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Lyrica - ab sofort mit Zuzahlung!

elster999

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 März 2014
Beiträge
1,180
Ort
Großraum Berlin
Hallo Foris,
hab gestern in der Apotheke erfahren, dass ich zum Lyrica (weil Original aufgeschrieben) ab 1.10. über 86€ zuzahlen soll. Bei 3 Packungen im Quartal also fast 300€!!!
Oder ich wechsel zu einem Generica von ratiopharm.
Da ich mit Herstellerwechsel immer große Probleme hatte, hier mal die Frage in die Runde, wie das bei euch aussieht und ob ihr mit Generica auch klarkommt.
Schreiben an die BG zwecks Zahlungsübernahme ist schon raus...bin gespannt.

Danke für eure Tipps.
LG Ellen
 
hallo Ellen,

es gibt auch zuzahlungsbefreiungen, zb bei chronischen erkrankungen (= mindestens 1x behandlung/quartal). geh mal mit den begriffen "zuzahlung medikamente 2%-grenze" auf suche.
ersatz kann ich keinen nennen. lyrica wurde bei mir zwar versucht, hatte aber keinerlei wirkung. ich musste gleich auf fentanyl.


gruss

Sekundant
 
Hallo Elster999,
bei der BG kann und darf es keine Zuzahlung geben. Als erste Maßnahme würde ich mal die Apotheke wechseln. Die Verordnung von Generica liegt in der Verantwortung des D-Arztes. Ich habe nirgends gelesen, dass das SGB VII verändert wurde und damit der rechtliche Rahmen für eine Zuzahlung bei BG-Medikamenten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Elster999,

ich gebe Seenixe vollkommen recht, Zuzahlungen auf Medikamente gibt es grundsätzlich bei der BG nicht.

Bitte achte unbedingt bei der Arzneimittelverordnung darauf, dass das Feld "Arbeitsunfall" (links am Rand) angekreuzt ist. Dies muss bereits beim D-Arzt erfolgen. Dann dürfte es grundsätzlich keine Probleme mehr geben. Wenn sich der Apotheker querstellt definitiv die Apotheke wechseln.

Die einzige Möglichkeit auch bei Arbeitsunfällen einen Eigenanteil leisten zu müssen wäre, wenn es für das Medikament sogenannte Festbeträge der Krankenkassen gibt.
Hierzu führt § 29 Abs. 1 SGB VII aus:
Arznei- und Verbandmittel sind alle ärztlich verordneten, zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung erforderlichen Mittel. Ist das Ziel der Heilbehandlung mit Arznei- und Verbandmitteln zu erreichen, für die Festbeträge im Sinne des § 35 oder § 35a des Fünften Buches festgesetzt sind, trägt der Unfallversicherungsträger die Kosten bis zur Höhe dieser Beträge. Verordnet der Arzt in diesen Fällen ein Arznei- oder Verbandmittel, dessen Preis den Festbetrag überschreitet, hat der Arzt die Versicherten auf die sich aus seiner Verordnung ergebende Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen.

Ob es einen Festbetrag für Lyrica gibt weiß ich nicht.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo, danke für eure Antworten. Laut meiner Apotheke ist es so das ab 1.10. Lyrica von irgendeiner Liste gestrichen wurde wonach es jetzt so lange auf dem Markt ist das auch Generika funktionieren und verwendet werden sollen. Das hat auch nichts mit BG oder so zu tun sondern ist eine ganz allgemeine Regelung. Laut der Aussage der Apotheke hilft mir auch nicht wenn aut item angekreuzt ist da die Zuzahlung trotzdem fällig würde. mein Rezept wird schon viele Jahre korrekt vom D Arzt ausgestellt Mit gebührenfrei Arbeitsunfall angekreuzt und allem drum und dran. Auch bin ich einmal im Quartal beim Schmerz Arzt um meinen Dope Stoff regelmäßig abzuholen ;) und eine Bescheinigung dass ich chronisch krank bin habe ich auch . Aber da zählt doch nur die Zuzahlung bei der Krankenkasse zu oder?
Also am Rezept liegt es definitiv nicht. Ich habe inzwischen auch mit einer Freundin telefoniert, der es heute in der Apotheke ebenso gegen mit ihrem Lyrica Rezept. bei ihr kostet es aber gleich 124 €. Meine Apotheke meinte auch dass diese Zuzahlung immer fällig würde egal ob BG oder nicht. Jetzt bin ich völlig verunsichert und muss erst mal meine schmerzärztin erreichen was ich jetzt tue da ich mir total unsicher bin ob ich pregabalin-ratiopharm als Alternative einfach so nehmen kann. es gab ja sicher einen Grund warum ich das Original aufgeschrieben bekommen habe. Und da ich mit Amitriptylin schon einmal große Probleme hatte als ich die Marke gewechselt habe möchte ich das eigentlich nicht riskieren ohne mit meiner Ärztin gesprochen zu haben.
Kennt denn jemand sich aus mit Lyrica als Generika und kann zu den Erfahrungen etwas sagen?

