• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Materielle und Immaterielle Schäden

Grüß Dich, Boob!

In diesem Beitrag geht es nur um Deine Anfrage dazu, dass die Versicherung 10 % des entgangenen Verdienstes deshalb abziehen will, weil sie sagt: "Boob arbeitet nicht mehr. Da spart er sich viel Geld, er muss zum Beispiel nicht mehr in die Arbeit fahren, das spart Benzin....."

01
Wenn Du so wohnst, dass Du am Samstag, 22.02.2020 relativ leicht nach München fahren kannst, dann schaue schnell auf die Internetseite des Unfall-Opfer-Bayern e.V., die halten am 22.02.2020 ein Referat. Dieses Referat ist zwar vom Schwerpunkt her gesehen für Opfer von Schädel-Hirn-Trauma-Opfern gedacht. So arbeiten, wie die Ankündigung ausschaut, könnte einiges dabei sein, was auch Dir nutzt.

Jetzt zu dem Einwand selbst:

02
Wenn Du nicht auf den Einwand konkret eingehst, wird der Einwand berücksichtigt. Da wird das Gericht sagen: „Wer vor Gericht einem Vortrag des Gegners nicht widerspricht, der gesteht durch sein Schweigen zu, dass das stimmt, was der Gegner sagt".
Damit hat das Gericht recht. Das steht so in § 138 Abs. 3 ZPO.

03
Wenn also ein Abzug entweder überhaupt nicht berechtigt ist oder wenigstens weitgehend unberechtigt ist, dann musst Du Dich auf die Hinterfüße stellen!

Jetzt muss vorgetragen werden, aber gründlich!

(a)
Die Wegekosten für die Fahrt zur Arbeit müssen ausgerechnet werden.

(b)
Wenn Du einen Dienstwagen gehabt hast, für dessen Privatnutzung Du Steuern bezahlt hast (bei Selbstständigen ist das häufig), dann haben die Kosten des Autos bereits den Gewinn Deines Unternehmens verringert.

Wenn Du also den entgangenen Gewinn Deines Unternehmens einklagst, denn die Kfz Kosten, auch für Deine private Nutzung, bereits dort berücksichtigt. Dann musst Du natürlich den Wert des Vorteils, dass Du das Firmenauto hast privat nutzen können, zusätzlich (!) Zu Deinen Verdienstentgang einklagen.

(c)
Oft kommt die Behauptung, man habe sich dadurch etwas erspart, dass man nicht mehr teuer im Wirtshaus zum Mittagessen habe gehen müssen, zu Hause sei alles preiswerter. Wie hast Du es gemacht? Ich kenne viele Unternehmer, die haben gar keine Zeit, eine ausgedehnte Mittagspause von 1 Stunde zu machen, die nehmen von Zuhause aus 2 Wurstsemmeln mit in der Plastikschachtel, und diese beiden Semmeln werden neben der Arbeit verzehrt. Wenn es bei Dir auch so gewesen ist: die Wurstsemmeln, die Du auf diese Art und Weise im Betrieb verzehrt, sind nicht teurer als die Wurstsemmeln, die Du jetzt mittags Zuhause verzehrst.

Nur: Wenn Du das nicht im Detail jetzt vorträgst, schadest Du Dir.

(d)
Oft kommt die Behauptung, man spare sich viel Geld, weil man nicht mehr die teueren Anzüge für tragen müsse.

(da)
Es gibt nur noch wenige Branchen, in denen Anzug und Krawatte der Normalfall ist.

(db)
Der Normalfall verpflichtet Dich zu gar nichts. Und so kenne ich zum Beispiel Steuerberater, den ganz normale Alltagskleidung ihren Beruf ausüben.

(dc)
Wenn Du jetzt nicht mehr arbeitest, dann verschleißt Du Deine Freizeitkleidung mehr. Ist in Freizeitkleidung wirklich billiger als „Anzug und Krawatte“? Wenn ich sehe, wie teuer Turnschuhe sind, dann glaube ich das nicht.

Wie ist es bei Dir? Dann musst Du vortragen, vortragen, vortragen.

