Hallo Isländer,
hatte mich etwas geirrt und ich glaube das hier auf der Webseite IWW vom 26.2.2008 hatte ich gelesen. Also schon etwas viel älter und es handelte sich um OLGs. Mir war der Artikel wegen der Anspruchssicherung durch eine Feststellungsklage aufgefallen, weil das ja für mich zutreffen könnte?
15. Befristung des Haushaltsführungsschadens: Üblich (bei Dauerschäden) ist eine generelle Befristung auf ein Lebensalter von 75 Jahren (OLG Celle zfs 83, 291), jedoch kein Dogma (OLG Düsseldorf 18.9.06, 1 W 53/06, Abruf-Nr. 080440). Dauern die Einschränkungen darüber hinaus an, kann jedenfalls weitere Leistung verlangt werden; der Anspruch kann mit der Feststellungsklage gesichert werden.
Gruß Bobb
hatte mich etwas geirrt und ich glaube das hier auf der Webseite IWW vom 26.2.2008 hatte ich gelesen. Also schon etwas viel älter und es handelte sich um OLGs. Mir war der Artikel wegen der Anspruchssicherung durch eine Feststellungsklage aufgefallen, weil das ja für mich zutreffen könnte?
15. Befristung des Haushaltsführungsschadens: Üblich (bei Dauerschäden) ist eine generelle Befristung auf ein Lebensalter von 75 Jahren (OLG Celle zfs 83, 291), jedoch kein Dogma (OLG Düsseldorf 18.9.06, 1 W 53/06, Abruf-Nr. 080440). Dauern die Einschränkungen darüber hinaus an, kann jedenfalls weitere Leistung verlangt werden; der Anspruch kann mit der Feststellungsklage gesichert werden.
Gruß Bobb