Grüß Dich, Boob!
In diesem Beitrag geht es nur um Deine Anfrage dazu, dass die Versicherung 10 % des entgangenen Verdienstes deshalb abziehen will, weil sie sagt: "Boob arbeitet nicht mehr. Da spart er sich viel Geld, er muss zum Beispiel nicht mehr in die Arbeit fahren, das spart Benzin....."
01
Wenn Du so wohnst, dass Du am Samstag, 22.02.2020 relativ leicht nach München fahren kannst, dann schaue schnell auf die Internetseite des Unfall-Opfer-Bayern e.V., die halten am 22.02.2020 ein Referat. Dieses Referat ist zwar vom Schwerpunkt her gesehen für Opfer von Schädel-Hirn-Trauma-Opfern gedacht. So arbeiten, wie die Ankündigung ausschaut, könnte einiges dabei sein, was auch Dir nutzt.
Jetzt zu dem Einwand selbst:
02
Wenn Du nicht auf den Einwand konkret eingehst, wird der Einwand berücksichtigt. Da wird das Gericht sagen: „Wer vor Gericht einem Vortrag des Gegners nicht widerspricht, der gesteht durch sein Schweigen zu, dass das stimmt, was der Gegner sagt".
Damit hat das Gericht recht. Das steht so in § 138 Abs. 3 ZPO.
03
Wenn also ein Abzug entweder überhaupt nicht berechtigt ist oder wenigstens weitgehend unberechtigt ist, dann musst Du Dich auf die Hinterfüße stellen!
Jetzt muss vorgetragen werden, aber gründlich!
(a)
Die Wegekosten für die Fahrt zur Arbeit müssen ausgerechnet werden.
(b)
Wenn Du einen Dienstwagen gehabt hast, für dessen Privatnutzung Du Steuern bezahlt hast (bei Selbstständigen ist das häufig), dann haben die Kosten des Autos bereits den Gewinn Deines Unternehmens verringert.
Wenn Du also den entgangenen Gewinn Deines Unternehmens einklagst, denn die Kfz Kosten, auch für Deine private Nutzung, bereits dort berücksichtigt. Dann musst Du natürlich den Wert des Vorteils, dass Du das Firmenauto hast privat nutzen können, zusätzlich (!) Zu Deinen Verdienstentgang einklagen.
(c)
Oft kommt die Behauptung, man habe sich dadurch etwas erspart, dass man nicht mehr teuer im Wirtshaus zum Mittagessen habe gehen müssen, zu Hause sei alles preiswerter. Wie hast Du es gemacht? Ich kenne viele Unternehmer, die haben gar keine Zeit, eine ausgedehnte Mittagspause von 1 Stunde zu machen, die nehmen von Zuhause aus 2 Wurstsemmeln mit in der Plastikschachtel, und diese beiden Semmeln werden neben der Arbeit verzehrt. Wenn es bei Dir auch so gewesen ist: die Wurstsemmeln, die Du auf diese Art und Weise im Betrieb verzehrt, sind nicht teurer als die Wurstsemmeln, die Du jetzt mittags Zuhause verzehrst.
Nur: Wenn Du das nicht im Detail jetzt vorträgst, schadest Du Dir.
(d)
Oft kommt die Behauptung, man spare sich viel Geld, weil man nicht mehr die teueren Anzüge für tragen müsse.
(da)
Es gibt nur noch wenige Branchen, in denen Anzug und Krawatte der Normalfall ist.
(db)
Der Normalfall verpflichtet Dich zu gar nichts. Und so kenne ich zum Beispiel Steuerberater, den ganz normale Alltagskleidung ihren Beruf ausüben.
(dc)
Wenn Du jetzt nicht mehr arbeitest, dann verschleißt Du Deine Freizeitkleidung mehr. Ist in Freizeitkleidung wirklich billiger als „Anzug und Krawatte“? Wenn ich sehe, wie teuer Turnschuhe sind, dann glaube ich das nicht.