(dd)
Aber vielleicht hast Du einen Beruf, in dem Kleidung sehr schmutzig wird. Dann stellt der Arbeitgeber in der Regel Berufskleidung. Es kann aber durchaus einmal sein, dass man als mitarbeitender Kfz-Meister tatsächlich den Overall selbst wäscht, und das fällt jetzt aus. Dann musst Du vortragen, was das kostet. Da kommen aber meistens keine 10 % Deines Nettoeinkommens heraus. Sondern vielleicht 5 oder 10 € pro Monat.


04
Mir hat ein Bekannter das Urteil des Landgerichtes Magdeburg mit dem Aktenzeichen 10 O 1320/12 *293* zugänglich gemacht. Der war als leitender Steuerberater, in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt war, in die Arbeit hatte er einen Weg von einfach jeden Tag mehr als 80 km. Aber er hat einen Dienstwagen. Wegen des Unfalles konnte er nicht mehr als Steuerberater arbeiten.

Natürlich hat sich auch in diesem Fall die Versicherung darauf gestürzt, 10 % des Einkommens abzuziehen, weil der Steuerberater jetzt keine Aufwendungen mehr hatte, die mit seiner Arbeit entstanden sind. Das hat in diesem Prozess ein längeres Gefecht erzeugt. Die Versicherung wurde von BLD vertreten, das ist die größte Versicherungskanzlei in Deutschland. Sie hat sich u der Behauptung verstiegen, dass Steuerberater jedes Jahr (!) Für mindestens 5000 € (!!) Anzüge verbrauchen.

Der Steuerberater hat sich heftig gewehrt, aber auch gründlich vorgetragen, weshalb er sich überhaupt nichts gespart hat, undgefähr so, wie ich das oben geschildert habe.

Das Landgericht Magdeburg hat ihm damit vollständig Recht gegeben, es hat überhaupt nichts abgezogen, das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil bestätigt.

Daran siehst Du, dass das durchaus auch etwas nutzt, wenn man sich auf die Hinterfüße stellt.


05
Übrigens hatte dieser Steuerberater einen echt kuriosen Anwalt, das nur zum Thema „Kosten für Bekleidung im Beruf", der Mann ist ein Unikum. Mit Grinsen im Gesicht erzählte mir der Steuerberater, dass sein Anwalt vor dem Landgericht Magdeburg ebenso wie vor dem Oberlandesgericht Naumburg völlig ungeniert seine bayerische Landestracht getragen hat, im Sommer auch noch in der "Kurzen"! Der Bekannte sagt, er habe den Anwalt noch nie anders als in Tracht gesehen.

Damit war der Anwalt aber ein lebendes Beispiel dafür, dass man keinesfalls in sogenannten „besseren“ Berufen heute noch in Anzug und Krawatte herumlaufen muss. Ob man das allerdings so machen muss, na ja...., also, da kann man schon seine Zweifel haben. Aber bitte - es hat funktioniert, so falsch kann es also nicht gwesen sein.


05
Das Beste kommt zum Schluss. Wenn Du tüchtig vorträgst, und damit den Einwand klein bekommst, dann hast Du das Deine getan. Den Beweis dafür, dass Du Dir trotzdem etwas gespart hättest, muss die beklagte Versicherung liefern!

ABER: Das muss die Verischerung nur dann tun, wenn Du Dich wehrst. Wenn Du Dich gegen den Pauschalabzug nicht wehrst, dann wird da nicht lange rumgetan, sondern "durchgewunken".

06
Lass Dich nicht verunsichern. Es gibt einige OLG-Urteil, in denen durchaus 10 % Ersparnisse abgezogen worden sind. Das waren, soweit ich diese URteil durchgesehen habe, immer Fälle, in denen sich der Kläger gegen den Abzug nicht gewehrt hat. Daher passen die Urteil nicht für den Fall, in dem sich einer richtig wehrt.

07
10 % sind viel Geld.

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo@all

Vllt ein kreativer Ansatz zur Gegenreaktion.

