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Materielle und Immaterielle Schäden

Hallo Isländer,

hatte mich etwas geirrt und ich glaube das hier auf der Webseite IWW vom 26.2.2008 hatte ich gelesen. Also schon etwas viel älter und es handelte sich um OLGs. Mir war der Artikel wegen der Anspruchssicherung durch eine Feststellungsklage aufgefallen, weil das ja für mich zutreffen könnte?


15. Befristung des Haushaltsführungsschadens: Üblich (bei Dauerschäden) ist eine generelle Befristung auf ein Lebensalter von 75 Jahren (OLG Celle zfs 83, 291), jedoch kein Dogma (OLG Düsseldorf 18.9.06, 1 W 53/06, Abruf-Nr. 080440). Dauern die Einschränkungen darüber hinaus an, kann jedenfalls weitere Leistung verlangt werden; der Anspruch kann mit der Feststellungsklage gesichert werden.

Gruß Bobb
 
Grüß Dich, Bobb!

01
Das, was Du zitiert hast, ist jedenfalls ein gangbarer Weg.

02
Daraus darf aber niemand schließen: "Es gibt keinen Haushaltsführungsschaden ab 75 Jahren"


ISLÄNDER
 
Hallo,

zum <Haushaltsführungsschaden ab 75 Jahren> etwas kurioses : unsere Gegnerische legt auch diese Lebenserwartung ( laut Sterbetabelle )
vor. Die gleiche Versicherung schickte uns Flyer für Hausrat- und Privater Haftpflichtversicherung + Unfallvorsorge , wo explizit darauf hingewiesen wurde, dass Männer neuerdings auch 84 Jahre alt werden!
Den Flyer legte unser Anwalt natürlich nicht dem Gericht vor!

Ich weiß nicht, was mich mehr schockiert!

LG
Aramis
 
In meinem fall ist es so das ich in einem Haus mit meiner Freundin und deren Kind lebe (Wilde Ehe ;-) sozusagen) einen Hund Garten usw. haben wir auch alles. Im Haushalt mache ich ausser Fenster putzen glaube so ab und zu alles .
Durch die Sprunggelenks Probleme bleibt einiges auf der Strecke nach 7 bis 8 Stunden Schichtarbeit. Wenn ich im Krankenhaus Reha bin mein Kompletter Teil der Hausarbeit hatte ich ja schon geschrieben.

Ich gehe pauschal von 2 Stunden pro Tag aus die ich mit Hausarbeit im weitesten sinne beschäftigt bin mal mehr mal weniger .
Ist das zu viel ?


Gruss cicibata
 
Was auch noch eine Frage wäre .

Ich hatte immer einen Schaltwagen und habe mir nun ein KFZ mit Automatikgetriebe und Fahrassistenten angeschafft.
Grund ist die Mehrbelastung meines rechten Sprunggelenk Kupplung treten beim schalten zu verringern und dadurch die Belastung meines Fusses die schmerzen zu verringern . Was mit dem Automatik Getriebe wunderbar klappt.

Die Mehrkosten habe ich als Vermehrte Bedürfnise bei der Versicherung angegeben.

Diese lehnte ab mit der Begründung ich hätte mir einen günstigeren Wagen zulegen sollen ':-(
Nur ist es egal wie teuer ein Auto ist ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe ist immer teurer !!!

Ist es überhaupt möglich das Automatikgetriebe Fahrassistenten als Vermehrte Bedürfnisse geltend zu machen?

Gruß Gerd
 
Grüß Dich, Cicibata!


01
Wahrscheinlich hat man wesentlich genauer hinschauen müssen, um den Haushaltsführungsschaden vernünftig beziffern zu können. Aber wahrscheinlich wird bei Dir auch ein Gesichtspunkt sein, dass Du Deine eingeschränkte Arbeitskraft sehr stark in Deine berufliche Tätigkeit hineinsteckst. Wenn er nach der Schicht nach Hause kommst, geht dann praktisch gar nichts mehr. Mit der Arbeitskraft ist es ebenso wie mit 1 €. Man kann ihn nur einmal ausgeben.

Das gilt vor allem für Menschen, die eine Fußverletzung haben. Schichtarbeit ist nur selten Arbeit, die man „bequem“ im Sitzen durchführen kann. Also nehme ich an, dass Du den gesamten Arbeitstag schon auf den Hinterfüßen herumgelaufen bist. Du musst nur sehen, dass die Haushaltsarbeit im wieder vor allem im Stehen und Gehen durchgeführt werden muss. Und das, wenn der Sprunggelenk schon dick ist wie ein Elefantenfuß.

02
So einfach ist es mit der Bezifferung eines Haushaltsführungsschadens nicht. So zum Beispiel: wie alt ist denn der Nachwuchs heute? Der Bedarf, den Kindern an ihre Eltern stellen, ändert sich ziemlich schnell. Gott sei Dank wird es nach einer Weile weniger.

