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MDE der BG oder der gegnerische Versicherung

Hallo Luise,

lass Dich nicht verwirren.

Unter: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/18.htm

heißt es (Auszug):

1) MdE und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die MdE kausal (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.


Liebe Grüsse

Petra
 
@ Petra

Und an welcher Stelle steht, dass diese MdE-Werte für die gesetzliche Unfallversicherung geltend?


nur ein Beipiel für die unterschiedlichen Werte

Amputation des Knies unterhalb des Kniegelenks

soziales Entschädigungsrecht 50 %

gesetzliche Unfallversicherung 40 %

Kannst du dir von allen die das Buch besitzen gerne bestätigen lassen
 
Hallo an alle,

ich habe eine Mail vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in dem genau erklärt wird, welche Werte für welchen Bereich gelten.

Von: xxx [mailto:xxx@bmas.bund.de]
Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2006 15:31
An: xxx
Betreff: kma Anhaltspunktetabelle



Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mail vom 8.2.2006, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde.
Die Werte in den "Anhaltspunkten" berücksichtigen über das allgemeine Erwerbsleben hinaus auch die Auswirkungen in den Lebensbereichen außerhalb des Erwerbslebens; sie sind daher nicht deckungsgleich mit den MdE-(Minderung der Erwerbsfähigkeit) Werten in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die MdE in der Unfallversicherung richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine festen Tabellen, die für bestimmte Schädigungen feste Prozentsätze nennen. Bestehende Auflistungen von Körperschäden haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern spiegeln nur langjährige Erfahrungswerte wieder, die bei der Bemessung der MdE des Versicherten individuell zu berücksichtigen sind. Diese Erfahrungswerte stellen eine prozentuale Gewichtung der verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten bei bestimmten Funktionsbeeinträchtigungen des Körpers dar. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind sie bei der MdE-Bewertung zu beachten.
Sie finden diese Erfahrungswerte u.a. abgedruckt im Handkommentar
Gesetzliche Unfallversicherung
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Dr. Gerhard Mehrtens/ Dr. Werner Bereiter-Hahn
Erich-Schmidt-Verlag, 5. Auflage 1997 (aktualisiert durch Loseblattergänzungen).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Guten Abend G.Halle,

ich habe nicht behauptet, dass die Anhaltspunkte für die BG rechtsverbindlich sind.

Selbst für die Bemesseung des GdB sind diese nicht verbindlich, wie das BSG bereits entschieden hat.

Aber als ungefähre Richtwerte können diese auch bei der Bemessung der MdE eine Grundlage bilden.

Das von Dir erwähnte Buch von Dr. Gerhard Mehrtens/ Dr. Werner Bereiter-Hahn ist leider ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Es beeinhaltet lediglich die "Erfahrungswerte bei der Einschätzung der MdE".
Die Betroffenen würden es mit Sicherheit sehr begrüßen, wenn die Handkommntare in diesem Fachwerk von den BGen eingehalten werden.

Hierbei ist es mir ein besonderes Anliegen insbesondere auf die Handkommentare bezüglich Abgrenzung Gutachter/beratender Arzt hinzuweisen:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=942

Beim Lesen der Beiträge in diesem Forum lässt sich unschwer erkennen, wie wenig die Bgen sich daran halten.

Petra


P.S. Betreffend Deines Bewertungskommentar ist anzumerken, dass ich weder ein "Feinbild" habe, geschweige denn eines "pflege". Aber vielleicht hast Du ein Feinbild, welches Du pflegen musst.
 
@ Petra

Natürlich hast du genau die Gleichsetzung gemeint gemeint, als die Luise Recht gegeben hast. Denn deren Beitrag hat diese Werte ja gleichgesetzt.

Steh doch wenigstens dazu, wenn du hier Unsinn schreibst, anstatt in den Bewertungskommentaren gegen die "BG-Büttel" zu wettern.