Wie ist es bei Dir? Dann musst Du vortragen, vortragen, vortragen.
(dd)
Aber vielleicht hast Du einen Beruf, in dem Kleidung sehr schmutzig wird. Dann stellt der Arbeitgeber in der Regel Berufskleidung. Es kann aber durchaus einmal sein, dass man als mitarbeitender Kfz-Meister tatsächlich den Overall selbst wäscht, und das fällt jetzt aus. Dann musst Du vortragen, was das kostet. Da kommen aber meistens keine 10 % Deines Nettoeinkommens heraus. Sondern vielleicht 5 oder 10 € pro Monat.
04
Mir hat ein Bekannter das Urteil des Landgerichtes Magdeburg mit dem Aktenzeichen 10 O 1320/12 *293* zugänglich gemacht. Der war als leitender Steuerberater, in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt war, in die Arbeit hatte er einen Weg von einfach jeden Tag mehr als 80 km. Aber er hat einen Dienstwagen. Wegen des Unfalles konnte er nicht mehr als Steuerberater arbeiten.
Natürlich hat sich auch in diesem Fall die Versicherung darauf gestürzt, 10 % des Einkommens abzuziehen, weil der Steuerberater jetzt keine Aufwendungen mehr hatte, die mit seiner Arbeit entstanden sind. Das hat in diesem Prozess ein längeres Gefecht erzeugt. Die Versicherung wurde von BLD vertreten, das ist die größte Versicherungskanzlei in Deutschland. Sie hat sich u der Behauptung verstiegen, dass Steuerberater jedes Jahr (!) Für mindestens 5000 € (!!) Anzüge verbrauchen.
Der Steuerberater hat sich heftig gewehrt, aber auch gründlich vorgetragen, weshalb er sich überhaupt nichts gespart hat, undgefähr so, wie ich das oben geschildert habe.
Das Landgericht Magdeburg hat ihm damit vollständig Recht gegeben, es hat überhaupt nichts abgezogen, das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil bestätigt.
Daran siehst Du, dass das durchaus auch etwas nutzt, wenn man sich auf die Hinterfüße stellt.
05
Übrigens hatte dieser Steuerberater einen echt kuriosen Anwalt, das nur zum Thema „Kosten für Bekleidung im Beruf", der Mann ist ein Unikum. Mit Grinsen im Gesicht erzählte mir der Steuerberater, dass sein Anwalt vor dem Landgericht Magdeburg ebenso wie vor dem Oberlandesgericht Naumburg völlig ungeniert seine bayerische Landestracht getragen hat, im Sommer auch noch in der "Kurzen"! Der Bekannte sagt, er habe den Anwalt noch nie anders als in Tracht gesehen.
Damit war der Anwalt aber ein lebendes Beispiel dafür, dass man keinesfalls in sogenannten „besseren“ Berufen heute noch in Anzug und Krawatte herumlaufen muss. Ob man das allerdings so machen muss, na ja...., also, da kann man schon seine Zweifel haben. Aber bitte - es hat funktioniert, so falsch kann es also nicht gwesen sein.
05
Das Beste kommt zum Schluss. Wenn Du tüchtig vorträgst, und damit den Einwand klein bekommst, dann hast Du das Deine getan. Den Beweis dafür, dass Du Dir trotzdem etwas gespart hättest, muss die beklagte Versicherung liefern!
ABER: Das muss die Verischerung nur dann tun, wenn Du Dich wehrst. Wenn Du Dich gegen den Pauschalabzug nicht wehrst, dann wird da nicht lange rumgetan, sondern "durchgewunken".
06
Lass Dich nicht verunsichern. Es gibt einige OLG-Urteil, in denen durchaus 10 % Ersparnisse abgezogen worden sind. Das waren, soweit ich diese URteil durchgesehen habe, immer Fälle, in denen sich der Kläger gegen den Abzug nicht gewehrt hat. Daher passen die Urteil nicht für den Fall, in dem sich einer richtig wehrt.
07
10 % sind viel Geld.
