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Mündlicher Verhandlungstermin ist bekanntgegeben

Chris1966

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Aug. 2017
Beiträge
435
Ort
NRW
@ All

nun ist es soweit. Das SG hat den mündl. Verhandlungstermin festgelegt und mein persönliches Erscheinen angeordnet.

Da ich ja ein paar Wochen im Krankenhaus war und daher viel Zeit bezüglich meiner Stellungnahme zu den Stellungnahmen der beide Sachverständigen "verloren" habe, hat meine RÄ nichts mehr eingereicht.
Dabei habe ich noch viel gefunden u.a.ja dieses Urteil vom Verwaltungsgericht und die "Vereinsnähe" des Nebengutachters zur BG.
Tja und die Sache mit dem 109er Gutachten ist auch erstmals gelaufen.

Meine RÄ wollte nichts mehr einbringen, damit nicht der Anschein erweckt wird ICH würde absichtlich das Verfahren verzögern. Haha die Sachverständigen haben das Verfahren um sage und schreibe 6 Monate verzögert. Mein Sg arbeite schneller als der LAndesdurchschnitt. ICh bin dabei das für dieses Jahr zu verlangsamen. Geht ja gar nicht.

Nun werde ich mich, neben meiner Arbeit, auf die Verhandlung vorbereiten. Neben Teilen aus der Verwaltungsakte, PAtientenkartei der "behandelnden" D-Arztes, Ablauf Gerichtsgutachten, und den diversen Gerichtsurteilen, sowie die Infos zum sachverständigen bzw dessen BG Nähe.
Habe ich was vergessen?

GAnz herzlich möchte ich mich bei Euch allen für Eure wertvolle Unterstützung bedanken.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris,
das 109er Gutachten ist im eventuell notwendigen LSG-Verfahren noch genauso gut, wenn nicht besser aufgehoben. Jetzt ist es wichtig sich nicht in Kleinigkeiten und Nebenkriegsschauplätzen zu verrennen, sondern klar und strukturiert auf das Wesentliche, das Du erreichen willst zu konzentrieren.
Da hilft ein Beharren auf ein eventuell falsches Bewegungsausmaß nicht, sondern vernebelt nur alles. Zettel genommen und eine Prioritätenliste erstellt mit den Zielen. Dann immer mal versuchen sich in die Rolle des Gegenüber zu versetzen.
Die Verhandlungen vor dem SG sind öffentlich. Mir hat es super geholfen, mir einige Sitzungen des zuständigen Gerichts zum Verständnis der Vorgehensweise des Richters oder Richterin zu erfahren. Die Schöffen wechseln leider und nehmen auch nur wenig ihre Rechte wahr.

Erkundige Dich bei der Geschäftstelle, wann Sitzungstage sind und dann hin und angschaut.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe

gute Idee. Habe grade nachgeschaut. ISt ein bisschen schwierig, da ich gerade beruflich arg beansprucht bin. Und nicht jede Wochen laufen hier UV-Sachen. Interessanterweise sind nicht alle Verhandlunge bzw erörterungstermin öffentlich.

Ich habe meiner Rechtsanwältin nun meinen Entlassbericht geschickt, mit dem Hinweis das der nur im allergrössten Notfall jetzt noch eingesetzt wird.
So hat die BG keine Gelegenheit den noch zu entkräften. Ich aber mit dem Wissen den richtigen 109er Gutachter aufzutreiben.

Daneben gibt es dann auch noch Ergebnisse zur Schmerztherapie, da dauerte es nach der Klinik etwas mit dem Termin. Und ein MRT der HWS ist nun auch angeleiert.


Danke für diesen Tipp

Chris1966
 
Hallo Chris1966,

der Erörterungstermin ist im Gegensatz zum Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.

Vertraust Du denn Deiner Rechtsanwältin? Und was erwartest Du für eine Verhaltensweise von ihr?

Nur mal ein Beispiel: Ich war in den letzten drei Wochen zweimal am Landgericht Ulm und habe dort in zwei verschiedenen Fällen Unfallgeschädigte unterstützt.

Beim ersten Fall sagte der Kläger anschließend zu mir, er hätte den Eindruck gehabt, dass ich sein Anwalt gewesen sei und nicht sein eigentlicher Anwalt. Daraus habe ich geschlussfolgert, dass mein Einsatz mehr seinen Erwartungen entsprach, den er eigentlich von seinem Anwalt erwartet hatte.

Ich hatte in der Verhandlung mehrmals nachgehakt, was eigentlich die Aufgabe des Anwalts gewesen wäre. Allerdings war ich ja auch als technische Unterstützung hinzu gezogen worden. Insofern muss ich seinen Anwalt auch wieder in Schutz nehmen.

