Hallo an alle,
ich habe eine Mail vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in dem genau erklärt wird, welche Werte für welchen Bereich gelten.
Von: xxx [mailto:xxx@bmas.bund.de]
Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2006 15:31
An: xxx
Betreff: kma Anhaltspunktetabelle
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mail vom 8.2.2006, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde.
Die Werte in den "Anhaltspunkten" berücksichtigen über das allgemeine Erwerbsleben hinaus auch die Auswirkungen in den Lebensbereichen außerhalb des Erwerbslebens; sie sind daher nicht deckungsgleich mit den MdE-(Minderung der Erwerbsfähigkeit) Werten in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die MdE in der Unfallversicherung richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine festen Tabellen, die für bestimmte Schädigungen feste Prozentsätze nennen. Bestehende Auflistungen von Körperschäden haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern spiegeln nur langjährige Erfahrungswerte wieder, die bei der Bemessung der MdE des Versicherten individuell zu berücksichtigen sind. Diese Erfahrungswerte stellen eine prozentuale Gewichtung der verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten bei bestimmten Funktionsbeeinträchtigungen des Körpers dar. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind sie bei der MdE-Bewertung zu beachten.
Sie finden diese Erfahrungswerte u.a. abgedruckt im Handkommentar
Gesetzliche Unfallversicherung
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Dr. Gerhard Mehrtens/ Dr. Werner Bereiter-Hahn
Erich-Schmidt-Verlag, 5. Auflage 1997 (aktualisiert durch Loseblattergänzungen).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx