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Materielle und Immaterielle Schäden

Topkas81

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Feb. 2020
Beiträge
2
Hallo und Guten Tag ,


kurz zu meiner Person: Ich bin 38 Jahre , mit 15 hatte ich einen Unfall. Ein Gerichtsurteil diesbezüglich gab es erst 2014. Ja ich habe 20 Jahre gekämpft. Im Urteil wurden letztendlich viele Dinge für mich und meine Zukunft geregelt. Unter anderem wurde folgendes vom Gericht ausgesprochen:

Die gegnerische Versicherung muss u. a. für alle materiellen und immateriellen Schäden aufkommen...

Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich in der 8. Klasse, sprich noch nicht im Berufsleben.

Ich habe dennoch meine Ausbildung gemacht. Habe sogar meinen Meister angefangen doch kurz vor der Prüfung führten mehrere unschöne Umstände (aufgrund des Unfalls) dazu, dass ich diesen nicht fertig machen konnte. Nach dem Gerichtsurteil bin ich in die volle Erwerbminderungsrente gekommen und habe auf Mindestlohnbasis eine entsprechende Schadenersatzleistung der gegnerischen Versicherung zugesprochen bekommen.

Habt Ihr vielleicht noch weitere Tipps und Erfahrungswerte was auch aufgrund meines Schwerbehindertenausweises von 60 % zu beantragen ist... Was es für Möglichkeiten gibt...?

So, nun hab ich auch noch ein paar Fragen:

-- Was kann ich mit der materiellen und immateriellen Schadens-Klausel alles bei der Versicherung geltend machen?
( Versicherung sagt natürlich immer erst mal: wir sind dafür nicht zuständig)


-- Was kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis alles anfangen / beantragen ....


-- Bei meiner Krankenkasse werde ich auch nur abgeschoben, und bekomme keine Hilfe. Meinen Psychologen bezahle ich alleine,
Medikamente zahle ich, heute habe ich für 3 Jahre rückwirkend noch mal die Erstattung und Zuzahlungsbefreiung beantragt aufgrund der 1 %-Regelung
( Schauen wir mal ob das durchgeht)



Bin über jeden Tipp dankbar und hoffe auf Hilfe


MFg

Topi
 
Hi,

Thema Krankenkasse, wieso wollen die nicht zahlen? Psychologe wird eigentlich gezahlt.
Mit deinem geringen Einkommen sollte auch die 1 Prozentregelung zutreffen.

Um was fuer einen Unfall hat es sich gehandelt?
Was genau wurde mit der gegn. Versicherung ausgehandelt? Hast du Rechtschutzvers. und oder Anwalt?

Materiell, ist was beim Unfall zerstoert wurde, z.B. Auto, Kleidung uws
immateriell ist z.B. Geistig, also z.B. psyche, also unkoerperliche Schaeden.

Aber ohne genaue Angaben zum Unfall, laesst sich das nicht so genau zuordnen.

LG
 
Hallo Topkas81,

ich gehe mal davon aus, dass Du ein sogenanntes Feststellungsurteil hast. Damit muss die verurteilte Versicherung alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen, soweit sie im Zusammenhang kausal mit dem Unfallereignis stehen. Und genau hier beginnt ein gewisses Problem. Nicht alles, was man glaubt ersetzt haben zu wollen ist auch kausal vom Unfallereignis.

Ein Feststellungsurteil ersetzt demnach nicht die Beweispflicht, obgleich es für Folgeschäden eine Beweiserleichterung gibt. Da Du schwerbehindert bist, mit welcher Art auch immer, und dies auf den Unfall zurückführen wäre, könntest du beispielsweise bei Gehbehinderung einen Rollstuhl von der verurteilten Versicherung verlangen.

Also, alles, was Du von der verurteilten Versicherung verlangst, muss auch im Zusammenhang mit dem Unfallereignis als Verursachung stehen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Topi,

so wie RekoBär das sieht, sehe ich das auch. Ich unterstelle mal. dass Du ein sogenanntes Feststellungsurteil erworben hast, dass Deine künftigen Ansprüche, sowohl materiell, als auch immateriell, sichert. Damit läufst Du keine Gefahr, dass künftige Ansprüche verjähren. Zumindest mal 30 Jahre nicht .