Du solltest vor der Verhandlung mit Deiner Anwältin noch einmal sprechen und Deine Erwartungshaltung ihr gegenüber deutlich machen. Das erspart im Nachhinein Enttäuschungen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Forum,

Hallo Seenixe,
Zitat:
"Die Verhandlungen vor dem SG sind öffentlich"
Kann eine öffentliche Verhandlung im Gericht gefilmt oder aufgenommen werden?

mfg
trus25
 
Hallo Trus25,

hier ein ganz klares NEIN.
Gem. § 169 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind Bild- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung verboten.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Rekobär,
kannst Du mir bitte mal den Unterschied zwischen Erörterungstermin und Verhandlungstermin erläutern>??? Ist das SG-speziell oder gibt es den Unterschied auch bei einem ZP ??
Gruß Bobb
 
NRW-Justiz: Was macht das Sozialgericht, wenn Klage erhoben ist?

Das Sozialgericht kann in einem sog. Erörterungstermin den Fall mit den Beteiligten besprechen. Häufig werden dabei Missverständnisse geklärt. Auch die Rechtslage kann in einem persönlichen Gespräch oft verständlicher erläutert werden, als dies schriftlich möglich wäre. Solche Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Ein Urteil wird in diesen Terminen nicht gesprochen.

Anders in der mündlichen Verhandlung. In diesen öffentlichen Verhandlungsterminen wirken (anders als im Erörterungstermin) auch die ehrenamtlichen Richter mit. Eingangs wird der Sachverhalt vorgetragen, dann wird der Fall ausführlich mit den Beteiligten besprochen. Gibt es keine andere Lösung, werden schließlich die Anträge gestellt (bei der richtigen Formulierung hilft Ihnen das Gericht). Nach einer geheimen Beratung verkündet das Gericht das Urteil. Später wird Ihnen das Urteil noch schriftlich mit ausführlicher Begründung zugestellt. Möglich ist auch ein Urteil im schriftlichen Verfahren, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. In einfachen Fällen kann das Sozialgericht auch ohne Einverständnis der Beteiligten im schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbescheid entscheiden. Dies muss es den Beteiligten jedoch vorher mitteilen.

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Hallo Rekobär

der Inhalt des ausführlichen Berichtes soll nur dann eingesetzt werden wenn das Gericht noch ein Zünglein an der Waage für mich benötigt. Andernfalls wird er erst in der nächsten Instanz eingesetzt damit die BG mit dem Inhalt sich im Vorfeld der zweiten Instanz noch etwas zusammenbasteln kann.

Das Gespräch mit der Anwältin steht noch aus.
Blöderweise ist jetzt auch noch ein Verhandlungstermin im Sitzungsterminkalender gestrichen worden. Mal sehen ob sich für mich noch was ergibt. Wird zeitlich sehr eng.
Ich muß jetzt einen klaren Kopf behalten um mich zu sortieren. GsD habe ich ja die DNG Leitlinie mit deren Kommentare/ Leitsätze. Die sind sehr informativ. Brauche ich ja nur abzuschreiben.
Und GsD war ich in der Klinik. Die habe gute Arbeit geleistet.

Schöne Grüsse
Chris1966
 
Hallo Chris,

abgesehen davon, dass es DEINE Klage ist (persönl. Erscheinen ist angeordnet) - auch ohne diese Anordnung würde ich auf jeden Fall dabei sein!

Es ist DEINE Klage! Nie auf einen RA verlassen - wenn es kippt - nutze Dein Recht auf "rechtl. Gehör" - nimm Stellung und verteidige Deine Klage.

Dies sollte jeder machen!!!!! Unbedingt!!!

Ganz abgesehen davon, was sollen Richter denken, wenn die Kläger nicht erscheinen???

Ich würde ganz klar auch denken: Hier klagt jemand, schickt seinen RA und läßt den alles machen? Wo hat der Kläger Interesse???

Außerdem sehe eine persönl. Vor-/Einladung positiv, dass Gericht wird ggf. Fragen an Dich haben. Deine Chance auch neben dem rechtl. Gehör.

Nutze alle Möglichkeiten! Klagen ohne Kampf ist wie ein zahnloser Tiger!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra

klar werde ich da sein, und auch mir Gehör verschaffen. Ich muß sogar dahin so steht es in der Ladung. Mein Chef war schon nervlich am Ende weil es ein absolute ungünstiger TAg ist um auf mich zu verzichten.
In der Ladung stand auch was von Vergleich abschliessen. Also ein Fünkchen Hoffnung habe ich schon noch das dem Ganzen nun ein Ende zu bereitet wird. Zu meinen Gunsten natürlich. Aber vielleicht steht das ja in jeder LAdung.
Dazu halt meine Vorbereitung. All die Dinge die nicht in der BG Verwaltungsakte. So eben die Akte aus dem Krankenhaus, darin ist ja ersichtlich wie oft ich da war und rumjammerte.
ICh war heute eine Runde wanderen. Da ist mir noch soviel eingefallen.

Gruß
Chris1966
-
 
Hallo Bobb,

im Zivilprozess gibt es keinen Erörterungstermin. Das ist tatsächlich SG-Spezifisch. Im Zivilprozess gibt es aber die sogenannte Güteverhandlung als erstes. Und, wenn die scheitert, wird in die Hauptverhandlung übergegangen. Diese ist aber, im Gegensatz zum SG-Erörterungstermin, öffentlich.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
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