicht. Der würde nicht schon am Vormittag Nachtwache schieben :D :confused: :confused:
Und gegen das Arbeitszeitgesetz würde doch die BG auch nie verstoßen. Also versuche mal eine vernünftige Erklärung abzugeben.
Ach, so richtig glaube ich nicht, dass ich Dich verwechsle, der Ton kommt mir schon sehr bekannt vor oder es ist so, dass mehere Mitarbeiter diese von oben herrab belehrende Art an sich haben und eigentlich keine Ahnung von dem, was in Unfallbetroffenen so ab geht. Man merkt eigentlich sehr schnell, ob dies der Fall ist und dies hat sicher nichts "mit in eine Schablone pressen" zu tun. Überlege mal.

Gruß von der Seenixe
Wenn ich Darf, würde ich diese Beiträge aber gerne ins Cafe verschieben, dies ist nämlich stark am Thema vorbei. :D :D
 
@ G.Halle

Zitat von G.Halle:
Natürlich hast du genau die Gleichsetzung gemeint gemeint, als die Luise Recht gegeben hast. Denn deren Beitrag hat diese Werte ja gleichgesetzt.


Wenn Du mit "Gleichsetzung" meinst, dass diese Anhaltspunkte weder für die Bemessung des GdB, noch für die Bemessung der MdE rechtsverbindlich sind, diese aber einen ungefähren Richtwert angeben, stimme ich Dir zu.

Wie bereits schon richtig angemerkt wurde, haben die in der von Dir empfohlenen Fachliteratur durch Erfahrungswerte aufgeführten MDE-Tabellen ebenfalls keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Bemerkenswert ist hierbei insbesondere dass wohl einige BG-Mitarbeiter meinen, dass die von der Behörde selbst erstellten MdE-Werte nun von jedem anzuerkennen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Battenstein & Battenstein führt hierzu aus (Auszug) (Hervorhebung durch den Autor des Forenbeitrages):

Bei einer Unterschenkelamputation sollen berufsgenossenschaftlich nur 40 % MdE erreicht sein, während die Versorgungsämter schon seit jeher seinerzeit die MdE, heute umgetauft auf GdB (Grad der Behinderung), mit 50 % festsetzen

Quelle: http://www.arbeitsunfall.de/geldleistungen-veretztenrente-verletztengeld.htm

Bezüglich unterschiedlicher Bewertung von GdB und MdE gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an (Auszug):

Während beim GdB alle tatsächlich vorliegenden - also auch unfallunabhängigen - Gesundheitsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen sind, fließen in die unfallbedingte MdE nur die Beeinträchtigungen ein, die auf den Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) zurückzuführen sind.

Quelle: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Soziale-Sicherung/faq.html?suchSubQuery=4

Siehe hierzu auch mein angeführtes Zitat aus dem ersten Beitrag in diesem Thread:

1) MdE und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die MdE kausal (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Gesundheitsschadens

Kausal = nur auf die Schädigungsfolgen des Versicherungsfall bezogen

Zitat von G.Halle:
die Anhaltspunkte umfassen aber eben auch die Erschwernisse im privaten Bereich und nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sind deshalb durchgehend höher.

Diese unrrichtige Behauptung lässt sich leicht widerlegen. Die Anhaltspunkte sind nicht durchgehend höher als die von der BG durch Erfahrungswerte selbst festgelegten MdE-Tabellen!

Beispiel:

Bei Verlust einer Hand aufgrund eines Berufsunfalls beträgt nach den eigenen Richtlinien der BG die Höhe der MdE 60%

Bei Verlust einer Hand aufgrund eines Freizeitunfalls würde gem. Anhaltspunkte aber nur ein GdB von 50% anerkannt werden.

Nachtrag: Die von der BG durch Erfahrungswerte festegelegten Mde-Tabellen (Bereiter-Hahn/Mehrtens) stehen im Internet ab Seite 57 (zumindest Auszugsweise):

http://hollis.ho.funpic.de/leitfaden/leitfaden.pdf
 
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