So, was für künftige oder aktuelle Ansprüche könntest Du haben? Materiell wäre z.B. ein Verdienstsschaden, Haushaltsführungsschaden, bei Deinen 60% sicher ein erheblicher Posten, der nicht vernachlässigt werden sollte. Hast Du den schon mal in der Vergangenheit bekommen? Vermehrte Bedürfnisse z.B. Fahrtkosten zu Behandlungen etc. Deine Kosten für den Psychologen wäre z.B. auch so ein Anspruch. Wieso zahlst Du den selbst ? Zunächst wäre aber mal Deine KK im Obligo. Wieso zahlt die nicht? Begründung?

Immateriell wäre ein weiteres Schmerzensgeld, wenn es zu einer Verschlimmerung Deinerunfallbedingten körperlichen Schäden gekommen ist. Das wäre aber eine medizinische Frage, die in einem Gutachten geklärt werden müsste. Ist das geschehen?

Aber: Für das Ganze bist Du aber alleine beweispflichtig, d.h. dass Du beweisen musst, dass das Ganz unfallkausal ist, so wie RekoBär das auch schon angedeutet hat, wenngleich Dir eine Beweiserleichterung zusteht. (Zivil Prozess Ordnung)

Vielleicht kannst Du dem Forum hier mal ein paar genauere Daten liefern, um noch mehr Hilfen zu gewähren.

Viele Erfolg und Grüße

Dieter
 
Hallo
erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.... Es gibt ein Grundsatzurteil richtig dort ist auch festgelegt dass ein entsprechender Verdienstschaden bzw. -Ausfall gezahlt wird. Wird er auch nur mit der Höhe bzw. deren Berechnungsgrundlagen bin ich nicht ganz einverstanden, da sind wir aber dran.

Meine Hauptfrage war, was ich mit meiner "Behinderung" bzw. Schwerbehindertenausweis vorteilhaft nutzen oder beantragen kann. Es liegt keine Gehbehinderung vor somit bin ich (zum Glück) nicht an einen Rollstuhl gebunden.
Der Hinweis bzgl. der Haushaltshilfe war schon mal ein guter Tipp da mache ich mich doch direkt mal im Detail schlau....

Der Punkt ist der, es kommt natürlich keine Behörde auf einen zu und sagt: Du, mit Deinen Prozenten oder Deinem Ausweis kannst Du das und das beantragen oder steht Dir das und das zu.....

Durch dieses Gebiet muss man sich selbst bzw. mit einem Anwalt durchwühlen ....

Deswegen die Fragen hier im Forum... Oft weiss der eine was und der andere hat wieder einen weiteren Tip. Dann das Thema Erfahrungswerte wie man was durchboxt und und und.....

Oftmals ergeben sich viele Dinge durch den Austausch von gleichgesinnten....

Bin gespannt auf weitere Antworten...

In diesem Sinne schon vorab ein dickes DANKE und allen einen schönen Abend.

Topi
 
Hi Topi,

wenn Du Dein Hauptaugenmerk auf die Frage "was kann ich mit meinem Schwerbehindertenstatus" vorteilhaft nutzen, reduzierst, bin ich ziemlich sprachlos, denn das ist im Grunde genommen Dein geringstes Problem. Du scheinst mir größere Probleme zu haben, als dieses. Du kannst mit Deinem Ausweis z.B. billiger Bahnfahren, Du kommst preiswerter ins Museum, Du hast natürlich Steuerersparnisse etc. Du kannst Dich auch schlau machen in der Beratungsstelle für Schwerbehinderte. Kuck mal in Deinem Wohnort nach dieser Adresse !!

Aber: Was ist mit den anderen Dingen, die weitaus größer sind? Du hast offensichtlich keinen Haushaltsführungsschaden bisher geltend gemacht. Warum hat das denn Dein Anwalt nicht geltend gemacht ? Hat der keine Ahnung? Hat sich Deine Behinderung durch den Unfall geändert? In welcher Form? Ursache ? Unfallursächlich?

Also eine Menge Fragen.

