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MDE bei Knie-Tep

Cyberknee

Mitglied
Registriert seit
26 Jan. 2013
Beiträge
78
Ort
Cologne
Hallo,

Wie ist bei euch so die MdE nach einer Knie-Tep bewertet
Meine ist Teilgekoppelt sog PS-Knie ,vorschäden sind eine heftige Kniegelenksluxation mit mehr als 4 Bändern gewesen !
Habe jetzt einen Verschlimmerungsantrag gestellt weil 20% lachhaft sind !
Gutachten ist in Auftrag gegeben worden und Ich warte auf den Termin !

Grüsse
 
Hallo.


Bei einer Normalen Knietepe gibt es nur 20% vorher waren es mehr.Ich habe nur 30% erhalten mit ner Streckfehlhaltung und zusätzlicher Beinschwäche kann wegen der Sturzgefahr kaum ohne Rollator gehen und das obwohl die Op schon am 26.7. 2011 war.Es schwillt auch noch an und bereitet Schmerzen.Das Knie ist vorne immer noch Taub und habe Probleme mit Treppen steigen.
Haben es deshalb bei der Schlichtungsstelle als Behandlungsfehler mit der Krankenkasse gemeldet weil trotz Therapien keine Besserung eintritt.
War 6 Wochen nach der AHB noch mal im Kh und es sollte mobilisiert werden was aber nicht geschah sondern nur Medis eingeschränkt und zusätzliche Therapien .Angegeben hat die Klinik das alles ok war ,hab den Entlassungsbericht erst Anfang 2012 bekommen.

Wenn bei dir alles normal ist ,1 Jahr Konntrollröntgen,wirst du nicht mehr erhalten das sind die Richtlinien leider.


LG SONJA
 
Hallo,

Cyberknee
MDE bei Knie-Tep-Verschlimmerungsantrag-weil 20% lachhaft sind !

Sonni1956
Ich habe nur 30% erhalten mit ner Streckfehlhaltung und zusätzlicher Beinschwäche

Leute;) 20 % MdE sind die Grundlage bei einseitiger Endo., mehr gibt es ggf.
bei:
-ausgeprägten Narbenildung, deutliche Muskelminderung, Nervenschädigung,
Beweglichkeiteinschränkung-Blastungseinschränkungen ect.:

Info:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/grundsaetze/nom6.htm

http://www.christenortho.ch/upload/pdf/dokumente/Die Knie-Totalprothese.pdf

http://www.orthozentrum.ch/Portals/.../Das Künstliche Kniegelenk printversion 1.pdf

http://www.koeln-orthopaedie.de/download/Koeln-Orthopaedie-de-Uebungen-Knie.pdf

http://www.uniklinik-freiburg.de/dot/live/patientenversorgung/endoprothetik/knie/Knieprothetik.pdf


W. Info Kniegelenk:
Versteifung eines Kniegelenk bei 0-10-10 °.... 30 MdE
Versteifung eines Kniegelenk bei 0-20-20 °.... 35-40 MdE
Versteifung eines Kniegelenk bei 0-30-30°.... 40 MdE

Resümee:
w. Beschrieben (laut Fachliteratur) wird eine Versteifung eines Kniegelenk i. d. R. mit 30 -40 MdE bewertet.

Da es i. d. R. mit einer Knie- Endo zu einer verbesserten Beweglichkeit kommt, kann diese im Normalfall nicht mit 30 -40 MdE, sprich einer Knie-Versteifung
gleichgesetzt werden.

Info: Arthrodesen (Gelenksversteifung)
http://www.google.de/imgres?q=Knie-...29,r:2,s:0,i:90&tx=76&ty=100&biw=1403&bih=822


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

nein, "Einspruch Euer Ehren" - Die Anhaltspunkte betreffen das Schwerbehindertenrecht und nicht das Recht der GUV. Die HVBG hat schon 2006 durch Schreiben allen Berufsgenossenschaften mitteilen lassen, dass eine regelgerechte Knie-TEP nur mit einer MdE von 20% zu bewerten sind.
Das Schreiben liegt auch hier im Forum vor. Meine damalige Sachbearbeiterin war sofort so nett dieses dem SG zu übersenden. Nach dem Motto:Dein Antrag auf Verschlimmerung hat überhaupt keine Aussicht auf Erfolg, wir haben unsere eigenen Forschungsinstitute, die die Weltbesten Mediziner und den entsprechenden Sachverstand haben. Vorsicht - Ironie -.