Dazu etwas ausholend:
Nach meinem Wissen aus dem Forum ist die Versicherung nach Meldung eines Schadensfalls verpflichtet Rücklagen zu bilden. Diese kann sie dann steuerlich während der Verfahrenszeit absetzten.
Damit einsteht ihr ein deutlicher Steuergewinn. Sie hat damit über den Steuergewinn analog zum Betroffenen Kosten eingespart.

Und soweit ich es im Froum verstanden habe, besteht ein Recht darauf, diesbezüglich Auskunft zu erhalten.

Da ich mir da mein Wissen aus div. Posts mühsam zusammengestückelt habe - auch hier dazu ein Dank an Sekundant zur Hilfsstellung beim Suchen - kann vllt. jmd, der da mehr Ahnung hat, zusammenfassen und mit Verweis auf die §§ und genau Rechtslage vllt. zusammenfassend noch einmal was dazu schreiben.

so zurück zur Kreativität und ohne Ahnung, ob dies möglich ist - dazu kann @Isländer vllt. kurz schriftlich werden und frei formuliert zB wie folgt:

Es besteht gleiches Recht für Alle. Auch für die Versicherung gilt damit, dass eingesparte Kosten eingerechnet werden müssen.

Nach meinem Wissen hat die Versicherung ab gemeldetem Schadensfall nach § XY Rücklage zu machen, dies sie steuerlich nach § XY mit insgesamt 25% absetzten kann. Damit hat sie ersparte Kosten.
Da ich keinen Zugang zur Höhe der Rücklage und zur Höhe der ersparten Steuern habe, beantrage ich entsprechend der Pflicht zur Auskunft um gerichtliche Nachfrage.
Des Weiteren beantrage ich entsprechende Verrechnung der ersparten Kosten der Versicherung mit meinen ersparten Kosten.
Da die Versicherung nicht besser gestellt sei darf als vorher, beantrage ich des Weiteren entweder um Falle des Umstandes, dass ein Überhang zu meinen Gunsten besteht, diesen an mich auszubezahlen.
Für den Fall, dass dieses rechtlich nicht möglich ist, beantrage ich eine Ausbezahlung dieses Überstandes an die soziale Einrichtung XY.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Ehemann

Ich kann nicht tatsächlich beurteilen, ob deine Idee schlüssig ist im versicherungsrechtlichen Verfahren.
Ein Statement von jemandem mit juristischem Wissen wäre gut, kommt vielleicht noch.
Meine persönlichen Gedanken unten.

1. Tipp zur Suche:
Für eine Suche nach Infos zu der Thematik „Rücklagen“ empfehle ich dir, bei der Suchfunktion des Forums die erweiterte Suche anzuklicken, dann das Stichwort einzugeben und dann bei „nach Beiträgen von / by“ die Eingabe dieses Usernamens:
Rajo1967​

Rajo1967 ist verstorben, ihn kannst du nicht mehr fragen.
Er hat die Thematik mit der Rückstellung / den Rücklagen - das war sein Fach - sehr gut erklärt, selbst ich hatte das verstanden.
(betraf mich nicht, inzw. habe ich wieder viel vergessen, ich glaube, der richtige Begriff ist Rückstellung, kannst ja verschiedene Begriffe versuchen)

2. Wie oben geschrieben:
Ob eine solche Gegenrechnung die geeignete Antwort an die Versicherung ist, kann ich nicht beurteilen.
Als Laie und von der Argumentationslogik her denke ich, es ist vielmehr wichtig nachzuweisen, dass deine Kosten sich nicht um die behaupteten x % verringert haben.
Der dir bereits aufgezeigte Weg scheint mir sachlicher und zielführender als ein Themenwechsel.
Es geht nicht um das Thema, welche Kosten der Versicherung (nicht) entstehen.
Es geht um die Kosten, die dir (nicht) entstehen.
Mir persönlich erscheint dieser “Themenwechsel“ als ein Umweg, ein Verzetteln, mindestens zeit- und energieraubend, wenn überhaupt sinnvoll. Ich würde ihnen die Rechnung Kosten vor Unfall / Kosten nach Unfall aufstellen und möglichst gut belegen. Das kostet ausreichend Zeit und Energie und ist erforderlich, um die Behauptung der x % Ersparnis zu entkräften. Die Behauptung hast du nicht entkräftet, wenn du ihnen ausrechnest, wie hoch ihr Gewinn oder ihre Ersparnis ist.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aramis, Hallo HWS-Schaden, Hallo Ehemann,

