• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

mündl. Verhandlung,Vergleich/Widerspruchsvorbehalt

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

benötige wieder Eure Hilfe.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht ging es darum evt. einen Vergleich abzuschliesen.
Als ich einen Widerrufsvorbehalt von vier Wochen darin haben wollte, lehnte dies der Richter ab, dass er das nicht macht.
Meine Frage: Darf der Richter dies einfach so ablehnen?
Ich war verblüfft und habe dann dem Vergleich nicht mehr zugestimmt.

LG beiself
 
hallo beiself,

also ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen dir (Kläger) und Beklagte.

Meiner Meinung nach:
nur die Beklagte hätte das Recht den von dir vorgeschlagenen Widerrufsvorbehalt abzulehnen, jedoch nicht der Richter.

Lg. Rolandi
 
Hallo beiself,

auch hier der Hinweis einer Begleitperson!
Ein Vergleich ist ja gerde eben dafür da, dass man sich einigt und nicht noch 4 Wochen Bedenkzeit erbittet!
Du hattest doch im Vorfeld alles Fakten auf dem Tisch und hast dir doch überlegt, wo deine Schmerzgrenze ist!
Im Übrigen, der Richter kann das ohne weiteres so festlegen, dafür ist er ja der Richter!
 
Top