Gängige Praxis sind wirklich seit diesem Zeitpunkt nur eine MdE von 20% für eine ordnungsmäßige TEP.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

mit einer Grund-MdE von 20% liege ich bei dir;)

Wiederum die Urteile:eek:

Was steht denn in der 8. Auflage von Schönberger und Co.:confused:


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg AZ: L 3 U 315/08 vom 26.03.2009
Dort wird für gewöhnlich bei Einsatz einer Hüftgelenks-TEP bei freier Beweglichkeit für drei Monate nach Arbeitsfähigkeit eine MdE von 40 v. H., dann für weitere drei Monate eine MdE von 30 v. H. und nach Austausch einer Prothese (bei freier Funktion) eine MdE von 20 v. H., bei Bewegungseinschränkung bis 30 Grad eine MdE von 30 v. H. und bei Bewegungseinschränkung bis 80 Grad eine MdE von 40 bis 50 v. H. für angemessen erachtet (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage, 8.8.6., S. 660 ff).

Quelle:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=89351


Sozialgericht Augsburg AZ: S 8 U 92/08 vom 14.12.2009
An Unfallfolgen liegen zur Überzeugung des Gerichts seit Juni 2006 vor: Die Knie-TEP links, eine Beugungseinschränkung im linken Kniegelenk von 0-0-115°, eine partielle Lähmung des Nervus femoralis, ein Tiefstand der Kniescheibe, eine Bewegungseinschränkung im linken Sprunggelenk und im Hüftgelenk links, eine deutliche Muskelminderung und eine Kraftminderung des linken Beins sowie ein linkshinkendes Gangbild. Die Knie-TEP links liegt nach den sachverständigen Feststellungen regelgerecht und reizlos ein, die Bandverhältnisse sind stabil. Es zeigen sich keine Reizerguss- oder Lockerungszeichen der TEP.

Anders als die Beklagte meint, hält das Gericht eine MdE von 30 v.H. allein für die korrekt und reizlos einliegende Knie-TEP hier für gerechtfertigt. Richtig ist, dass insofern im unfallversicherungsrechtlichen Schrifttum unterschiedliche Erfahrungswerte angegeben werden. So nennt etwa Mehrhoff/Meindl/Muhr, Unfallbegutachtung, 11. Auflage, S. 169, für eine schmerzfreie Totalprothese am Kniegelenk eine MdE von 20 v.H., während in Schönberger/Mehrtens/Valtentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage, S. 724, eine MdE von 30 v.H. für eine regelgerecht funktionierende TEP angegeben wird. Allerdings hat auch der Sachverständige Dr. E. die MdE allein wegen der TEP auf 30 v.H. geschätzt und sich dabei auf entsprechende Erfahrungswerte berufen. Das lässt das Gericht annehmen, dass die Einschätzung mit 30 v.H. trotz medizinischer Fortschritte auf dem Gebiet des künstlichen Kniegelenkersatzes weiter angemessen ist. Zumindest gilt dies im Fall des Klägers. Auch wird in relativ aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung für eine reizlos einliegende Knie-TEP weiter eine MdE von 30 v.H. angenommen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2009, L 3 U 315/08).

