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mündl. Verhandlung, Protokollführer

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Liebe Forum-Mitglieder,

muss bei der mündlichen Verhandlung ein Protokollführer dabei sein? Ist dies Pflicht?
Oder kann der Richter dies auf sein Diktiergerät sprechen.

Denn Anwesend bei der mündlichen Verhandlung waren der Richter, zwei Ehrenamtliche, die Vertretung der Beklagten und ich die Klägerin.

Für Antworten wäre ich sehr verbunden.

LG beiself
 
Protokoll

Hallo beiself,

der Richter kann durchaus das Diktiergerät nutzen. Es wird dann daraus das Protokoll zur mündlichen Verhandlung geschrieben.

Die Besonderheit dabei ist, dass Du nach Erhalt des Protokolls die Möglichkeit hast, Änderungen im Protokoll bei Gericht zu veranlassen, sollte es unrichtig bzw. unvollständig sein.

Die Frist dazu beträgt, wenn ich mich nicht irre, 1 Woche ab Zugang des Protokolls.

Wie ich Diesem Post entnehmen konnte, bist Du ohne Anwalt beim SG. In Deinem Fall nicht gut, da der Richter mit Dir wilde Sau spielt.

Übrigens, wenn der Richter Dir das Wort entzieht, dann ist das ein klarer Verstoß gegen das Prinzip des rechtlichen Gehörs. Es sei denn, Du bist bei Deinem Vortrag in wilde Beschimpfungen über gegangen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Danke RekoBär, also eine Woche Zeit.
Ja der Richter will "wilde Sau mit mir spielen".
Ich hatte zwei RA´s die aber wiederum nur ihre eigenen Interessen verfolgen und der letzte als ich ihm gesagt hatte, dass ich nicht auch noch Jusitzopfer werden will, hat mir das Mandat gekündigt.
Meine Einwände die ich vorgebracht habe waren sehr fundiert und sachlich.
Und als ich eben nicht mir das Wort verboten ließ. Hat er Sie auch gesehen, war auch kurz auf meiner Seite und hat so getan als würde er mich unterstützen.
Bis zu dem Zeitpunkt dass ich doch einem Vergleich zustimmen sollte. Doch die Formulierungen waren dann so, dass man mich über den Tisch ziehen wollte.
Und das habe ich nicht mitgespielt.
LG beiself
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo beiself,

zur Info, es ist für die Kläger und Beklagten immer besser, wenn der Richter mit Diktiergerät arbeitet!
Am Schluß spielt der Richter alles noch mal vor und fragt ob es noch Fragen oder Einwände gibt!
Das gibt es sonst nicht!
Hier hat man die Möglichkeit etwas zu ändern!
Also wo liegt der Nachteil?
Im Gegenteil, es hat nur Vorteile!
 
dass man mit einem diktierten protokoll sicher sei und "nur" vorteile hat, kann ich aus eigener erfahrung nicht bestätigen. ich rate daher dazu, fragen und antworten zumindest stichpunktartig mitzuschreiben.

so wurde in der von mir beantragten anhörung des SV vor dem LG (das die richterin schon nicht durchführen wollte) eine zweimal gestellte und vom SV mit "ja" beantwortete frage nach dem möglichen vorliegen einer weiteren schweren verletzung zwar aufgezeichnet, im protokoll war sie dann aber unterdückt worden und nicht mehr enthalten.
dagegen stand zu meiner überraschung und meinem vorteil eine andere von mir an den SV gestellte frage, die die falschaussage des SV belegt im protokoll, obwohl die richterin im termin diese nicht aufzeichnete (angebotener beweis der von mir vorgenommenen und vom tatsächlich durchführenden untersucher genehmigten aufzeichnung der untersuchung). dass sie nachträglich eingefügt und das protokoll so mehrfach im nachhinein geändert wurde, liegt wohl daran, dass es eine nachträgliche abwägung der aussagen (und damit evtl risiken) gab und die von mir angebotene aufzeichnung wohl für einen fake gehalten wurde.

demnach sollten unbedingt zu sämtlichen fragen und antworten der einzelnen beteiligten zumindest stichpunktartige notizen gemacht werden, wenn schon eine wörtliche mitschrift nicht möglich ist. noch besser wäre eine zusätzliche (!) person im gerichtssaal die alles mitschreiben kann.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

das gleiche kann dir aber auch bei einem schriftlichen Protokoll passieren!
Nur das wird nicht vorlesen!
Im übrigen schreibt dieser (ob Mann oder Frau) nur das mit, was er für wichtig hält!
 
hallo,

nun meiner Erfahrung nach:

selbst eine Protokollberichtigung wird aus meiner Erfahrung heraus abgelehnt.


Lg. Rolandi
 
vermutlich ja, sogar wahrscheinlich.

die wahrscheinlichkeit steigt aber, wenn auch andere mehr oder weniger grosse verstösse vorliegen, die glaubwürdigkeit wird schon mal in frage gestellt. und wie gesagt, eine möglichst unabhängige mitschrift einer dritten person sollte auch wirkung zeigen. verzichten sollte man darauf jedenfalls nicht, es kann sich auch im späteren verlauf noch als nützlich erweisen.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

also bei unserer Anhörung wurde alles Aufgezeichnet und direkt nach jedem behandeltem Punkt abgespielt.
Einige Wochen nach der Verhandlung bekamen wir die Abschrift davon zur Stellungnahme.
War einfach o.k.

Nur mein Erfahrungsbericht.

LG
Aramis
 
schriftliche Mitschrift

Hallo ptpspmb,

die Justizangestellte schreibt nur das mit, was der Vorsitzende Richter ihr diktiert. Ich war gestern am OLG München und habe dort wieder einmal eine Geschädigte, die nunmehr im 17. Prozessjahr ist, fachlich unterstützt.

Der Vorteil dabei war, dass die Justizangestellte in unmittelbarer Nähe zu mir saß und ich auf ihrem Bildschirm sehen konnte, was sie mitschreibt.

Und obwohl der Vorsitzende Richter vorab dem Anwalt sagte, ich solle dem RA die Fragen diktieren, die dann der RA dem Gerichtsgutachter stellt, entwickelte sich die Verhandlung derart, dass ich dann mehr mit dem Richter gesprochen habe, als der RA.

Offensichtlich wollte der Richter abklopfen, ob ich seinen Gutachter zur Schnecke machen will, oder ob es auf sachlicher Ebene ablaufen wird.

So kann sich das auch entwickeln.

Der Vorsitzende Richter hat dann auch nochmal jeden Absatz von seinem Bildschirm aus vorgelesen.

Es geht also auch anders.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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