Soviel zu deinem Feindbild.

PS:

Entschuldige, ich glaube die Bewertung mit den BG-Bütteln stammt von Luise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Klärung der Sachlage:

"Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)" ist ein Rechtsbegriff und findet als solcher Anwendung im der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) und im sozialen Entschädigungsrecht.

Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" finden als ministerielle Verordnung nur Anwendung im Schwerbehindertenrecht zur Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) oder zur Beurteilung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsrecht), nicht aber in der Gesetzlichen Unfallversicherung .

Es gibt keine "vom Gesetzgeber der Gesetzlichen Unfallversicherung an die Hand gegebenen GdB/MdE-Tabellen" (der Rechtsbegriff "GdB" hat in der ges. UV ohnehin nichts zu suchen, er gilt nur im SchwBG).
Es gibt nur die in der Fachliteratur niedergelegten allgemein anerkannten und von der Rechtsprechung bestätigten Erfahrungswerte, das sind die sog. "MdE-Tabellen". Diese haben weder Verordnungs- noch Gesetzescharakter.

Dienstag
 
Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" finden als ministerielle Verordnung nur Anwendung im Schwerbehindertenrecht zur Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) oder zur Beurteilung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsrecht), nicht aber in der Gesetzlichen Unfallversicherung .

Hallo Dienstag,

wo steht, dass die „Anhaltspunkte“ nur Anwendung im Schwerbehindertenrecht oder im sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsrecht) finden können/dürfen, nicht aber in anderen Rechtsgebieten, insbesondere der Gesetzlichen Unfallversicherung?


Wenn es keine vom Gesetzgeber der Gesetzlichen Unfallversicherung an die Hand gegebenen MdE-Tabellen gibt, sondern nur die in der Fachliteratur niedergelegten allgemein anerkannten und von der Rechtsprechung bestätigten Erfahrungswerte, die weder Verordnungs- noch Gesetzescharakter haben, dann stellt sich doch die Frage, ob diese vielleicht antiquierten „Erfahrungswerte“ durch die zeitgemäßeren „Anhaltspunkte“ zu ersetzen sind.

Gruß
Luise
 
Amputation des Knies unterhalb des Kniegelenks
soziales Entschädigungsrecht 50 %
gesetzliche Unfallversicherung 40 %

Hallo G.Halle,

der Begriff Amputation stammt noch aus dem 1. Weltkrieg, mittlerweile wird ein zeitgemäßere Begriff verwandt. Im Übrigen sind in „Anhaltspunkte“ zwei Werte angegeben:

Verlust eines Beines im Unterschenkel bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke 50 %

Verlust eines Beines im Unterschenkel bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke 60 %

Gruß
Luise
 
@ Luise


Ich hatte nur ein Beispiel gebildet, ich wollte nicht die ganze Tabelle abschreiben.

Diese "antiquirten Erfahrungwerte" werden übrigens regelmäßig überarbeitet und angepasst und sind daher genauso zeitgemäß wie die Anhaltspunkte.

die Anhaltspunkte umfassen aber eben auch die Erschwernisse im privaten Bereich und nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sind deshalb durchgehend höher.

Steht aber auch alles in der von nettfreak veröffentlichten E-Mail.
 
@Luise

"Und warum dies? Warum soll der gesetzlich Versicherte schlechter gestellt sein?"

Das mit dem schlechter gestellt sein, kann ich so nicht stehen lassen. Im sozialen Entschädigungsrecht gibt es nur die Grundrenten nach dem BVG.

Diese sind bei gleicher MdE wesentlich niedriger als die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst wenn nur der Mindest-Jahresarbeitsverdienst angesetzt wird.

Bei höherem Jahresarbeitsverdienst klafft die Schere entsprechend weiter auseinander.

Entscheidend für den Verletzten sind ja wohl die Zahlbeträge unter dem Strich und nicht die Höhe der MdE.
 
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