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MdE 30 % und keine Rente...?

main19

Nutzer
Registriert seit
28 Juni 2007
Beiträge
8
Tach zusammen,

ich bin auch so ein Geschädigter. Hatte 2000 nen dicken Verkehrsunfall (unverschuldet, ich war Beifahrer, der Fahrer war zu schnell, ich kannte ihn nicht) mit Polytrauma und 4-wöchigem künstlichen Koma. Mittlerweile hab ich eine Hüft-TEP re und Arthrose re Knie und Sprunggelenk und andere diverse Sachen (ich bin 27). Hab den Fahrer halt verklagt und das ganze Verfahren läuft noch.
Das so als Basisinfo. Mittlerweile hat die gegnerische Versicherung ein Gutachten veranlasst, in dem mir 30 % MdE zugesprochen wurden (70% GdB hab ich schon).

Daraufhin sagt mir jetzt aktuell aber die gegnerische Versicherung, dass Sie mir keine Rente o.ä. zahlen muss, da keine Kausalität zwischen MdE und meinem Beruf besteht, da ich als Kaufmann ja mit Fingern und Kopf arbeite und net mit meinen Beinen. Was für [Ausdruck durch Moderator entfernt]

Würde denen die ganze Scheiße mal an den Hals wünschen, so kein Sport mehr machen können, die ganzen Schmerzen etc..

Nun ist mein Anwalt aber auch ratlos, da er diese "Kausalität" quasi nicht herstellen kann. Ich kann ja nunmal arbeiten.

Wisst Ihr oder hier jemand Rat?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo main19,

ich kann Dir nicht helfen, aber ich mache mir darüber Gedanken was ist, wenn Du arbeitslos werden solltest. Dann mußt Du ja fast jede Arbeit annehmen! Und ich denke, dass Du, was den gesamten Arbeitsmarkt anbetrifft, für eine größeren Prozentzahl der Tätigkeiten nicht mehr fähig bist. Ggf. mußt Du eine schlechter bezahlte Tätigkeit annehmen. Allerdings weiß ich nicht, ob man da nachträglich noch was machen kann. Aber Du kriegst hier im Forum sicher noch viele gute Tips!

Grüsse von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo main19,

also irgendwie begreife ich nicht so ganz, was da bei dir abläuft. Daher folgende Fragen:

1. Was steht in der Klageschrift? Was wird genau eingeklagt? (z.B. Feststellung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.)

2. Von was für einer Rente spricht die Versicherung?

3. Wann hat die gegnerische Versicherung das Gutachten veranlasst, war das noch außergerichtlich?

4. Gibt es auch ein vom Gericht bestelltes medizinisches Gutachten oder einen Beweisbeschluss für ein solches Gutachten? Was ist der Inhalt?

5. Durch wen wurde dein Rechtsanwalt auf die Idee gebracht, dass in einem Haftpflichtverfahren eine MdE überhaupt eine Relevanz hat?

6. Ist dein Anwalt Fachanwalt für Verkehrs- oder Versicherungsrecht?

Für Dich einfach mal zur groben Info:
In einem Haftpflichtverfahren geht es grundsätzlich um den Ersatz des konkret entstandenen Schadens. Wenn Du durch den Unfall z.B. keinen Verdienstausfall hast, kannst du diesbezüglich auch keinen Schaden geltend machen. Hattest Du unfallbedingt finanzielle Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten zum Arzt, Zuzahlungen etc.), so müssen diese in der konkret angefallenen Höhe (Belege!) entschädigt werden.

Der Verlust an Lebensqualität, Schmerzen etc. wird über die Zahlung eines Schmerzensgeldes reguliert, meist eine Einmalzahlung und bei besonders schweren Fällen als Schmerzensgeldrente.

Verlorengegangene Fähigkeiten, die die Haushaltsführung beeinträchtigen können über den Haushaltsführungsschaden entschädigt werden.

Ach so, und nachdem die Geschichte vor Gericht liegt, wird wohl kaum die Versicherung eine Entscheidung treffen, sondern eher der Richter.

Gruß
Joker
 
He Joker,

1. Was steht in der Klageschrift? Was wird genau eingeklagt? (z.B. Feststellung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.)