also, das mit der Rückstellung kann ich auch erklären. Jede Körperschaft (Aktiengesellschaft, GmbH usw.) muss Rückstellungen bilden für verschiedene Dinge. Diese erscheinen zum Einen als Kosten in der Gewinn und Verlustrechnung, als auch als Rückstellungsposten in der Bilanz. Dazu gehören auch zukünftige Verpflichtungen aus Schadenersatzleistungen.

Das Problem allerdings ist, dass diese Rückstellungen der Schadenersatzverpflichtungen nicht einzeln aufgelistet für jeden Fall in der Bilanz stehen, sondern nur als zusammengefasster Posten. Dasselbe gilt auch für die Kostenposition in der Gewinn und Verlustrechnung für das jeweilige Jahr.

Dann gibt es in der Bilanz auch noch sogenannte Abgrenzungsposten. Das sind Verbindlichkeiten, die nicht zum Geschäftsjahr gehören, weil sie erst in den folgenden Geschäftsjahren fällig werden.

Insofern sehe ich hier ein Problem mit der einzelnen Offenlegung. Denn die Gesamtbilanz kann man sich auch im Internet ansehen, da große Aktiengesellschaften eine sogenannte Offenlegungspflicht haben. Das aber nur in verkürzter Form.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Reko,

danke für den Hinweis, doch du vergißt leider, dass eben diese Gewinn- und Verlustrechnungen auch für die Statistk der BAFIN, Aktionäre, Finanzamt, etc. herhalten.
Versicherungen begleichen in über 90% der gemeldeten Schadensfälle "reibungslos" .

Jeep ! Tun sie. Wenn es aber über einen hohen 5- stelligen Betrag, einen hohen 6- stelligen , oder mehr geht, dann führen sie sehr genau Buch.

Echt, ich könnte mich wegschmeißen , wenn ich Versicherungswerbung sehe, mein Männe eher nicht!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

Du hast schon recht, dass die Versicherungen genau Buch führen. Dazu gibt es ein sogenanntes Unterkonto, in dem alle Schadenfälle einzeln aufgeführt werden. Das ist ähnlich, wie die Kosten eines Fuhrparks, oder das Unterkonto Personal usw. Aber, in der Bilanz und auch in der Gewinn- und Verlust-Rechnung steht eben nur der zusammengefasste Betrag des jeweiligen Unterkontos und nur das muss die Aktiengesellschaft auch veröffentlichen, im Übrigen auch gegenüber Ihren Aktionären und der BAFIN. Wenn Du Glück hast, steht noch die Anzahl der Schadenfälle, bei denen eine Rücklage gebildet wurde, im Anhang und in den Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung. Damit ist es aber auch.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Euch hier alle!

Mit Erstaunen hört man die These, dass 90 % der Unfälle ohne Gericht reguliert werden. Bei schwereren und schweren Personenschäden habe ich eher den Eindruck, dass es in wohl 90 % der Fälle vor Gericht geht. Und das ist eine Erfahrung aus über 40 Berufsjahren.

Wie sagte der Rechtsanwalt (!) und Dichter Goethe? "Die Kunde hört' ich wohl! Allein, es fehlt der Glaube!" (in: Torquato Tasso)

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

ich kann nur auf 39 Berufsjahre zurückblicken, aber eine so hohe Prozessquote kann ich nicht aus meiner eigenen Erfahrung bestätigen. Im Gegenteil; uns war wichtig, aussergerichtlich eine vernünftige Einigung zur Zufriedenheit beider Parteien herbeizuführen, was auch in den meisten Fällen gelang. Und das ausschließlich bei schweren und schwersten Personenschäden !! Prozesse in diesen Fällen waren eher die Ausnahme !

