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MdE befristet, muss PUV zahlen?

Nadinechen

Nutzer
Registriert seit
30 Juni 2008
Beiträge
9
Hallo zusammen,

hatte im Nov. letzten Jahres einen Wegeunfall bei dem ich mir einen Wirbel zertrümmert habe. Nach insgesamt 8 Wochen Reha wurde im April von mir ein ärztliches Gutachten erstellt, welches von der BG beauftragt wurde. Das Ergebnis: 20% MdE, befristet auf Ende diesen Jahres, d.h. Zahlung einer Gesamtvergütung. Ich weiß, dass man vor Ablauf der Befristung einen erneuten Antrag auf erneute Ermittlung der MdE stellen kann, falls man der Meinung ist, dass sie darüber hinaus noch besteht und sich Beschwerden nicht gebessert haben.

Nun zum Teil der PUV: mein Versicherungsvertreter, bei dem die PUV läuft, tut sich ein wenig schwer und reicht das Gutachten nicht bei der Versicherungsgesellschaft ein. Da die festgestellte Invalidität zeitlich begrenzt sei, wisse er nicht so recht, was nun zu tun sei. Bin jetzt ein wenig ratlos, da die Mitarbeit des Versicherungsverteters sicherlich von Belang für die Abwicklung der PUV ist.

Wie sind denn eure Erfahrungswerte mit PUVs? Akzeptieren private Unfallversicherer Gutachten der BG? Muss die PUV zahlen, auch wenn es Befristungen der MdE seitens der BG gibt?

Vielen Dank für eure Antwort!
Nadinechen
 
Hallo Nadinechen,

ich würde man so sagen:
die BG hat nichts mit der PUV zu tun.

Den Antrag auf Invalidität mußt Du bei deiner PUV stellen, ich hoffe Du hast den Unfall sofort schriftlich gemeldet.
Ich würde es nicht über den V-Vertreter machen sondern nur selber direkt die PUV anschreiben.
Ich würde dennen auch nicht gleich auf die Nase binden das meine Invalidität nur bis zum Tage X geht....wie willst Du das sicher wissen?

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

ja, der Unfall wurde sofort schriftlich gemeldet. Und um den Versicherungsvertreter komme ich aus persönlichen Gründen nicht herum, ist ein Familienmitglied. Deshalb nervt mich es auch, dass das Ganze so ins Stocken geraten ist.

Das heißt, um eine "neue" Bewertung seitens der PUV komme ich nicht rum? Hatte gehofft, da mir das Gutachten der BG vorliegt, dieses einschicken und nutzen zu können. Nur in dem Gutachten schreibt der Gutachter selbst, dass eine neue Beurteilung für Januar 2009 vorgeschlagen wird.

Weiterhin habe ich hier im Forum des häufigeren gelesen, dass eine Invalidität auch zunächst befirstet wird. Die PUV zahlt doch aber nur für dauerhafte Schäden, die also keiner Befristung unterliegen, oder?

Vielen Dank für deine Antwort!
 
Hallo Nadinechen,

auch wenn es einer aus deiner Familie ist, mach es selber. Dieses Familienmitglied wird Dir sicher nicht eine Invaliditätssummer auszahlen.
Es kann sein das Du viel Geld verschenkst für etwas Familienfrieden.

Du kannst ja ohne weiteres das GA der BG (mußt Du da erst die BG fragen? Wer hat es bezahlt?) Deiner PUV vorlegen und damit die Invalidität anmelden, aber sie werden sicher noch einen eigenes Gutachten anfertigen lassen.
Es kann auch sein das Du riesiges Glück hast und Deine PUV erkennt Deine Invelidität ohne eigenes Gutachten an ( fällt dann aber unter *Wunder*)

Du kannst jetzt noch nicht wissen wie es Dir in einem Jahr geht, mein Zustand hatte fast ein Jahr einen Stillstand und jetzt geht es mir täglich schlechter. Mein Unfall ist fast 2 Jahre her.

Noch einmal: Keiner (auch eine BG nicht) kann sagen ob Du eine dauerhafte oder befristete Invalidität hast.