ISLÄNDER
In diesem Beitrag geht es nur um Deine Anfrage dazu, dass die Versicherung 10 % des entgangenen Verdienstes deshalb abziehen will, weil sie sagt: "Boob arbeitet nicht mehr. Da spart er sich viel Geld, er muss zum Beispiel nicht mehr in die Arbeit fahren, das spart Benzin....."
01
Wenn Du so wohnst, dass Du am Samstag, 22.02.2020 relativ leicht nach München fahren kannst, dann schaue schnell auf die Internetseite des Unfall-Opfer-Bayern e.V., die halten am 22.02.2020 ein Referat. Dieses Referat ist zwar vom Schwerpunkt her gesehen für Opfer von Schädel-Hirn-Trauma-Opfern gedacht. So arbeiten, wie die Ankündigung ausschaut, könnte einiges dabei sein, was auch Dir nutzt.
Jetzt zu dem Einwand selbst:
02
Wenn Du nicht auf den Einwand konkret eingehst, wird der Einwand berücksichtigt. Da wird das Gericht sagen: „Wer vor Gericht einem Vortrag des Gegners nicht widerspricht, der gesteht durch sein Schweigen zu, dass das stimmt, was der Gegner sagt".
Damit hat das Gericht recht. Das steht so in § 138 Abs. 3 ZPO.
03
Wenn also ein Abzug entweder überhaupt nicht berechtigt ist oder wenigstens weitgehend unberechtigt ist, dann musst Du Dich auf die Hinterfüße stellen!
Jetzt muss vorgetragen werden, aber gründlich!
(a)
Die Wegekosten für die Fahrt zur Arbeit müssen ausgerechnet werden.
(b)
Wenn Du einen Dienstwagen gehabt hast, für dessen Privatnutzung Du Steuern bezahlt hast (bei Selbstständigen ist das häufig), dann haben die Kosten des Autos bereits den Gewinn Deines Unternehmens verringert.
Wenn Du also den entgangenen Gewinn Deines Unternehmens einklagst, denn die Kfz Kosten, auch für Deine private Nutzung, bereits dort berücksichtigt. Dann musst Du natürlich den Wert des Vorteils, dass Du das Firmenauto hast privat nutzen können, zusätzlich (!) Zu Deinen Verdienstentgang einklagen.
(c)
Oft kommt die Behauptung, man habe sich dadurch etwas erspart, dass man nicht mehr teuer im Wirtshaus zum Mittagessen habe gehen müssen, zu Hause sei alles preiswerter. Wie hast Du es gemacht? Ich kenne viele Unternehmer, die haben gar keine Zeit, eine ausgedehnte Mittagspause von 1 Stunde zu machen, die nehmen von Zuhause aus 2 Wurstsemmeln mit in der Plastikschachtel, und diese beiden Semmeln werden neben der Arbeit verzehrt. Wenn es bei Dir auch so gewesen ist: die Wurstsemmeln, die Du auf diese Art und Weise im Betrieb verzehrt, sind nicht teurer als die Wurstsemmeln, die Du jetzt mittags Zuhause verzehrst.
Nur: Wenn Du das nicht im Detail jetzt vorträgst, schadest Du Dir.
(d)
Oft kommt die Behauptung, man spare sich viel Geld, weil man nicht mehr die teueren Anzüge für tragen müsse.
(da)
Es gibt nur noch wenige Branchen, in denen Anzug und Krawatte der Normalfall ist.
(db)
Der Normalfall verpflichtet Dich zu gar nichts. Und so kenne ich zum Beispiel Steuerberater, den ganz normale Alltagskleidung ihren Beruf ausüben.
(dc)
Wenn Du jetzt nicht mehr arbeitest, dann verschleißt Du Deine Freizeitkleidung mehr. Ist in Freizeitkleidung wirklich billiger als „Anzug und Krawatte“? Wenn ich sehe, wie teuer Turnschuhe sind, dann glaube ich das nicht.
