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Lyrica - ab sofort mit Zuzahlung!

Hi Seenixe, genau! Bei mir zahlt die BG. Das mit dem aut item hatte ich in der Apotheke ja gefragt, die meinten dazu, dass das Kreuz nicht reichen würde. Ich bekomme dann zwar das Original, muss die Zuzahlung aber trotzdem zahlen. Auf item kreuz heisst nur, dass die Apotheke mir keine andere Firma rausgeben darf, um z. B. Kosten zu minimieren...
Jetzt weiß ich nicht, ob die Apotheke das richtig interpretiert hat.
Und die Schmerzärztin ist auch heute nicht zu sprechen!!!! Vor Dienstag kriege ich keine Antwort!!!
Ich hasse diesen bürokratischen Wahnsinn!!!
LG Ellen
 
Hallo Ellen

Für eine Reihe von Medikamenten(wirkstoffen) wurden neue Festbeträge festgelegt.
Mit Suche im www zB nach >> Festbetrag Lyrika << oder (bei oerni betrifft es Coxide) >> Festbetrag Arcoxia << findet man die Liste.

Dies betrifft nicht nur Patienten, deren Verordnungen von der GKV bezahlt werden, sondern auch BG-Patienten. Ich fand bzgl. BG dies bei der DGUV (Hervorhebungen stammen von mir):

§ 21 Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln

Der behandelnde Arzt kann Arznei- und Verbandmittel (§ 29 SGB VII) verordnen. Arzneimittel können, soweit für den Wirkstoff ein Festbetrag gilt, grundsätzlich nur im Rahmen der Festbetragsregelung verordnet werden, es sei denn, das Ziel der Heilbehandlung kann damit nicht erreicht werden. Dann ist dies auf der Verordnung zu dokumentieren. Wird aus anderen Gründen ein Arzneimittel über dem Festbetrag verordnet, hat der Arzt den Unfallverletzten darauf hinzuweisen, dass er die Mehrkosten selbst zu tragen hat.
(Quelle reiche ich bei Bedarf nach, Datum war Januar 2018, glaube ich.)​

Auf entstehende Mehrkosten hat dein Arzt dich ja nicht hingewiesen. Evtl. hilft tatsächlich die Rücksprache mit der BG, um wenigstens für diese aktuelle Verordnung eine Zwischenlösung zu erreichen, damit du das Wochenende überstehst und dich an der Frage bis Di. nicht aufreibst.

Eigentlich und diesem nicht ganz neuen Artikel der Apothekerzeitung zur Folge Mehrkosten bei BG-Rezepten – ja? Nein? Kommt drauf an! müsste dir die Apotheke das Medikament ohne Zuzahlung geben wegen des aut idem Kreuzes. Evtl. lohnt sich doch, dort zu streiten oder eine andere Apotheke zu wählen?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo hws-Schaden,
Aut idem ist bisher nicht angekreuzt. War ja bisher nicht nötig, da Lyrica eindeutig war. Sonst hätt ja pregabalin, also der Wirkstoff draufgestanden. Ich muss daher eh mit der Schmerzärztin reden, ob sie es ankreuzt. Aber wenn das Kreuz die Zuzahlung eh nicht aushebelt, reicht mir das ja auch nicht. Dann brauche ich die Einzelfall-Entscheidung der BG. Nur ob ich das so schnell hinbekomme, dass meine Pillen noch reichen, weiß ich nicht...
Und die Auswirkungen eines Wechsels kann ich halt nicht absehen...
Deshalb ja hier die Frage nach Erfahrung.. Danke euch!
LG Ellen
 
Hallo Elster,
Ich bin auch BG-Schmerzpatient und bekomme Pregabalin von 1a-Pharma. Bis jetzt ist es das Mittel, das mir am wenigsten Probleme macht und sogar eine ganz brauchbare Wirkung zeigt. Ich reagiere teilweise recht empfindlich auf Medikamente und kämpfe mit diversen Allergien. Von Palexia bekam ich Höllenkopfschmerzen, Oxygesic Akut löste einen Histaminschock aus, während mein Oxycodon Retard-Generikum unauffällig ist, von Magenschutzmitteln bekomme ich Ekzeme etc. Ich denke, dass Originalmedikamente auch keinen wirklichen Schutz vor unerwünschten Nebenwirkungen bieten.
Viel Glück!
Patella
 