Grüße

Dieter
 
Hallo,

ich hätte da auch mal ne frage wegen dem Haushaltsführungsschaden.
Direkt nach meinem Unfall 2004 habe ich für ein paar wenige Monate Haushaltsführungsschaden von der Versicherung bekommen. Danach gab es nichts mehr.

Ich war jetzt mehrmals im Krankenhaus Reha diverse Anwendungen / Behandlungen (z.B. Radiosynoviorthese) bei oder nach denen ich im Haushalt komplett ausgefallen bin.

Die Versicherung begründet die Nichterstattung mit der aussage das ich ja nicht zu Hause war und dadurch kein Haushaltsführungsschaden angefallen wäre !!!

Meine Schwerbehinderung auf die Unfall folgen sind 20%
 
Grüß Dich, Cicibata!

Die Antwort ist deswegen schwierig, weil es grundsätzlich gesehen 2 verschiedene Konstellationen gibt, auf die Deine Frage passen kann:

(a) Du lebst allein (Single-Haushalt) oder in einer Wohngemeinschaft mit jemandem, dem Du nicht Unterhalt schuld ist. Dafür findest Du die Antwort bei 01.

(b) Du lebst zusammen mit Personen, denen Du Unterhalt schuld ist, weil sie Ehepartner oder Deine Kinder sind. Wenn das Dein Fall ist, findest Du die Antwort bei 02.

01
in diesem Fall wirst Du im Krankenhaus oder in der Kurklinik ja durchaus versorgt. Du brauchst zum Beispiel nicht mehr zu kochen und Lebensmittel einzukaufen, weil Du ja dort das hoffentlich hervorragende Krankenhaus-Essen bekommst.
Es stimmt aber nicht, dass das Krankenhaus alles liefert was Du brauchst. So zum Beispiel wird der Aufwand mit Deiner Wäschepflege weiterlaufen, denn in der Regel benutzt man im Krankenhaus die eigene Wäsche. Es muss auch jemand Dir die Post bringen. Verwaltungsarbeit fällt also weiterhin an, ja sogar mehr. Jemand muss Deine Blumen gießen, Deine Katze füttern ect.; Vor dem Krankenhaus Besuch fällt ein Sonderbedarf an zur Stilllegung des Haushaltes (Kühlschrank ausräumen, sonst es hinterher alles verschimmelt, Abfalleimer ausleeren und reinigen), danach fällt weder Arbeit an, um den Haushalt in Gang zu setzen (Einkauf).
Aber viel kommt dann nicht zustande, wenn nicht Haustiere zu betreuen sind.


02
Das ist die Konstellation, wenn Du im Haushalt Ehepartner und Kinder zurückgelassen hast. Nehmen wir für dieses Beispiel an, das jetzt noch 2 Personen im Haushalt sind, sagen wir einmal: eine Ehefrau und eine Tochter. Dann in der Zeit des Krankenhausaufenthaltes aus einem 3-Personen-Haushalt ein sogenannter reduzierter 3-Personen-Haushalt. Da wird die Arbeit ein wenig weniger. Du wirst nämlich nicht mehr Staub aufwirbeln, aber man darf nicht glauben, dass dann nur noch 2/3 der bisherigen Arbeit anfällt. Ursache ist eine Art umgekehrter Synergieeffekt. Vermutlich läuft es darauf hinaus, dass Dein Krankenhausaufenthalt den Aufwand im häuslichen Haushalt um so ungefähr 10 oder 15 % reduziert, aber mir wird dadurch nicht gespart.

Dem steht aber nun der vollständige Ausfall Deiner Arbeit im Haushalt gegenüber (in dem Umfang, wie sie gewesen wäre, hätte es den Unfall nicht geben). Es gibt tatsächlich Konstellationen, in denen dann kein Schaden entsteht. Das ist dann der Fall, wenn Dein Anteil an Haushaltsarbeit sehr klein gewesen wäre, sodass Du sowieso kaum einen Handschlag getan hättest. Dann kann es einmal sein, dass es keine Ersparnis gibt.

