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MdE Bekanntgabe bei der Begutachtung

Michael Schütz

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
23
Hallo zusammen,

wieder mal muss ich zur Begutachtung auf Wunsch der BG, nun meine Frage: habe ich das Recht auf Bekanntgabe der MdE schon bei der ärztlichen Begutachtung?
Bei zwei vorangegangenen Begutachtungen wurden die MdE-Angaben wohl nachträglich zu Gunsten der BG minimiert.

Grüße

Michael
 
Hallo Michael,

gesagt unter "vier Augen" entspricht nicht "schwarz auf weiß".

Gesagt unter "6 Augen" - weil Du eine Begleitperson dabei hattest kommt der Sache sehr leicht näher. Du hast einen Zeugen. Aber wie nahe
steht Dir der Zeuge?

Habt Ihr sofort nach dem GA ein Gedächtnisprotokoll geschrieben und gegenseitig unterzeichnet und an die BG oder das SG umgehend versandt?

Weiterhin, jetzt ganz wichtig, Du musst das GA zerpflücken. Wurde die Aussage nach einer höheren MdE getätigt, wo dem GA noch nicht alle
Befunde vorlagen: MRT, Röntgen, CT, Blutbild????

Also, gehe das GA genau durch und lass zum Gerichtstermin den GA vorladen und lass Dir Deine auffälligen Fragen beantworten.

Exakt so gehst Du vorab in ein 109er GA!

Du siehst, so einfach lässt sich Deine Frage nicht beantworten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi Michael,

was der Gutachter als seine persönliche Meinung zu dir sagt oder dann auch ins Gutachten schreibt, ist immer nur eine Empfehlung, für die Bürohengste und Richter aber nicht verbindlich.

Bei mehreren Behinderungen oder Krankheiten müssen die für jede einzelne erst eine Einzel-MdE schätzen. Sodann ist unter Berücksichtigung des Zusammen- oder auch Aufeinanderwirkens eine Gesamt-MdE zu bilden. Da können dann je nach Perspektive gravierende Abweichungen auftreten. Im Nachhinein kann da "philosophisch" also immer noch eine Menge "uminterpretiert" werden, was auf den ersten Blick deutlich schien.

Viel Erfolg!

KoratCat
 
Hallo,

Danke für eure schnellen Antworten, ich glaube, ich habe da ein schwieriges Thema aufgegriffen...

Viele Grüße - Michael
 
Ja, eine MdE-Festsetzung kann bei einer sachgemäßen Entscheidung unter korrekter Auslegung des Begriffs der Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Auswirkungen auf die Lebensführung anders ausfallen, als ein medizinischer Gutachter sich das auf den ersten Blick vorstellt. Bei Richtern geht man davon aus, dass die aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung in der Lage sind, aufgrund der Empfehlungen der medizinischen Gutachter angemessene Entscheidungen zu treffen. Bei den Bürohengsten schränken aber in der Regel die Vorgaben "von oben" unabhängige Entscheidungen ein.
 
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