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Verrentung auf Basis der festgestellten Erwerbsminderung

2. Von was für einer Rente spricht die Versicherung?

s.o.

3. Wann hat die gegnerische Versicherung das Gutachten veranlasst, war das noch außergerichtlich?

Wir liegen noch nicht vor Gericht, überlegen zu prozessieren, daher außergerichtlich (durch BG Duisburg)

4. Gibt es auch ein vom Gericht bestelltes medizinisches Gutachten oder einen Beweisbeschluss für ein solches Gutachten? Was ist der Inhalt?

Gutachten zur Bestimmung der Unfallfolgen

5. Durch wen wurde dein Rechtsanwalt auf die Idee gebracht, dass in einem Haftpflichtverfahren eine MdE überhaupt eine Relevanz hat?

Da ich Erwerbsgemindert bin, kann ich doch die Versicherung dafür haftbar machen, weil es ja eindeutig eine Unfallfolge ist.

6. Ist dein Anwalt Fachanwalt für Verkehrs- oder Versicherungsrecht?

Verkehrsrecht und Familienrecht

Für Dich einfach mal zur groben Info:
In einem Haftpflichtverfahren geht es grundsätzlich um den Ersatz des konkret entstandenen Schadens. Wenn Du durch den Unfall z.B. keinen Verdienstausfall hast, kannst du diesbezüglich auch keinen Schaden geltend machen. Hattest Du unfallbedingt finanzielle Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten zum Arzt, Zuzahlungen etc.), so müssen diese in der konkret angefallenen Höhe (Belege!) entschädigt werden.

Das wird ja auch anerkannt.

Der Verlust an Lebensqualität, Schmerzen etc. wird über die Zahlung eines Schmerzensgeldes reguliert, meist eine Einmalzahlung und bei besonders schweren Fällen als Schmerzensgeldrente.

Schmerzensgeld wird gezahlt, aber der Ausgleich für die MdE fehlt, die man entweder in monatlicher Rente oder Einmalzahlung als Abfindung erhält.

Ach so, und nachdem die Geschichte vor Gericht liegt, wird wohl kaum die Versicherung eine Entscheidung treffen, sondern eher der Richter.

Wie gesagt, sind ja noch net vor Gericht. Vorab war ein Regulierungsbeauftragter der Versicherung zu Verhandlungen bei meinem Anwalt. Die haben sich auch geeinigt und eine Summe festgelegt, dazu fehlte aber noch die Zustimmung des Vorstandes der Versicherung, die nicht erfolgte (wie im 1. Beitrag erklärt).

MA!N
 
Hi IngLag,

Du hast einen Aspekt der Sache schnell erkannt. Nach neu geltendem Diskriminierungsgesetz darf ein Arbeitgeber Dir ja net sagen, dass er Dich nicht einstellt weil Du ja schwerbehindert bist. Aber jeder AG findet 1000 andere Gründe... Somit wäre es schwierig einen Verdienstausfall geltend zu machen wenn man dann weniger verdient...

Vielen Dank für Deinen Beitrag...
LG, MA!N
 
Hallo Main

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt. Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Also Du schreibst:
Eingeklagt wird:Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Verrentung auf Basis der festgestellten Erwerbsminderung.
Weiter heißt es:Wir liegen noch nicht vor Gericht, überlegen zu prozessieren, daher außergerichtlich (durch BG Duisburg)

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, sowas fällt in den Zivilrechtlichen Bereich, weil man dies bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einklagen kann.

Verrentung auf Basis der festgestellten Erwerbsmindung fällte in den Sozialgerichtlichen Bereich, weil die Erwerbsminderung von deiner zuständigen BG festgestellt wird.Die BG schaltet sich auch nur ein wenn es ein Arbeits/Wegeunfall war. War es das denn ?