Zwar hat sich gezeigt, dass das klassische Familienmodell aus der Zeit vor dem Krieg durchaus heute noch beliebt ist. Aber es hat sich auch gezeigt, dass der Anteil der Arbeit, die die Männer verrichten, langsam ansteigt. Wie sich auch überhaupt über die Jahrzehnte die Haushalte verändern. Es wird weniger geputzt als vor 50 Jahren, aber mehr gekocht. Die Gesellschaft ändert sich halt doch, und so sind die Paschas selten geworden, die von der Arbeit zurückkehren und dann erwarten, dass ihnen die Pantoffel hingestellt werden, die Zeitung gebracht wird und natürlich das Feierabendbier.

03
Wenn Du weitere Fragen hast, erzähle ein bisschen, wie Dein Haushalt aufgebaut ist. Wie viel Personen, in welcher Beziehung stehen sie zu Dir, bei Kindern: ungefähres Alter.
Dann kann ich Dir viel präziser antworten.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Topi!

Es tut mir sehr leid, aber ich muss Hans-Peter Eichner teilweise widersprechen.

01
Zwar hat er recht: Grundsätzlich sind Ansprüche die nächsten 30 Jahre vor Verjährung geschützt.


02
Aber es gibt eine Ausnahme, die leider wichtig ist:

(a)
Drehe die Zeit zurück zu dem Punkt, an dem das Urteil entstanden ist. Von dort aus in die Zukunft geblickt (2015, 2016....): Gibt es Ansprüche auf künftig regelmäßig wiederkehrende Leistungen?

Das wären zum Beispiel: Verdienstentgang, denn Verdienstentgang ist regelmäßig, nämlich quartalsweise im Voraus zu bezahlen (§ 843 BGB in Verbindung mit § 760 BGB), ebenso regelmäßig wiederkehrend ist zu bezahlen Schadensersatz für Haushaltsführungsschäden.

(b)
Für diese regelmäßig wiederkehrenden Schadensersatzleistungen ist die Verjährungsfrist gemäß § 197 Abs. 2 BGB leider nicht 30 Jahre, sondern 3 Jahre.

(Das ist eine Falle, auf die auch schon viele Rechtsanwälte hereingefallen sind. Wenn also Dein Anwalt diesbezüglich arglos ist, bitte ihn, § 197 Abs. 2 BGB zu lesen, und dann müsst ihr einmal planen, wie es weitergehen soll. Wenn Deinem Anwalt die Verjährung durch die Lappen gegangen ist, kann es sein, dass Dein Anwalt dafür aufkommen muss. Bzw. dessen Versicherung. Vorsicht: der Anspruch gegen Deinen Anwalt unterliegt auch einer Verjährung. Wenn aber jetzt erst erfahren hast, dass er die Sache hat verjähren lassen, hast Du noch etwas Luft. Aber ewig dauert das nicht mehr.)

(c)
Diese Ausnahme für das, was Du von der Versicherung des Unfallgegners zu bekommen hast, gilt immer nur für die einzelne Rate. Das bedeutet: Die Zahlung für Verdienstentgang, die – sagen wir einmal – für das 2. Quartal 2018 zu bezahlen war, ist noch nicht verjährt, denn die Fälligkeit war zum letzten Tag vor Beginn des 2. Quartals 2018, das war also der 31.03.2018. Von dort aus 3 Jahre in die Zukunft – sind noch nicht rum, also: diese Rate ist nicht verjährt.

(d)
Daraus darfst Du jetzt aber nicht den Schluss ziehen, dass ältere Raten, die nach dem Tag des Urteiles fällig geworden sind, bereits rettungslos verjährt sind. Es könnte nämlich sein, dass sich nach dem Urteil irgendetwas ereignet hat, dass auch diese bedrohten Raten vor Verjährung geschützt hat. Es gibt ziemlich viel, was auf diese Art und Weise in auf die Verjährung für Dich günstig einwirken kann, deshalb ist das unübersichtlich. Ob das der Fall war, lässt sich ohne genaues Aktenstudium nicht sagen.

(e)
das 1. Gebot der Stunde lautet: sie zu, dass wenigstens das, was noch nicht verjährt ist, Dir nicht auch noch durch die Lappen geht!

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen mit Fragen an die "Experten",

zum Thema Verjährung HFS für die Zukunft hat mein RA beim LG Antrag auf Feststellung gestellt was künftige materielle und immaterielle Schäden angeht.