Es wird sinnvoll sein, Du machst einmal eine Zusammenstellung, welche Arbeit Du wie oft unternommen hast. Wahrscheinlich hast Du – wie so viele – auf die Schnelle die Hälfte vergessen. Ein völlig durchschnittlicher Dreipersonenhaushalt könnte insgesamt etwa 30 Stunden Arbeit pro Woche erzeugen. Völlig durchschnittlich ist aber Dein Haushalt nicht. Der Nachwuchs braucht mehr Zeit, das kann sehr viel bedeuten, und beim Hund sieht es so aus. Es mag ja sein, dass man sich einen Hund hält, weil man ganz einfach ein Haustier als Hobby haben möchte. Ich kenne aber niemanden, der die Arbeit mit den Hundehaaren als Hobby wahrnimmt.


03
Gerade bei berufstätigen Familienväter mit relativ viel am Wochenende gemacht. Da kommt es aber schnell zu Irrtümern. Das Wochenende ist ja sowieso viel zu kurz. Also hat man den Eindruck, dass das, was man am Wochenende für den Haushalt und für den Nachwuchs mehr unternimmt, de facto unter den Tisch fällt. Und das ist oft falsch. Denn wenn man genauer hinschaut, dann hat man von 365 Tagen im Jahr etwa 104 Sonntage, dann so ungefähr 25 - 30 Urlaubstage (Montag bis Freitag), und dankenswerterweise gibt es ja auch einige Feiertage. Dann bleiben von den 365 Kalendertage nur so ungefähr 224 echte Arbeitstage übrig – hättest Du geschätzt, dass Du nur an 61 % der Tage eines Jahres in die Arbeit gehst? An den übrigen 39 % es Zeit für viel mehr Arbeit im Haushalt. Aber viele übersehen das.

04
Auf das Thema „Auto“ gehe ich demnächst ein. Vorab nur soviel: der Versicherung beliebt zu scherzen.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

hinsichtlich der Verjährungsfrist bei wiederkehrenden Leistungen gebe ich Dir recht; aber: ist das relevant.? Der Anspruch ist ja von Topi bei dem VU angemeldet; im Hinblick auf § 3 Nr. 3 S. 3,4 Pflichtversicherungsgesetz tritt dann eine Hemmung ein, die solange gilt, bis der Versicherer eine schriftliche Entscheidung verkündet. BGH VersR 77,282, = NJW 77,532. Ist die nie erfolgt, bleibt die Hemmung bestehen . Zudem ist zu beachten, dass ja hier offensichtlich mehrere Zahlungen geflossen sind, diese unterbrechen ja bekanntlich die Verjährung. (§ 208 BGB)

Nichts für ungut und Grüße

Dieter
 
Grüß Dich, Dieter!

01
Vielen Dank für den Hinweis!

02
Es stimmt:

WENN gegenüber der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung Entschädigung grundsätzlich mal geltend gemacht ist (die Schwellen dafür, dass das angenommen wird, ist eher niedrig)(aber ich kann nicht sagen, ob das auch hier so war),

DANN gibt es die Hemmung, von der Du sprichst, bis der Gegner eindeutig (SChwelle: eher hoch) mitteilt, dass er nicht zahlt,

die aber MAXIMAL 10 Jahre ab Unfall gilt.

Ist die Welt duch EInigkeit wieder in Ordnung?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

die Welt war zwischen uns nie nie in Unordnung, dafür habe ich viel zu viel Respekt von Deinem Wissen !!

Und auch diesmal bin ich mit Dir einer Meinung. Nur: gerade mein Hinweis auf das Pflichtversicherungsgesetz halte ich für sehr wichtig, weil dies vielfach nicht beachtet wird, manchmal sogar aus Unkenntnis. Selbst die Anwaltschaft hat schon mal Probleme damit.

Viele Grüße

Dieter
 
Hallo Isländer, Hallo H.-D. Eichner,

ich habe im Bereich Erwerbsschaden auch Verdienstausfallschaden aus nichtselbständiger Tätigkeit auf Bruttobasis geltend gemacht. Nun behauptet die beklagte HPV, dass dabei ersparte Eigenkosten zu berücksichtigen wären, die von der Rechtsprechung üblicherweise mit 10 % angesetzt werden. Auch bei der Einkommenssteuer müssten ersparte Steuern und Sozialabgaben etc. berücksichtigt werden.

Hallo Isländer, Du hast am 29. Januar 2020 im Forum gepostet, dass bei einem Nettoeinkommen wegen angeblicher Ersparnisse nicht so ohne weiteres 10 % pauschal abgezogen werden können und darauf hingewiesen, dass dies unbedingt betritten werden muß.