Wie Joker Dir auch schon erklären wollte zahlt die BG mit Sicherheit kein Schmerzensgeld und die gegnerische Haftpflichtversicherung setzt mit Sicherheit nicht die MdE fest.Ich mußte durch meinen Wegeunfall in EU Rente gehen die im Moment die DRV zahlt. Die BG hat es noch nicht begriffen das sie mir eine Verletzenrente zahlen müssen. Was geht ist zu erreichen das nicht mehr die DRV die EU Rente zahlt sonder die gegnerische Haftpflichtversicherung, denn dann verliere ich nichts bei der regulären Altersrente. Zur Berechnung des kompletten Schadensersatz wollte die gegn. Haftpflichtv. das letzte Sozialmedizinische Gutachten. Dieses Gutachten wurde allerdings vom Sozialgericht (BG)in Auftrag gegeben und nicht vom Zivilgericht. Die gegen. Haftpflichtvers. kann dieses Gutachten wo auch die MdE in meinem Fall 100% zur Berechnung des Schadensersatz gezogen werden. Aber bei mir passt das der Versicherung gar nicht das ich 100 % habe.
Meine Frage ist jetzt gegen wen willst du klagen ? Gegen BG Sorry das verstehe ich jetzt nicht, denn BG Duisburg heißt für mich Berufsgenossenschaft, also Sozialrechtlich und da geht es um Verletztengeld und Verletztenrente, oder aber gegen die gegnerische Haftpflichversicherung die für Lohnausfall,Schmerzensgeld ect. zuständig sind oder sein sollten?

Liebe Grüße
 
Hallo,

sorry, vielleicht habe ich es nicht klar dargestellt. Mein Unfall war rein privat, hatte also nichts mit Arbeitsunfall zu tun. Ein Gutachten wurde bei der Berufsgenossenschaftlichen Klinik in Duisburg erstellt. Ich verklage den Unfallverursacher, der bereits strafrechtlich verurteilt wurde. Nun geht es um Schadenersatz durch seine Haftpflichtversicherung. Im abschließenden Gutachten wurde eine MdE von 30 % festgestellt, die sich aber nicht bei mir auswirkt laut Versicherung, da ich Kaufmann bin und im Büro sitze. Da aber eine MdE vorliegt, kann ich bei der Versicherung doch auf Rente klagen, oder? Bei wem sonst?

Grüße, MA!N
 
Hallo Main

Ok jetzt habe ich es verstanden:D . Also bei mir war es so, dass ich als erstes bei der DRV einen EU Rentenantrag gestellt habe, denn meine KK drohte mir mit Aussteuerung und mein Arbeitgeber mit Abmahnung wenn ich weiter so krank auf die Arbeit komme.
Ich kämpfe gegen beide BG und Vers. . Natürlich verlange auch ich das die Vers. des Unfallgegners meine Rente übernimmt, denn sonst bekomme ich später wenn ich in Alterrente gehe, Abzüge, dass heißt weniger Rente. Ich kann Dir jetzt nur nicht sagen ob es nicht für dich besser wäre, bis der Kampf der wie du vielleicht schon gelesen hast Jahre gehen kann, eine EU Rente bei der DRV zu beantragen. Wenn Deinem Anwalt nichts mehr dazu einfällt, dann solltest Du Dir vielleicht überlegen einen anderen zu Rate zu ziehen. Ist meine persönliche Meinung. Ich hatte auch bis vor 3 Jahren den falschen Anwalt, der mich noch mehr reingeritten hat. Dein Anwalt müßte wissen das er dieses Gutachten auseinanderpflügen muß mit Dir zusammen ( das heißt mehr du ). Es muß Wiederspruch eingelegt werden. Du kannst dir sicher sein das dies nicht das letzte Gutachten war. Und bitte achte unbedingt darauf wer dich Begutachten soll. Du findest darüber hier im Forum sehr viel Informationen. Nicht alle Gutachter sind schlecht, aber leider viele. Du brauchst viel, viel Kraft und Geduld und vorallem einen sehr langen Atem.

Viele Grüße
 
Vielen Dank für Deine Antwort @ Speetwoman... Echt nett :)
Liebe Grüße
 
Hallo main19,

Nach neu geltendem Diskriminierungsgesetz darf ein Arbeitgeber Dir ja net sagen, dass er Dich nicht einstellt weil Du ja schwerbehindert bist. Aber jeder AG findet 1000 andere Gründe... Somit wäre es schwierig einen Verdienstausfall geltend zu machen wenn man dann weniger verdient...

Joker hat es schon geschrieben: du kannst den konkreten Schaden einklagen der aufgrund des Unfalls entstanden ist. Wenn du verletzungsbedingt deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, gekündigt wurdest etc., dann hast du einen konkreten Schaden. Verdienstausfall gehört zum materiellen Schadensersatz.

