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Mündl. Verhandlung oder Entscheid nach Aktenlage ?

Sume

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2012
Beiträge
406
Ort
Kreis Tübingen
Liebe Foris ,
da mal wieder eine Verhandlung ins Haus steht , bekam ich heute Post vom AW . Dieser schreibt das das Gericht frage ob ich auf eine mündliche Verhandlung bestehe oder auch nach Aktenlage entschieden werden kann . Bei der letzten Verhandlung habe ich auf eine mündliche bestanden und verloren . Nun habe ich wieder die Wahl . Ich weiß nicht ob ich mich drauf einlassen kann auf eine Entscheidung nach Aktenlage . Auf mein 109 GA hat das Gericht nochmal die Gerichtsgutachterin gefragt und die meinte ich bin gesund . Das 109 GA gibt mir 50 % . Ich habe mir die Gerichtsakte kopieren lassen um 200 Euro . Aber ich bin gar nicht fähig es zu lesen . Ich schaff es einfach nicht . Bis spätestens in 3 Wochen muß ich mich entschieden haben . Ich pack das alles nicht mehr .
Wie würdet ihr entscheiden .

Grüßle Sume
 
Hallo Sume,

wie sieht es aus mit Antrag auf Fristverlängerung und Hilfe durch Dritte beim Durcharbeiten der Akte?

VG, Isar
 
Mündliche Verhandlung oder Entscheidung nach Aktenlage

Hallo sume,

ich sehe hier eine große Gefahr darin. Offensichtlich bist Du selbst mit der Akte überfordert und überblickst den Fall nicht vollständig. Wenn Du jetzt also die Genehmigung erteilst nach Aktenlage zu entscheiden, dann passiert das auch und der Richter kann sich hinter seinen Akten verstecken.

Wenn Du auf Variante 2 "Mündliche Verhandlung" bestehst, heißt das, dass auch das passiert und Du in der mündlichen Verhandlung da sein solltest, wenn Du nicht von einem Anwalt vertreten wirst. Die mündliche Verhandlung dient ja dazu, Unklarheiten auf kurzem Wege klären zu können. Sollte sie zumindest. Es ist die einzige Möglichkeit noch auf die Meinungsbildung des Richters Einfluss nehmen zu können.

Die mündliche Verhandlung sollte aber gut vorbereitet werden. Sonst geht der Schuss nach hinten los.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Sume,

ich schließe mich Rekobär an.

Was ich bei Dir jetzt nicht verstehe: "Auf mein 109 GA hat das Gericht nochmal die Gerichtsgutachterin gefragt und die meinte ich bin gesund ."

Gibt es da schriftl. Aufzeichnungen? Was steht in der Akte? Wie begründet die Gerichtsgutachterin das Du gesund bist?

Nimm die schriftl. Aufzeichnungen und reiche diese bitte Deinem 109 GA noch mal ein, er soll Dir diese Aussagen widerlegen.

Du musst Dich für die mündl. Verhandlung vorbereiten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank .
Bei der letzten Verhandlung wurde mir das Wort entzogen und der Richter meinte ich könnte ja nach dem Urteil nochmal zu Wort kommen . Ich konnte vieles nicht sagen und meine ganze Vorbereitung war für den A.
Nun ja mein AW schrieb mir ich solle mich schnellstmöglich entscheiden . Aber ich sehe es so , das ich die 3 Wochen noch raus ziehen sollte .

LG Sume
 
Wort entzogen, Verstoß gegen rechtliches Gehör

Hallo sume,

das ist ja heftig. Der Richter gehört also zu denen, die gerne mal gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen. Hier hätte Dein RA eigentlich eingreifen müssen.

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Hallo Foris , entschuldigt das ihr lange nichts von mir hörtet . Nachdem ich vor dem OLG verlohren hatte , habe ich Klage eingereicht auf Verhandlungsfehler . Wurde abgewqiesen .
Danach Klage beim Bundes Sozialgericht , wurde auch abgewiesen . Nun Klage beim Bundesverfassungsgericht und nun klinkt sich die KK ein wegen des Ärztlichen Behandlungssfehler und ich soll zum GA beim MDK weil die LBG nicht mehr zahlen will .
Ich kämpfe weiter , aber ob es was bringt wird man sehen .
Grüßle Sume und ich hab noch nicht aufgegeben .
 
Hallo Sume,

dein Kampfgeist macht Mut!

Besser spät, als nie... hoffe, dass die KK auch dranbleibt!
Alles Gute fürs MDK-Gutachten!

LG
Aramis
 
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