Ein Urteil oder ein "Vergleich" steht noch bevor. Mein geltend gemacher HFS war bis Ende 2018 genau qua Gutachten ermittelt und beziffernt worden. Für künftige Schäden wurde ein Quartalsbetrag berechnet. Da ich gerade gelesen habe, dass solche Ansprüche ab Urteil nach 3 Jahren verjähren können, dürfte ja in meinem Fall im Moment kein Handlungsbedarf entstehen?

Doch habe ich auch gelesen, dass lt. eines BGH-Urteils zwar nicht mehr beim 75. LJ Schluß sein soll, was die Leistungspflicht der Beklagten bzgl. HFS betrifft, aber hier im Forum wurde auch darauf hingewiesen, dass man Ansprüche von HFS ab dem 75 LJ über eine Feststellungsklage absichern soll? Das würde ja bedeuten, dass es nicht genügt nur Antrag auf Feststellung für solche künftigen Schäden zu stellen??

Es soll ja auch beim HFS aufgrund fortschreitenden Alters und der damit verbundenen geminderten Leistungsfähigkeiten durchaus Abzüge beim HFS geben. Doch finde ich hierüber nirgends Anhaltspunkte ab welchem Alter und wieviel solche Abzüge ausmachen können, wenn man grundsätzlich vor dem Unfall gesund war und auch während der langjährigen juristischen Auseinandersetzung keine anderen, als die Unfallbeeinträchtigungen hinzu gekommen sind? Gibt es dazu Anhaltspunkte zum Lesen?

Gruß Bobb (nicht der Baumeister!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Bobb!


01
Da Du die Feststellung verlangst, dass künftige materielle Schäden entschädigt werden müssen, fallen auch die Haushaltsführungsschäden ab dem 75. Lebensjahr darunter.

02
Man kann heute nicht mit ausreichender Sicherheit prognostizieren, wie die Gesundheit mit 75 dann aussieht. Generell kann aber der Anspruch nicht mit 75 Jahren beendet werden - es gibt zu viele Senioren, die noch im höchsten Alter ihre Haushalte führen. MAn braucht nur mal ansehen, wieviel Seniorenhaushalte es gibt, und wieviel Altersheimplätze wir haben.

03
Ein genereller Abschlag für Senioren ist kaum zu rechtfertigen. Es mag sein, dass dann auch ohne Unfall einige Arbeiten nicht mehr möglich sind - aber das muss man sich dann, wenn das Alter erreicht ist, am konkreten Haushalt ansehen. Das kann man heute wohl nicht befriedigend sagen.

04
Wahr ist sicher, dass man mit 75 nicht mehr so fix Bäume umsägt und nicht mehr ganz so flott wieder auf die Beine kommt, wenn man vor der Toilette gekniet hat, um dahinter zu wischen. Das ist schon schlüssig. Der Schadensersatz wird aber nicht damit berechnet, wie lange DU brauchen wirst, sondern wie lange eine Haushalts-Ersatzkraft dazu braucht. Die wird dann in der Regel im etwas jüngeren Alter sein.

05
Darf ich Dich etwas bitten? Du sprichst von einem BGH-Urteil, das die Rechtsprechung angenagt haben soll, dass mit 75 Schluss sei beim Haushaltsführungsschaden. Ein Thema, das schon länger kursiert.

Hättest Du ein entsprechendes Aktenzeichen zur Hand? Das könnte längere Suche ersparen und wäre nützlich zu mancherlei Gebrauche.... Es müßte mit "VI ZR......" beginnen.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
danke für die Rückmeldung.

Ich muß in meiner Chronik der besuchten Seiten suchen, auf welchen Webseiten ich war und wo ein altes Urteil des BGH besagte, dass eben mit 75. LJ Schluß war. Dann war aber ein neueres Urteil angegeben, wonach eben nicht Schluß mit dem 75. LJ lt. BGH ist aber von dem Betreiber der Webseite empfohlen wurde, dass man sich diese Ansprüche des HFS ab dem 75. LJ durch eine Feststellungsklage sichern sollte. Ich glaube es war auf der Webseite eines Anwaltes?

Melde mich zu diesem Thema in ein paar Tagen, da ich voll im Streß bin mit Zuarbeit für meinen Anwalt.

Gruß Bobb
 
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