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Mappe für med. Gutachter zusammenstellen - Inhaltsverzeichnis

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Helios
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
@Helios
Wenn du etwas zu deinem Gesundheitsstatus im positiven Sinne beitragen kannst. Wenn du zum Bsp. belegen kannst das du vor deinem Unfall gesund warst. Dann macht es Sinn das vor deinen Unfall zu datieren. In der Regel wird dich der Gutachter fragen wie ist das passiert…. ? Was ist danach passiert? Welche Beschwerden bestanden danach ? Etc. Je schlüssiger du das von dir aus erzählst umso besser gewinnt er ein Bild über die Situation. Entschuldigung wenn ich das so sage „ Du promotest deinen Unfall“!
Alles Gute und viel Glück
Piet
 
Hallo Zusammen,

@Rudinchen, danke, der Satz ist schon mit übernommen :-)

@ piet pender
Ich habe eine Fotocollage mit Bildern von Freizeitaktivitäten von vor dem Unfall erstellt :-)

In dem ersten orthopädischen Gutachten war das Problem, das der Gutachter zwar den Unfallhergang wissen wollte, aber keine Schmerzen, Einschränkungen, Beschwerden o.ä. Das habe ich von mir aus gesagt, aber, Thema wurde sofort gewechselt. Was macht man eigentlich bei so einer Situation? Man muß sich ja begutachten lassen so sagte mir der RA.

btw, habt ihr eure Unterlagen durchnummeriert?

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Helios,

in Deiner Mappe in der Du Deine Krankenverlaufsgeschichte
chronologisch geordnet hast, befindet sich
das Blatt mit den Einschränkungen...
am besten vor der K-Verlaufsgeschichte.
Den Gutachter weist Du darauf hin, bei Übergabe Deiner Unterlagen.
Ist er daran interessiert, bittet er Dich bereits im Vorfeld um einige Auskünfte,
Ist er es nicht,
dann lass ihn nicht das Thema wechseln.

Darüberhinaus hast Du allerdings Deine Unterlagen,
die Du durchnummerierst.
Habe ich auch so gemacht.
Dem Gericht, dem Anwalt habe ich die Kopien der Unterlagen zugesandt, dem Gutachter eine ausgehändigt, oder im Vorfeld zugesandt und eine hatte ich in der Hand.

Gruß
nightwalker
 
Hallo Helios,

dies sind wesentliche Merkmale eines GA im Zivil oder Sozialgerichtsprozess:

In dem ersten orthopädischen Gutachten war das Problem, das der Gutachter zwar den Unfallhergang wissen wollte, aber keine Schmerzen, Einschränkungen, Beschwerden o.ä. Das habe ich von mir aus gesagt, aber, Thema wurde sofort gewechselt. Was macht man eigentlich bei so einer Situation? Man muß sich ja begutachten lassen so sagte mir der RA.
Da muss man den GA-Auftrag kennen! Aber man muss nicht jeglichen Blödsinn eines GA über sich ergehen lassen. Läuft das GA aus dem Ruder - dann bricht man ab mit seiner Begleitperson und wie schon hundertfach hier beschrieben, sofort ab ins nächste Cafe, alles zur Niederschrift mit Begleitperson bringen und ab an das Gericht!

Deine Akte mit den Fotocollagen ist auch nice!

Bringe über Deinen RA auch Deine Fragen - welche vom GA zu beantworten sind ein!

Was Deine Krankenvita angeht, es ist sicherlich nicht unfallabhängig, dass Du Befunde aus Deinem Leben einbringt, wie Weißheitszahn gezogen (weil kein Gegenpart), Zahn xy (Karies versorgt so und so), Blindarm entfernt mit 14 Jahren weil entzündet usw.
Kinderkrankheiten interessieren nicht wenn Du Unfallfolgen hast mit Frakturen usw.

Auch eine Gallenblasenentzündung mit Entnahme juckt nicht. Da diese wahrscheinlich bei Dir auch nicht aufgrund des Unfalles war.

Und ob Dein Papa Alkoholiker war und Deine Mama geschlagen hat, das geht auch keinen GA etwas an. Auch nicht, dass Deine Schwester den Schulabschluss nicht geschafft hat und als "leichtes Mädchen" arbeitet und Dein Bruder "NUR" einfacher Handwerker oder Hilfarbeiter ist.

Lass Dich nicht vom "Weißkittel" unter Druck setzen mit Fragen zur Familie, Erkrankungen und Bildungstand!

Bleibe cool und sage: mein Unfall war am 07.04.204 und ist losgelöst zur Familie! Daher sind diese Fragen nicht relevant und ich beantworte diese nicht!

Du musst Stärke zeigen!

