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Materielle und Immaterielle Schäden

Hallo Dieter,

ja Rehaberater ins Haus schicken- dass hatten wir auch- mit Beteuerung auf : !!! wir arbeiten nur für Sie, nicht für die Gegnerische!!! Wir wollen IHNEN helfen! Die eine Rehaberaterin war mit am alten Arbeitsplatz war schockiert ( uns gegenüber, wie schlecht man mit Beinprothese dort arbeiten kann), der Gegenerischen berichtete sie was von " sieht gut aus".
Der nächste Rehaberater kam mit einfachen Helfertätigkeiten an , kannte sich nur im BG-Recht aus ( keine Facharbeiten im Metallbau) nein , mein Lebensgefährte solle Telephonmarketing machen- er könne doch englisch...als wir den Rehatypen auf "Verweißbarkeit als Facharbeiter" hinwiesen, erzählte er uns von einem neuen Gutachten der Gegnerischen- liegt uns bis heute nicht vor!

Weißt Dieter, wir waren bei der Gegnerischen -Versicherungsverein selbst versichert, doch so unterirdische Regulierung ist bei der Bafin selten!
Ich habe schon vor Jahren von unserem Anwalt auf Vorstands- und Bafinbeschwerde hingewiesen ( Isländer forderte es, danke hierfür) , doch unser Anwalt meinte, daß bringt nix!
Ey , ich versuch es ja, aber ich werde nur abgewürgt!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

wenn Dein Anwalt sich nicht in der Lage sieht bei Bafin und Vorstand Dampf zu machen, dann mach Du das doch alleine; Du bist ja nicht auf Deinen Anwalt für diese Sache angewiesen.

LG

Dieter
 
Grüß Dich, Aramis!

01
Ich habe nichts gegen Beratung für die Berufsintegration.

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Aber wer von der Versicherungswirtschaft bezahlt wird, wird sich oft an deren Interesse ausrichten. Das ist auch in dieser Branche nicht anders.

03
Wer also wundert sich noch?

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Dein Mann hat sich vor dem Unfall seinen Beruf selbst ausgesucht - auch nach seinen Neigungen. Wenn er vorher als Meister gearbeitet hat, braucht er sich nicht im Niveau wesentlich nach unten verdingen.

05
Prütting, BGB (online-Kommentar), wörtlich:

"Wenn die Berufsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, muss der Geschädigte in einen zumutbaren anderen Beruf wechseln, dessen Vergütung und soziale Wertschätzung nicht spürbar unter derjenigen des alten Berufs liegt (Hamm VersR 92, 1120)."

06
Pardey, Berechnung von Personenschäden, 2. Aufl., RNr. 751:

"Ein sozialer Abstieg muss im Interesse des Schädigers nicht ertragen werden".

07
Besonders erkenntnisstark dazu ist OLG Frankfurt NZV 91/188:

Der Geschädigte war Heizungsbauerlehrling. Er wäre voraussichtlich Geselle geworden. Wurde nichts: Wegen des Unfalles. Aber als "Helfer im Heizungsbau" hätte er noch arbeiten können. Aber: Auf eine Tätigkeit als "Ungelernter" braucht er sich nicht verweisen zu lassen.

08
Ähnlich das LG Augsburg 023 O 4375/13 vom 26.01.2015 (die Berufung zum OLG München hat der Versicherer nach Hinweisen des OLG München auf Aussichtlosigkeit zurückgenommen):

Ein Unfallopfer war Wirtschaftsprüfer oder so ähnlich. Das ging nach dem Unfall nicht mehr. Da erinnerte er sich, dass er vor dem Studium mal Steuergehilfe gewesen war (Lehrberuf, 3 Jahre Lehrzeit). Und das ging so grad noch so - halbtags. Das machte er also.

Das OLG München bestätigte die Ansicht des Landgerichtes: "Steuerfachgehilfe" ist zwar ein schöner Beruf. Aber wenn der Geschädigte das jetzt macht statt WIrtschaftsprüfung, dann ist das ein gewaltiger Abstieg. Wenn das der Geschädigte trotzdem tut, ist das eine überpflichtgemäße Anstrengung. Und was er damit verdient, das braucht er sich nicht anrechnen zu lassen.

Das heißt: Da wird vom Wirtschaftprüfergehalt nichts abgezogen, das bekommt der der Verletzte einfach obendrauf!

09
Bei Küppersbusch/Höher, Ansprüche bei Personenschäden, steht es seit Jahrzehnten anders und falsch, die OLG-Rechtsprechung und einige BGH-Urteile werden von diesen gefährlich tendenziellen Autoren einfach ingnoriert. Küppersbusch und Höher wissen es besser. Sie haben nämlich die Versicherung in dem Fall vor dem LG Augburg vertreten, den ich gerade geschildert habe. Und sie haben für diese die ihre Berufung zurückgenommen. Das steht natürlich nicht im "Küppersbusch/Höher".

ISLÄNDER
 
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