Dazu kommen noch weitere funktionelle Beeinträchtigungen: Die Beugebehinderung im linken Kniegelenk mit 0-0-115°, eine leichte Gangbehinderung, die Bewegungseinschränkungen im linken Sprunggelenk und im Hüftgelenk links, die deutliche Muskel- und Kraftminderung am Bein und vor allem die Läsion des Nervus femoralis mit daraus folgendem Patellatiefstand. Diese weiteren Einschränkungen rechtfertigen es, die MdE insgesamt mit 40 v.H. anzusetzen. Denn wie der Sachverständige überzeugend dargelegt hat, ist durch die veränderte Stellung die Kniegelenkskinematik deutlich gestört. Die Muskel- und Kraftminderung am Bein beeinträchtigen die Geh- und Stehfähigkeit. Zusätzlich ist der Kläger in seiner Beweglichkeit durch die Beugeeinschränkung im linken Kniegelenk, im Sprunggelenk und im Hüftgelenk beeinträchtig

Quelle:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127367


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

Was steht denn in der 8. Auflage von Schönberger und Co

Totalendoprothese
regelrecht funktionierend = MdE 20% mit Fußnote
Hinweis auf Rdschr. HVBG VB 91 /2006
gelockert = MdE 40-60 %
infiziert = MdE 60-80 %

Teilendoprothese, gute Funktion MdE 20 mit Stern und dazu steht dann noch " Dem Betroffenen wird sowohl bei der Teil- als auch bei der Totalendoprothesegleichermaßen empfohlen, aus präventiven Gründen keine kniebelastenden Tätigkeiten auszuführen. Die MdE ist daher gleich zu bewerten."

zu finden in Seite 655 in Schöneberger/Mehrtens/Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" 8.Auflage 2010


Gruß von der Seenixe
 
Hallo

Das man nur 20% bei ner normalen Knieprothese erhält ist mir klar aber ich habe ja die Bewegungseinschränkung durch die Fehlhaltung und auch die Gangunsicherheit und keine Kraft mehr in den Bein deshalb bekam ich erstmal ja auch die 30% .Eigentlich müßte da was korrigiert werden da ich jetzt mehr rechts belaste und dadurch dort die Arthrose sehr schnell fortschreitet.Ich habe ja auch Probleme mit der Muskelatur und kaum Kraft im Bein das linke reagiert garnicht weder die Zehenheber noch bekomme ich den Fuß alleine hoch.Ich bekam in der AHB gleich nen Rollator verschrieben weil ich Probleme mit den Laufen durch meinen BSV und der Arthrosen habe.Ich stürze sogar mit de4n Rollator weil ich kaum Kraft habe den den Bordstein hoch zubekommen und denn noch das linke Bein kontroliert ein zusetzen .Da soll mir einer mal sagen das das keine zusätzliche Einschränkung ist und trotz 2 mal wöchentlicher Therapie und Gerätestützende Krankengymnastik zum Muskelaufbau tut sich eher nichte sondern verschlimmert sich bei Belastbarkeit.


LG SONJA
 
Hallo,

ne kurze Zwischenfrage: MDE oder GdB ? Sind verschiedene Sachen. Über was sprecht Ihr?

MfG
 
Hallo,

wir haben von der MdE geschrieben. Die GdB spielt bei der Anerkennung der Schwerbehinderung eine Rolle.

Gruß von der Seenixe
 
Ich kann seenixe nur beipflichten, regelmäßig bringen User in diesem Forum die Anhaltspunkte im Schwerbehindertenrecht mit der MdE der gesetzlichen Unfallverbindung in Verbindung. Beide Sachen haben rein gar nix miteinander zu tun. Die Sachbearbeiter der gesetzlichen Unfallversicherungen verwenden nur die gesetzlichen Kommentierungen des SGB VII und diese Kommentierungen aktualisieren sich durch Urteile und Erfahrungswerte. Aus diesem Grund bleibt auch die Hüft-Tep in der gesetzlichen Unfallversicherung bei 20% MdE auf unbestimmte Dauer, in den Anhaltspunkten sind es nur 10%. Irgendwo sollte dieser Hinweis in diesem Forum gut leserlich plaziert werden.

Chartkiller
 
Hallo an alle,

meine TEP rechts sitzt gut und ist funktionsfähig.
Ich wurde mit einer MDE von 30% (auf unbestimmte Zeit) bewertet.
Es gibt Ausnahmen.

Grüße

Knie im Eimer
 
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