Wie ist es bei Dir? Dann musst Du vortragen, vortragen, vortragen.
(dd)
Aber vielleicht hast Du einen Beruf, in dem Kleidung sehr schmutzig wird. Dann stellt der Arbeitgeber in der Regel Berufskleidung. Es kann aber durchaus einmal sein, dass man als mitarbeitender Kfz-Meister tatsächlich den Overall selbst wäscht, und das fällt jetzt aus. Dann musst Du vortragen, was das kostet. Da kommen aber meistens keine 10 % Deines Nettoeinkommens heraus. Sondern vielleicht 5 oder 10 € pro Monat.
04
Mir hat ein Bekannter das Urteil des Landgerichtes Magdeburg mit dem Aktenzeichen 10 O 1320/12 *293* zugänglich gemacht. Der war als leitender Steuerberater, in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt war, in die Arbeit hatte er einen Weg von einfach jeden Tag mehr als 80 km. Aber er hat einen Dienstwagen. Wegen des Unfalles konnte er nicht mehr als Steuerberater arbeiten.
Natürlich hat sich auch in diesem Fall die Versicherung darauf gestürzt, 10 % des Einkommens abzuziehen, weil der Steuerberater jetzt keine Aufwendungen mehr hatte, die mit seiner Arbeit entstanden sind. Das hat in diesem Prozess ein längeres Gefecht erzeugt. Die Versicherung wurde von BLD vertreten, das ist die größte Versicherungskanzlei in Deutschland. Sie hat sich u der Behauptung verstiegen, dass Steuerberater jedes Jahr (!) Für mindestens 5000 € (!!) Anzüge verbrauchen.
Der Steuerberater hat sich heftig gewehrt, aber auch gründlich vorgetragen, weshalb er sich überhaupt nichts gespart hat, undgefähr so, wie ich das oben geschildert habe.
Das Landgericht Magdeburg hat ihm damit vollständig Recht gegeben, es hat überhaupt nichts abgezogen, das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil bestätigt.
Daran siehst Du, dass das durchaus auch etwas nutzt, wenn man sich auf die Hinterfüße stellt.
05
Übrigens hatte dieser Steuerberater einen echt kuriosen Anwalt, das nur zum Thema „Kosten für Bekleidung im Beruf", der Mann ist ein Unikum. Mit Grinsen im Gesicht erzählte mir der Steuerberater, dass sein Anwalt vor dem Landgericht Magdeburg ebenso wie vor dem Oberlandesgericht Naumburg völlig ungeniert seine bayerische Landestracht getragen hat, im Sommer auch noch in der "Kurzen"! Der Bekannte sagt, er habe den Anwalt noch nie anders als in Tracht gesehen.
Damit war der Anwalt aber ein lebendes Beispiel dafür, dass man keinesfalls in sogenannten „besseren“ Berufen heute noch in Anzug und Krawatte herumlaufen muss. Ob man das allerdings so machen muss, na ja...., also, da kann man schon seine Zweifel haben. Aber bitte - es hat funktioniert, so falsch kann es also nicht gwesen sein.
05
Das Beste kommt zum Schluss. Wenn Du tüchtig vorträgst, und damit den Einwand klein bekommst, dann hast Du das Deine getan. Den Beweis dafür, dass Du Dir trotzdem etwas gespart hättest, muss die beklagte Versicherung liefern!
ABER: Das muss die Verischerung nur dann tun, wenn Du Dich wehrst. Wenn Du Dich gegen den Pauschalabzug nicht wehrst, dann wird da nicht lange rumgetan, sondern "durchgewunken".
06
Lass Dich nicht verunsichern. Es gibt einige OLG-Urteil, in denen durchaus 10 % Ersparnisse abgezogen worden sind. Das waren, soweit ich diese URteil durchgesehen habe, immer Fälle, in denen sich der Kläger gegen den Abzug nicht gewehrt hat. Daher passen die Urteil nicht für den Fall, in dem sich einer richtig wehrt.
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10 % sind viel Geld.
ISLÄNDER
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