Hallo Iiebes Forum, vorab danke für die Aufnahme! Ich melde mich heute mit einem Anliegen, wozu ich euer Wissen benötige.
Ich habe bei Mercedes ein Fahrzeug gekauft, welches laut Mercedes Scheckheftgepflegt ist und war. Jetzt habe ich einen Verkehrsunfall gehabt, wo ich nicht die Schuld hatte. Die Versicherung des Unfallverursachers verweist mich jedoch auf eine günstigere freie Werkstatt und Gewährt mir nicht die Reparatur gemäß Gutachten bei einer markenwerkstatt.
Es wurden tatsächlich alle 4 Wartungen/Services die fällig waren, bei Mercedes Werkstätten durchgeführt, bis auf ein service. Dieser Service bei der freien Werkstatt ist jedoch laut Mercedes und dem Servicebericht auch nach den Service- Intervall Vorgaben der Mercedes Benz AG durchgeführt worden. Ebenfalls gilt dies auch für die zusatzarbeiten; diese sind ebenfalls nachweislich im Servicebericht laut vorgaben der Mercedes Benz AG durchgeführt worden.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: das Fahrzeug habe ich als Scheckheft gepflegtes KFZ damals gekauft. Mercedes selbst sagt, dass dies auch der Fall ist, die Versicherung jedoch sagt das es nicht Scheckheftgepflegt ist.
Jetzt brauche ich eure Hilfe! Ist mein Fahrzeug jetzt Scheckheftgepflegt und der Verweis auf eine günstigere Werkstatt somit unzulässig? Oder steht die versicherung in diesen Fall im Recht?
Mercedes behauptet wie bereits erwähnt, dass wichtig ist das die Arbeiten nach den Vorgaben durchgeführt worden sind: dieses ist halt wie gesagt auch bei dem Servicebericht der freien Werkstatt wo die Wartung durchgeführt worden ist, nachweislich festgehalten worden.
Ich bitte um Aufklärung! Danke
Liebe Grüße
Ich habe bei Mercedes ein Fahrzeug gekauft, welches laut Mercedes Scheckheftgepflegt ist und war. Jetzt habe ich einen Verkehrsunfall gehabt, wo ich nicht die Schuld hatte. Die Versicherung des Unfallverursachers verweist mich jedoch auf eine günstigere freie Werkstatt und Gewährt mir nicht die Reparatur gemäß Gutachten bei einer markenwerkstatt.
Es wurden tatsächlich alle 4 Wartungen/Services die fällig waren, bei Mercedes Werkstätten durchgeführt, bis auf ein service. Dieser Service bei der freien Werkstatt ist jedoch laut Mercedes und dem Servicebericht auch nach den Service- Intervall Vorgaben der Mercedes Benz AG durchgeführt worden. Ebenfalls gilt dies auch für die zusatzarbeiten; diese sind ebenfalls nachweislich im Servicebericht laut vorgaben der Mercedes Benz AG durchgeführt worden.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: das Fahrzeug habe ich als Scheckheft gepflegtes KFZ damals gekauft. Mercedes selbst sagt, dass dies auch der Fall ist, die Versicherung jedoch sagt das es nicht Scheckheftgepflegt ist.
Jetzt brauche ich eure Hilfe! Ist mein Fahrzeug jetzt Scheckheftgepflegt und der Verweis auf eine günstigere Werkstatt somit unzulässig? Oder steht die versicherung in diesen Fall im Recht?
Mercedes behauptet wie bereits erwähnt, dass wichtig ist das die Arbeiten nach den Vorgaben durchgeführt worden sind: dieses ist halt wie gesagt auch bei dem Servicebericht der freien Werkstatt wo die Wartung durchgeführt worden ist, nachweislich festgehalten worden.
Ich bitte um Aufklärung! Danke
Liebe Grüße