Danke Patella,
von 1a Pharma hab ich auch einige andere Mittel und komme gut klar... das wäre dann meine Alternative... möchte aber doch lieber den Schmerzdoc fragen, den es hat ja ggf. einen Grund, warum ich bisher das Original bekommen habe. Sonst hätte die BG da ja schon seit 4 Jahren sparen können, wenn pregabalin drauf stehen würde.
LG Ellen
 
Hallo Seenixe

ich habe das schon gelesern. Die krankenkasse wird aber sicher darüber informiert sein warum jetzt plötzlich bei Lyrica diese hohen Zuzahlungen fällig sind. Immerhin sagte dies ja der Apother.
Und ich habe in der Apotheke gesagt bekommen das bei den Pregabalin Generika Lieferschwierigkeiten bestehen. Hatte ich bisher noch nie. Also scheint sich was wesentliches geändert haben. Und ich denke das die BG nicht unbedingt in den Arzneimittelzuzahklungsausschüssen sitzen. Da drehen die am kleiner Rad. Und entscheiden willkürlich,
In meiner Packung von Glenmark sind übrigens 100 tabletten. Andere Firmen verpacken nur 96 Tabletten.

Chris
 
Hallo Elster

ich glaube der Fehler liegt in der Apotheke.
Ich habe nachgeschaut. es leigt an den Festbeträgen die die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt haben. Die Liste ist für den 15.10.2018
Diese sind abhängig von dem Wirkstoffgehalt und PZN.

Warum du nun als BG Patientin zuzahlen musst entzieht sich meiner Kenntnis. Daher der Tipp bei der Krankenkasse nachzufragen.
 
Hallo Chris

Wenn die Festbeträge geändert wurden - und das ist der Fall -, dann hat das (erstmal) auch auf Patienten mit BG-Zuständigkeit Auswirkungen. Darauf beziehen sich die vorherigen Beiträge.

LG
 
Hallo HWS Schaden

danke für deinen Hinweis.
deine eiträge habe ich eben nicht gesehen.

Interessant an der Liste ist das Ratiopharm gar nicht so billig ist. Manchmal sogar auch über dem Festbetrag.
Auch interessant warum die Beträge nach PZN unterschiedlich sind. Gleiche Wirkstoffmenge gleicher Inhalt gleiche Kapseln aber höherer Preis.

Gruß
Chris
 
Soweit ich das weiß, aber nicht nachgelesen habe: Die KK handeln z.T. individuell aus ... Auch daher gibts Unterschiede bei Höhe der Zuzahlung. Gravierende Abweichungen (dass zB bei einer KK oder Region kein Festbetrag gilt, bei anderer doch) gibt es m.W. nicht, aber die KK haben beim gleichen Wirkstoff durchaus verschiedene "Empfehlungen" und Medis.
"Mein" Apotheker hat immer in eine Liste der KK geschaut bei Änderungen.

Die Festbeträge hängen m.W. mit dem Wirkstoff und Patenten zusammen, deshalb ist auch Ratioph*.. nicht davon ausgenommen. Wenn man sich da mal einliest ... Aktienkurse etc. pp., wird einem schwindelig einiges deutlicher.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
So, bin immer noch nicht weiter gekommen. Mein Schmerzdoc muss sagen, ob ich Lyrica brauch oder Generica ok sind, dann entscheidet BG, ob ich per Einzelfall die Zuzahlung erstattet bekomme. Hoffe morgen auf Antwort.
Um alle Spekulationen zu beenden:
Für Lyrica wurde ein Festpreis festgelegt, da es wohl schon so lange auf dem Markt ist und es genügend preiswertere Generica gibt. Dies ist unabhängig von KK oder BG! Sollte der Doc "aut idem" ankreuzen, darf mit kein Generica ausgehändigt werden. Die fällige Zuzahlung, da das Original weit teurer ist als der Festpreis, ist dann aber trotzdem zu tragen.
Sofern der Doc entsprechende Gründe angibt, kann bei der BG über eine Einzelfall-Entscheidung eine Erstattung der Zuzahlung bewilligt werden. D.h. in der Apotheke muss ich trotzdem erstmal löhnen und bekomme es dann erst im Nachhinein erstattet.

Was ich noch nicht in Erfahrung gebracht habe ist der Umstand, was ist, wenn die Generica plötzlich vergriffen sind, weil plötzlich keiner die teuren Lyrica mehr will...

Falls da einer was weiß, wäre ich um eine Info dankbar.
LG Ellen
 
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