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Markenwerkstatt Reparatur nach Unfall, Scheckheft?!

Zinaamall

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Nov. 2021
Beiträge
1
Hallo Iiebes Forum, vorab danke für die Aufnahme! Ich melde mich heute mit einem Anliegen, wozu ich euer Wissen benötige.

Ich habe bei Mercedes ein Fahrzeug gekauft, welches laut Mercedes Scheckheftgepflegt ist und war. Jetzt habe ich einen Verkehrsunfall gehabt, wo ich nicht die Schuld hatte. Die Versicherung des Unfallverursachers verweist mich jedoch auf eine günstigere freie Werkstatt und Gewährt mir nicht die Reparatur gemäß Gutachten bei einer markenwerkstatt.

Es wurden tatsächlich alle 4 Wartungen/Services die fällig waren, bei Mercedes Werkstätten durchgeführt, bis auf ein service. Dieser Service bei der freien Werkstatt ist jedoch laut Mercedes und dem Servicebericht auch nach den Service- Intervall Vorgaben der Mercedes Benz AG durchgeführt worden. Ebenfalls gilt dies auch für die zusatzarbeiten; diese sind ebenfalls nachweislich im Servicebericht laut vorgaben der Mercedes Benz AG durchgeführt worden.

Jetzt stellt sich für mich die Frage: das Fahrzeug habe ich als Scheckheft gepflegtes KFZ damals gekauft. Mercedes selbst sagt, dass dies auch der Fall ist, die Versicherung jedoch sagt das es nicht Scheckheftgepflegt ist.

Jetzt brauche ich eure Hilfe! Ist mein Fahrzeug jetzt Scheckheftgepflegt und der Verweis auf eine günstigere Werkstatt somit unzulässig? Oder steht die versicherung in diesen Fall im Recht?

Mercedes behauptet wie bereits erwähnt, dass wichtig ist das die Arbeiten nach den Vorgaben durchgeführt worden sind: dieses ist halt wie gesagt auch bei dem Servicebericht der freien Werkstatt wo die Wartung durchgeführt worden ist, nachweislich festgehalten worden.

Ich bitte um Aufklärung! Danke

Liebe Grüße
 
Hallo,

das höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal.
Wüsste auch nicht, daß man einem vorschreiben kann, welche Werkstatt er aufsuchen muss.
Da der Verkehrsunfall überschuldet war, steht dir ja ein Anwalt zu, der von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.

Also, kontaktiere einen Anwalt für Verkehrsrecht und der soll sich darum kümmern.

Viel Erfolg.

Manuel
 
Hallo,

ja, ich würde auch sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen und gerade diese Feinheiten sollten über einen Anwalt laufen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo, ich weiß nicht ob sich das schon erledigt hat aber ich kann gerne meine Erfahrungen berichten.

Mir wurden damals auch von meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich nur den Lohn der Markenwerkstätten verlangen kann, wenn der Service auch durchgehend von den Markenwerkstätten ausgeführt worden ist.

Selbst wenn nur ein Service von einer freien Werkstatt durchgeführt worden ist, kann die gegnerische Versicherung dich an eine günstigere Werkstatt verweisen.

Falls in deinem Fall anders entschieden wird, wäre ich für eine Info dankbar.


LG
Mark
 
@Zinaamall ,

das Thema Verweisung auf eine günstigere Werkstatt ist eher im Bereich der fiktiven Abrechnung zu sehen. Auch spielt dabei das Alter des Fahrzeuges eine Rolle. Wenn das Fahrzeug ein Mercedes ist und von Mercedes gekauft und auch dort gewartet wurde, dann kann es auch dort repariert werden. Natürlich kann ein Richter das auch anders entscheiden. Aber ich habe bisher, wo tatsächlich repariert wurde, die gegnerische Versicherung überwiegend nach einem Hin- und Her-Geplänkel dann doch die höheren Stundensätze bezahlen sehen.

Du bist zwar generell der sogenannte Schadenminderungspflicht unterworfen, hast aber keinen Vertrag mit der gegnerischen Versicherung. Dem zur Folge hast Du auch die freie Wahl der Werkstatt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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