Muß ich dem explizit widersprechen? Damit das Gericht das nicht als gegeben ansieht?

Dann habe ich als Selbständiger auch Umsatzengang geltend gemacht. Die Beklagte behauptet jetzt, dass ich erhebliche Steuerzahlungen erspart hätte und soweit ich auf erzielte Gewinne hätte Steuern zahlen müssen, sei dieser Anteil auf jeden Fall in Abzug zu bringen.

Kann da jemand von Euch kurzfristig helfen. Mein Anwalt hat in seinem Schriftsatzentwurf diese Punkte nicht bestritten.

Gruß Bobb
 
Hallo Isländer,
zu Deinem letzten Beitrag wegen der Hemmung habe ich eine Frage:

Wenn außergerichtlich bereits ein Vorschuß von Schmerzensgeld 2010 geltend gemacht wurde. Die gegnerische HPV einen kleinen Teil der SG-Forderung 2010 gezahlt hat und damit aber auch 2010 alle weiteren Zahlungen abgelehnt hat, dann wäre die Hemmung nach max. 10 Jahren verjährt??? - also jetzt 2020 ??
Die Klage wurde aber erst Jahre später eingereicht und in der Klageerwiderung hat dann die gegnerische HPV beantragt die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

Wann tritt nun die Verjährung ein?
2010 = Erste Ablehnung außergerichtlich - Verjährung 2020 ?
2014 = Zweite Ablehnung im Gerichtsverfahren - Verjährung 2024 ?

Verstehe ich da etwas falsch?

Gruß Bobb
 
Grüß Dich, Boob!

In diesem Artikel geht es nur um die Verjährung. Um das andere Thema („Abzug, weil sich Boob etwas spart, da er nicht mehr arbeitet") bekommt einen eigenen Beitrag. Sonst wird es unübersichtlich. Jetzt also zur Verjährung:

(a)
Wenn man den Vorgang nicht vollständig kennt, dann kann man zur Verjährung im konkreten Einzelfall keine brauchbare Antwort geben. Das liegt daran, dass „Verjährung“ ein sehr kompliziertes Wesen ist. Es gibt sehr viele Dinge, die dazu führen können, dass die Verjährungsfrist nicht mehr läuft ("Hemmung" genannt). Es gibt aber auch viele andere Dinge, die die Verjährung von vorne beginnen lassen ("Neubeginn" genannt).
Deshalb tue ich mich mit der Beurteilung hier schwer. Aber vielleicht führen einige Hinweise weiter:

(b)
Verjährung ist eine sogenannte Einrede. Das bedeutet: Solange sich ein Schuldner n vor Gericht nicht darauf beruft, dass die Forderung verjährt ist, spielt die Verjährung überhaupt keine Rolle. Wenn sonst nichts dagegen spricht, wird der Schulter verurteilt, obwohl die Forderung verjährt ist.
Das liegt daran, dass es vor über 120 Jahren in bestimmten kaufmännischen Kreisen (zum Beispiel im Kaffee-Großhandel) als unanständig galt, sich auf Verjährung zu berufen. Deshalb hat es der Gesetzgeber jedem einzelnen Schuldner überlassen, ob es sich auf Verjährung berufen will oder nicht. Das ist die Ursache für diese merkwürdige Konstruktion.

(c)
Folgende Handlungsweisen sind typisch:

(ca)
Wenn die Versicherung auch nur die allergeringste Aussicht darauf hat, dass sie mit Verjährung durchkommt, dann wird sich nach menschlichem Ermessen darauf berufen.

(cb)
Es gibt viele Versicherungsanwälte, die grundsätzlich Verjährung einwenden, ohne dass mehr zu prüfen, Motto: „Der Einwand kann nicht schaden, allenfalls nutzen“ (im Sinne der Versicherung)

(cc)
Wenn das Gericht in der 1. mündlichen Verhandlung das Thema Verjährung nicht länger erörtert, spricht das sehr stark dafür, dass am Verjährungseinwand des Beklagten nichts dran ist. Kein Gericht würde mühsam Beweis aufnehmen, mehrere Verhandlungen durchführen, wenn es die Sache kurz und knapp mit dem Verjährungseinwand abweisen könnte. Läuft also der Prozess schon länger, hat man damit immer ein sehr, sehr starkes Indiz dafür, dass man das Thema „Verjährung" nicht fürchten muss.

(cd)
Anwälte wissen: Der Löwenanteil der Fälle, in denen Anwälte für Anwaltsmurks haften müssen, beruht auf „Frist versäumt" und "Verjährungsgefahr wurde nicht bekämpft“. Das wissen Rechtsanwälte. Deshalb wird darauf in der Regel sehr gut geachtet.

ISLÄNDER
 
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