Viele Grüße

Dieter
 
Grüß Dich, Dieter!

Meinen herzlichen Glückwunsch zu dieser Erfolgsquote, ich beneide Dich. Vermutlich liegt es daran an, dass ich nicht genügend überzeugend auf meine Gesprächspartner einwirken kann. Wahrscheinlich ist mein Deutsch doch zu ausländisch klingend (sehr vom Isländischen durchsetzt).

ISLÄNDER
 
Hallo Dieter, servus Isländer, liebe Foris,

wir machen jetzt knapp 10 Jahre mit hohem Personenschaden (unschuldig , 100% Anerkenntnis von der Gegnerischen) herum, Anwaltswechsel, Gerichtsverhandlungen, zig Gutachten zu Gunsten des UO, Richterspruch zu Gunsten des UO. Sie bezahlen einfach nicht (höhere 6 stellige Summe).

Wir haben über die Jahre selbstverständlich auch einige andere unschuldig Schwerstversehrte kennengelernt.

Der eine kam erst nach 17 Jahren ( Sachbearbeiterwechsel bei der Versicherung und Klageandrohung) zu einer Einigung,
der andere Kumpel war guter Dinge, seit Unfall vor über10Jahren beglich die Gegnerische alle unfallkausalen Kosten - bis auch hier ein neuer Sachbearbeiter für Veränderung sorgte : " Er solle belegen und habe nicht bewiesen, ausserdem wäre er jetzt mit 58 eh im Vorruhestand und hätte keinen Anspruch auf Erwerbsschaden...!"

Dann noch die BG - verweigerungsschäden : " Sie kommen seit Jahren ohne Unterschenkel klar - macht es nix, wenn Ihr Oberschenkel jetzt auch amputiert ist!"


Ich könnte ein Buch schreiben, leider fehlt mir die Zeit, denn mein Lebensgefährte ist sehr aufwändig zu versorgen ( keine Hilfe von xyz) .

LG
Aramis
 
Hallo Aramis, hallo Isländer,

was ich hier manchmal lesen muss, wie Versicherer die verpflichtende Regulierung bei klarer Sach-, und Rechtslage verweigern und bewusst verzögern, lässt mich kopfschütteln. Hier kann ich nur jedem, der davon betroffen ist, raten, die Bafin und direkt den Vorstand des VU zu informieren und eine Beschwerde zu führen. Dies mögen VU nämlich überhaupt nicht.

Unsere Philosophie war bei Meldung des Schadens direkt auf den Verletzten zuzugehen und bei klarer Sach-, und Rechtslage (Bei Kenntnis des Verletzungsumfanges) umgehend angemessene Vorschüsse zu zahlen. Damit haben wir eine Basis des Vertrauens geschaffen, was für die weitere Bearbeitung für den Verletzten eine Beruhigung darstellte, wusste er doch, dass seine Belange gewürdigt wurden.

Wir sind auch aktiv geworden, wenn durch die Schwere der Verletzung eine Berufsausübung nicht mehr möglich war, in diesen Fällen haben wir eine AKTIVE berufliche Rehamassnahme ergriffen, die dann bei Umschulung zum weiteren beruflichen Erfolg führte. Auch hier haben wir gute Quoten erzielen können. Der Verletzte konnte später wieder arbeiten, manchmal OHNE Verdienstverlust !!!

Mein Fazit: Man sollte die Verletzten als Versicherer nicht als "Gegner" betrachten, sondern als "Partner" um mit beiderseitigen Bemühungen eine vernünftige Lösung zu suchen. So verstehe ich eine Schadenregulierung!

Um auf die Ausgangsbasis zurückzukommen: Als ich in den Ruhestand trat, hatte ich rund 200 aktive Schadenfälle in meinem Bestand, davon waren 10 im Prozess !! Also exact 5 %.

Ich kann also jedem noch aktiven Kollegen nur raten, eine aktive vernünftige Regulierung zu betreiben. Das macht einem selbst und auch dem Geschädigten das Leben viel leichter !!!

Viele Grüße an alle.

Dieter
 
Top