Gruß
Kai-Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, nadinechen

ich weiss nicht, ob nicht unterschiedliche bewertungen zwischen gesetzl.uv und puv bei den gutachten bestehen.

mfg
pussi
 
Hallo,

da bestehen gravierende Unterschiede. Ein Gutachten im Auftrag einer BG gehört nicht in die Hände der PUV. Es gibt unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Ihr schneidet euch ins eigene Fleisch. Auch die Ärzte beurteilen leider Unterschiedlich. Wenn wir hier immer gegen die fehlende Neutralität der Gutachter angehen, dann hat dies doch seine Gründe. Gegenüber den privaten Versicherungen sieht die Neutralität im Verhältnis zur BG viel besser aus.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo ihr beiden,

und danke für eure Antworten. Heißt mit anderen Worten, ich sollte das Gutachten der BG auf keinen Fall an die PUV schicken. Gut, dann ist mein nächster Schritt also, einen Antrag auf Invalidität bei der PUV zu stellen? Und mich erneut einem Gutachter zu stellen? Ich hab gelesen, dass dies im Prinzip bis neun Monate nach dem Unfall passiert sein muss. Bin ich da richtig informiert?

Vielen Dank nochmal!
 
Luise würde jetzt sicher fragen:
welche aub hast du vereinbart - aber Spass bei Seite.

In meinen Bedingungen steht:

Die Invalidität muss innerhalb eines eingetreten und ärztlich festgestellt sowie innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht worden sein.

Es gibt allerdings auch andere Bedingungen mit anderen Fristen. Aber das erste Jahr ist normalerweise immer entscheidend. Suche also einen Arzt auf, der Dir deine Invalidität auf dem Formular der Versicherung bescheinigt.

Das Gutachten wird dann von der Verischerung nach Ablauf des ersten Jahres in Auftrag gegeben.
 
Hallo,
Du solltest versuchen Deine AUB....Deine Vertragsbedingungen ...zu finden und dort nachlesen. Dort stehen die Termine, die Du einhalten mußt. Diese können ganz unterschiedlich sein, da dies ein Vertrag zwischen Dir und Deiner Versicherung ist. Da gibt es nur sehr wenige, die Identisch sind. Wenn Du Fragen aus Deinen AUB hast, dann stelle sie hier und Dir wird sicher geholfen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo nochmal,

danke nochmal. Bin froh, das Forum gefunden zu haben. Nun, meine Versicherungsbedingungen. Da sind wir wieder beim Thema, meine Versicherungsagentin ist meine liebe Stiefmama, wirklich lieb, nicht ironisch gemeint. Aber diese Bedingungen gehören nicht zu meinen Unterlagen und ich hab das Gefühl, jede Nachfrage bezüglich dieses Themas ist zu viel. Schon deshalb werde ich die Sache jetzt selbst in die Hand nehmen und morgen zu meinem behandelnden Chirurgen gehen. Ist sowieso besser, wenn der den Antrag stellt, hab ich gelesen. Hab auch schon versucht, auf der Webseite der Württembergischen Versicherung solche Vertragsverbindungen zu finden. Fehlanzeige. Dann hab ich bei weiterer Recherche im Internet eine juristische Seite gefunden, die besagt, dass die Frist zur Feststellung einer Invalidität ein Jahr beträgt, diese aber drei Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden muss. Nunja, morgen weiß ich mehr.

Grüße von Nadinechen
 
Hallo,

also ich würde das mit deiner PUV auch selbst in die Hand nehmen.
Setz dich mit denen in Verbindung und teile Ihnen mit, dass dauerhafte Schäden nach dem Unfall zu erwarten snd.

Ich hatte im September 2004 einen Arbeitsunfall.
Ich war für die BG und meine PUV ca. 10 mal beim Gutachter.
Ich wurde für BG und PUV jeweils immer vom selben Arzt begutachtet und kann das was Seenixe aufgeführt hat nur bestätigen.
Obwohl die selben Ärzte mich begutachtet haben, kamm für die BG gegenüber der PUV ein anderes Ergebnis heraus.

Mit meinen Erfahrungen, würde ich auch das Gutachten der BG nicht der PUV zur Verfügung stellen.

Dein Unfall war November 2007, ich denke, dass die PUV die 3-Jahre Frist ausnutzt und erst im Nov. 2010 über eine abschliessende Zahlung entscheidet.
 
hallo, nadinechen

lass die finger von deinem familienvertreter.
du wirst immer schuld sein, wenn der haussegen seinetwegen schief hängt.
andererseits:
möchtest du ihm wegen ein paar kröten die füsse küssen?
brauchst du ihn wirklich?

mfg
pussi
 
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