Danke und liebe Grüße Ellen
 
Hallo Elster,

unter https://portal.dimdi.de/festbetragsrecherche/index.xhtml kann man sehen, dass für Lyrica tatsächlich ein Festbetrag eingeführt wurde. Dort kann man auch sehen, dass es mittlerweile Generika gibt, die den Festbetrag unterschreiten.

Wenn Du bereits länger Lyrica nehmen solltest, gab es damals noch keine Generika; Lyrica hatte bis vor 2 oder 3 Jahren einen noch laufenden Patentschutz. Ich würde einfach mit dem D-Arzt Kontakt aufnehmen und mir ein Generikum verordnen lassen.

Gruß
Joker
 
Hi Joker,
hab mit Generica schonmal Probleme gehabt, da teils doch etwas andere Zusammensetzung und Wirkung. Meinst du, dass ich da kein Risiko eingehe?
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die BG jedes Jahr die Unsummen an Mehrkosten tragen wird. Nehme 4-5 Stück am Tag!
LG Ellen
 
Mir ging es letzte Woche ähnlich, sollte für Arcoxia 90 75,19 € zuzahlen.
Daraufhin ein Schreiben des Apothekers und mir an die zuständige Geschäftsleitung und SB der BG.
Nach 3 Stunden die Einzelfallentscheidung:
Ich brauche als anerkannter Schmerzpatient keine Zuzahlung machen.

Bitte liebe BG geschädigte, schreibt Euren UV-Träger an und bittet um eine "Einzelfall" Entscheidung.

Dann sollte. wir vielleicht zusammen überlegen eine Eingabe bei der Bundesregierung zu machen.
(Oh jetzt wird der Aufschrei wieder groß sein)

Wie schrieb ich schon vor 10 Jahren: Oft zahlt der verkehrte Träger!
 
Hallo,
ganz so einfach ist es nun doch wieder nicht.
Wann ist der Patient „befreit“ von den Mehrkosten beim BG-Rezept?
Wie jedoch bereits „angedroht“: keine Regel ohne Ausnahme. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen nicht der Patient, sondern die BG die Mehrkosten trägt. Das liegt in der Hand der Ärzte – begründet der Arzt auf dem BG-Rezept, dass eine medizinische Notwendigkeit für das teurere Arzneimittel besteht, gehen die Mehrkosten auf das Konto der BG. Wie begründet ein Arzt diese „medizinische Notwendigkeit“? Muss er hierfür romanartige Texte schreiben?
Das kann er in der Tat, einfacher geht es allerdings auch. Als Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit genügt ein schlichtes Aut-idem-Kreuz.
Zusammenfassend: Bei Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft fallen nie Zuzahlungen für die Patienten an. Die Mehrkosten entfallen allerdings nur dann, wenn der Arzt den Aut-idem-Austausch mittels Kreuz ausschließt. Möchte der Patient keine Mehrkosten bezahlen, der Arzt setzt aber auch kein Aut-idem-Kreuz, so gibt es noch einen weiteren Ausweg: Ist der Wirkstoff in einer Festbetragsgruppe eingeordnet, und es existieren preisgünstige Alternativen, darf die Apotheke den Patienten auch mit diesen preisgünstigen Arzneimitteln versorgen – Mehrkostenfrei.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Elster

ich nehme jetzt schon ein paar Monate Pregabalin. Allerdings nicht von Ratiopharm. Meine Krankenkasse wünscht Glenmark, da sind ein paar pillen mehr in der Packung drin. Da wird wohl was Arbeit auf den D-Arzt zukommen.

Frage doch mal bei der Krankenkasse nach warum Lyrica nicht mehr verschreibar ist. Die müssten das doch wissen.
Ich war heute in der Apotheke, jetzt weiß ich auch warum es die Lieferengpässe gibt.

Viel erfolg, vielleicht greift bei dir ja auch die einzelfallentscheidung.

Gruß
Chris
 
Hallo elster999,

Ich nehme auch ein Generikum, allerdings nicht von ratiopharm. Es wirkt bei mir sehr gut, abgesehen von leichten Nebenwirkungen (und deutlichen Nebenwirkungen in der ersten Woche nach Dosiserhöhung).

Viele Grüße
Lefty
 
Hallo @Chris1966,
bitte lies doch einfach die Texte genauer. Hier geht es um Medikamente, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verordnet werden. Was soll da eine Anfrage an die Krankenkasse bringen? Diese ist überhaupt nicht zuständig.

Gruß von der Seenixe
 
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