Lass dich nicht ins Boxhorn jagen mit "Weißkittel" oder Aussagen: dann kann ich kein GA erstellen!

Füähre Dir immer vor Augen: was hat Deine Familie oder deren Anamese mit Deinem Unfall zu tun? Bist zum Unfalltag war Dein Leben so ok!
Lass Dich nicht unter Druck setzen! Wenn dann breche ab! Dokumentiere alles und knicke nicht ein! Dies ist eine Masche!

Dein ganzes Leben muss Du nicht offenbaren und darstellen, es geht darum zu beweisen, dass Du z. B. noch nie am linken Bein wegen einer Fraktur, sonstigen Erkrankung behandelt worden bist, wenn du am linken Bein durch den Unfall negative Folgen für Dich hast.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Helios,
ich habe meine Mappen mit den Unfallschäden immer Durchnummeriert, reicht ja auch Handschrifftlich die Nummerierung. Das Inhaltsverzeichnis kann ja sauber am PC geschrieben werden.
Bestand ein Bericht aus mehreren Seiten war es dann 1 a - 1b -1c dann weiter mit 2 - 3 - 4a 4b. So das aus dieser Numerierung ersichtlich war, das mehrere Seiten in den Unterlagen vorhanden waren.
Es kam schon vor das zB Seite 1b auf einmal in den Unterlagen "gefehlt" haben.
Ja, es steht bei den Berichten drauf Seite 1/2... aber hast du dann auch 1/2 und 2/2 mit in den Unterlagen.

Bei mir ist es auf einmal so, dass im Gutachten original CD´s im Gutachten "fehlen" bzw keine Erwähnung finden. Obwohl Nachweislich auch mit Inhaltsverzeichnis und Berichten dazu persönlich am Gericht abgegeben wurden. Auch eine CD dabei die zumindest meiner Ansicht nach essentiell wichtig ist.
Das Gericht hatte uns/mich aufgefordert, alle vorhandenen Berichte/ Bilddokumente CD´s usw. vor dem Gutachten bei Gericht einzureichen. Dem Versandweg wollte ich die CD´s nicht verantworten, auch nicht mit Einschreiben. So sind wir zum Gericht hingefahren und haben die Mappe mit den Datenträgern abgegeben.
Aber wie schon gesagt auf Wundersamme weise "fehlen" dann einzel Berichte und auch CD...

LG
Biggimaus
 
Hallo Zusammen,

@ nightwalker, danke für deine Erfahrungen :-)

Bei mir ist es die private Unfallversicherung. Der RA hat den Ordner medizinisch bekommen und dann sind in den Schriftsätzen die Berichte drin. Er sagt, es ist besser das übersichtlicher zu halten und nicht alles an das Gericht zu geben. Daher hat das Gericht momentan die Schriftsätze mit Anhängen.

Bringe über Deinen RA auch Deine Fragen - welche vom GA zu beantworten sind ein!
@ Kasandra, danke für den Zuspruch und die klaren Worte :-)

Meinst du damit wenn es bei der mündlichen Verhandlung darum geht das Gutachten zu hinterfragen? Oder auch schon im Gutachtentermin selber Fragen zu stellen?

Bestand ein Bericht aus mehreren Seiten war es dann 1 a - 1b -1c dann weiter mit 2 - 3 - 4a 4b. So das aus dieser Numerierung ersichtlich war, das mehrere Seiten in den Unterlagen vorhanden waren.
@ biggimaus, das ist eine gute Idee.

Bei den Datenträgern, ich habe es so gemacht, das ich mir immer ein Duplikat besorgt habe, oder sogar drei. Hat meistens ein paar Euro gekostet, aber mit der Zeit habe ich festgestellt, das die eine Radiologie geschlossen hatte, niemand wußte, wo die Datenträger hin sind usw. Falls noch nicht gemacht, das geht auch in Krankenhäusern. Dann hast du die Daten auch wenn mal etwas "verloren" geht immer noch.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Helios,

@ Kasandra, danke für den Zuspruch und die klaren Worte :-)
Bringe über Deinen RA auch Deine Fragen - welche vom GA zu beantworten sind ein!
Ganz klar es geht um Deinen Unfall und Deine Schädigungen!

Mal simpel ausgedrückt:

Das Gericht fragt: war das Bein gebrochen? Aussage GA: Ja im Ober- oder Unterschenkel!

Das ist das unkonkret, sondern die Frage müsste z. B. heißen: Wo war die Fraktur, wie wurde diese versorgt und welche "Einschränkungen bestehen noch!"

Bestehen diese Einschränkungen temporär oder dauerhaft?

Welche Probleme hat das UO im privaten und beruflichen Bereichen?

etc.

Viele Grüße,

Kasandra
 
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