• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

MdE - Definition

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,249
Ort
Bayrisch-Schwaben
MdE - Minderung der Erwerbsfähigkeit für den gesamten Bereich des allgemeinen Arbeitsmarktes
nach den Kriterien/Erfahrungswerten der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens
ergeben verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Erwerbsleben (allgemeiner Arbeitsmarkt).
Auf den bisherigen Beruf oder bisherige Tätigkeit kommt es dabei grundsätzlich nicht an.
Entscheidend ist, welche Funktionsbeeinträchtigungen im Sinne einer Beeinträchtigung körperlicher (oder geistiger)
Fähigkeiten sich aus der Berufskrankheit ergibt.
Zu berücksichtigen sind die Kriterien/Erfahrungswerten der gesetzlichen Unfallversicherung,
wie sie in der einschlägigen Begutachtungsliteratur genannt sind.
( z.b. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheiten 8.Auflage)
 
Hallo oerni,

ich finde es gut das du das mal ganz einfach schreibst.
Es ist ja auch nicht immer so verständlich für jemanden der/die eine mde hat wenn man sich damit nicht auseinandergesetzt hat.

Wenn ich das jemanden erkläre wie das mit der Mde läuft dann sage ich es immer so:
Ich habe eine Mde von 50%.
Es gibt in Deutschland z.B. 5000 Berufe und von den z.B.5000 Berufen bin ich mit meiner Mde von 50% bei der Hälfte also 2500 Berufe eingeschränkt wobei das nicht zwangsläufig heißen muß das ich auch in meinem Beruf eingeschränkt sein muß.

VG schlowi
 
Hallo schlowi,

das mag schon so sein, aber ich habe bisher nur einen Beruf erlernt und da bin ich besonders gehändycapt.

Im allgemeinen Arbeitsmarkt müsste ich dann als "Helfer" tätig sein und das entbehrt jeder Grundlage.
 
Bei Wikipedia über MdE :

Damit ist das persönliche Erwerbsleben des Betroffenen gemeint, nicht der allgemeine Arbeitsmarkt.

aber was ist das persönliche Erwerbseben ?

Definition ?
 
Hallo Hoernchen,

die liste der der von dir Verlinkten Anhaltspunkte ist überaltert.

die Neuen Versorgungs-Medizinischen Grundsätze sind diese hier gültig seit 2009. http://vmg.vsbinfo.de/

Grüße Michi
 
Hallo Busch,

ich hatte das eingestellt, was der Richter Lacker dem Gutachter Dr. Löster geschrieben hat.
 
Hallo @ all,
auf der einen Seite, verstehe ich Eure Sehnsucht nach Normierung um Euch einen Überblick über Eure Ansprüche zu verschaffen, andererseits widerspricht es unserem Anspruch auf Indivisualierung.
Beispiel: Handverletzung mit Versteifung des kleinen Fingers.
Für die meisten von uns, dumm gelaufen, damit kann ich Leben.
Was macht ein Pianist, Geigen-usw. Spieler?
Ich wehre micht permanent gegen die Normierung.
Unsere Versicherungen sollen sich mit dem geschädigten Individum beschäftigen, nicht nach der Methode ein Armbruch heiltin 3 Wochen.
Ein auf seiner Individualität bestehender
Paro
 
Was macht zum Beispiel jemand mit einer Hüft TEP und einem Beruf, bei dem er oft knien muss? Wenn er dann in seiner Berufsausübnung eingeschränkt ist, weil er sich nicht mehr auf alle Stellen bewerben kann, muss das doch bei der BG Rente berüsichtigt werden.
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich frag jetzt trotzdem nochmal genauer. Der Verlust einer Niere wird mit
zwischen 20 - 30 % MDE bewertet. Die Folgen aus dem Fehlen des Organs sind extreme Erschöpfung. Da sind sich die Mediziner nicht einig ob dies Psychosomatisch oder Organisch ist hierfür gibt es 20 % lt. Gutachten. Zusätzlich habe ich Chirurgische Probleme. Die BG sagt nun, dies wäre alles bereits in den 20 % MDE für die Niere enthalten, da man den Organverlust ja selbt nicht merke.
Tatsächlich schränkt mich das Fehlen und die Folgen aber weit mehr ein als 20 %.
 
Hallo Espresso,

nun die Definition ist nicht so ganz richtig. Fehlen einer Niere MdE von 20, bei Fehlfunktion (Einschränkung) der verbleibenden Niere MdE von 30.

Weitere Schäden auf den gesamten Organismus müssen gesondert berücksichtigt werden (da diese nicht im direkten Zusammenhang mit der Nierenfunktion stehen) und wirken erhöhend.

Schaue Dir einfach die Tabellen für den GdS/GdB an.

Dazu das BSG http://www.rehadat-recht.de/de/fest...sdb=REC&intlink=true&aktenzeichen=8 RU 264/74 :

1. Der unfallbedingte Verlust einer Niere ist in der gesetzlichen Unfallversicherung - bei Gesundheit der anderen Niere - mit einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % zu bemessen.

Somit nur bei völliger Gesundheit und keiner Störung ist die MdE mit mindestens 20 zu bewerten.

Bei Dir gibt es ja bereits mit der Funktion der 2. Niere Probleme (wenn ich das noch so richtig in Erinnerung habe) also MdE 30 inkl. Narbengewebe u.s.w.

Das CFS ist garantiert nicht darin enthalten, das es keine typische und ständige Folge ist (aber oft auftritt). Sind die Körperfunktionen zusätzlich beeinträchtigt muss dies erhöhend berücksichtigt werden.

Beispiel: Nicht jeder der ein Schädel-Hirn-Trauma hat hat auch gleichzeitig eine PTBS. Dies wirkt ebenfalls erhöhend, ohne das es standartmäßig berücksichtigt wäre.
 
Top