Nun geht es um Schadenersatz durch seine Haftpflichtversicherung. Im abschließenden Gutachten wurde eine MdE von 30 % festgestellt, die sich aber nicht bei mir auswirkt laut Versicherung, da ich Kaufmann bin und im Büro sitze. Da aber eine MdE vorliegt, kann ich bei der Versicherung doch auf Rente klagen, oder? Bei wem sonst?

Eine Rente bekämst du auf die 30 MdE, wenn es ein Wegeunfall wäre und die BG eintreten müßte - Sozialrecht. Die BG-Rente würde auch gezahlt, wenn du wie bisher weiter arbeitest. (eine Art Schmerzensgeldersatz).

Im Zivilrecht, wie in deinem Fall, wird die MdE in die Schmerzensgeldberechnung einbezogen. (Dies war bei mir ebenfalls so).
In der Regel wird nur in schweren Fällen zusätzlich eine Rente zugesprochen. Du kannst es ja mit einem Antrag versuchen.

Ein bisserl Info zum Schmerzensgeld - so kannst du sehen, ob ihr alles bedacht habt.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Was ist mit Folgeschäden? Habt ihr ein schriftliches Anerkenntnis, in dem die Haftpflichtvers. evtl. materiellen und immateriellen Zukunftsschaden dem Grunde nach anerkennt? Oder denkst du daran, eine Abfindung zu unterschreiben Dies solltest du bei deinen Verletzungen gut abwägen!
Man kann auch ein Feststellungsurteil erwirken, um 30 Jahre im Fall von Spätfolgen abgesichert zu sein.

Feststellungsinteresse

Dann noch etwas bzgl. Gutachten. Du hast ein Gutachten - ok. Wer sagt, dass es 'neutral' ist Hast du es einmal von einem Arzt deines Vertrauens überprüfen lassen? Zum Thema Gutachter kannst du hier viel Infos finden. Also auch da einmal nachhaken.
Ich musste selbst im Zivilprozeßverfahren einen gerichtl. bestellten Gutachter durch ein Privatgutachten 'berichtigen'. Dies nur mal als Anregung....

Gruß
Cindy
 
@ Cindy

Danke für Deine Antwort.
Das heisst bei Dir ist die MdE ins Schmerzensgeld einbezogen worden. Gibt es Tabellen oder Vergleiche welche Beträge bei 30 % veranschlagt werden? Oder läuft die Berechnung ähnlich wie bei der BG?

Wie war es genau bei Dir?

Grüße
 
Hallo main,

das Gericht hat vergleichbare Urteile herangezogen. Es ging bei mir um eine Wirbelfraktur. Ich habe dann mal geschaut, was dazu im www zu finden war. Tatsächlich habe ich einige Fälle gefunden, die einiges weniger an Schmerzensgeld bekommen hatten - wahrscheinlich mit geringerem Dauerschaden. Bei mir kam noch hinzu, dass die Versicherung etwas drauflegen musste, da sie zu schleppend reguliert hat.
Es ist wichtig, dass alles aufgeführt wird, was für die Bemessung wichtig ist - auch die psychischen Belastungen durch die Einschränkungen in Beruf und Freizeit.
Daher hatte ich dir auch zwei Links zum 'allgemeinen' Thema Schmerzensgeld geschrieben.

Es gibt Gerichte (habe eben mal den Volltext eines Urteils nachgelesen) die nach Hacks/Ring/Böhm etc. schauen.
Um ein 'gutes' Gefühl zu haben, könntest du dir Zeit nehmen und nach vergleichbaren Fällen suchen. Allgemein über google, indem du die 'wichtigsten' Verletzungen eingibst, oder aber du gibst nur 'Schmerzensgeld Urteile' ein.
Wie gesagt, wenn man sich selbst schlau machen will, muss man Zeit investieren.
Ich habe gestern einen Link zum Thema unter 'Links für Unfallopfer' eingestellt. Da gibt es einige Beispiele nach Höhe des Schmerzensgeldes sortiert.

Und nochmals: Nicht vergessen, das Gutachten unter die Lupe zu nehmen ;)

Wenn du noch Fragen hast, melde dich bitte.

Gruß
Cindy
 
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