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LWS 1 Fraktur...wie geht's weiter?

Hallo Jiwi

Du kannst zum Beispiel zu einem RA für Sozialrecht, zum VdK oder SoVD, bei VdK / SoVD muss man Mitglied werden, findest du im www.

LG
 
Das ist doch eine Info,mit der man arbeiten u weiter kommen kann... Vielen Dank HWS!!!
 
Hey jiwi

Ich bin im Vdk, der Beitrag schmerzt nicht.
Für ein Widerspruchsverfahren oder gar Gerichtsvertretung zahlt man eine zusätzliche Pauschale.
Dafür bekommt man gute Hilfe was die Rechtslage usw angeht.

Einzig die Erreichbarkeit ist etwas schwierig, da sie nicht soviele Mitarbeiter haben muss man halt öfter mal versuchen jemand ans Telefon zu bekommen.

Mfg
 
Ich habe gegenüber von meiner Arbeit eine VdK... Da schaue ich morgen gleich Mal vorbei.
Dankeschön
 
Hallo Jiwi,

unterstützen kann Dich beim Widerspruch z. B.. VdK, Sozialberband, oder die Schwerbehindertenvertretung Deiner Firma.

Erst ab abgelehnten Widerspruch hilft Dir bei der Klage entweder als Mitglied der VdK, Sozialverband, Deine Gewerkschaft oder Deine Rechtschutzversicherung.

Widerspruch und Klage sind zwei paar Dinge.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Jiwi, freut mich, wenn die Info helfen konnte.

Beim Antrag auf SchwB ist meine Erfahrung, dass die Einsicht in die Akte vor der Widerspruch-Begründung wichtig ist.
Den Widerspruch, den man innerhalb der Frist einlegen muss, kann man auch ohne Begründung einreichen, dazu benötigst du keine Beratung. Wähle bei Zeitknappheit eher einen Termin gegen Fristende (ohne die Frist zu versäumen).

Der GdB wird nicht für Diagnosen vergeben, sondern für die Einschränkungen, die man im Vergleich zu Gleichaltrigen hat - beruflich und privat. Diese Einschränkungen sollte man sehr gut selber darstellen, also beschreiben. Das kann der RA oder VdK-Bearbeiter nicht so gut wie du selber, denn nur du kennst die ganzen Nuancen.

Frage hier, mache dich schlau, arbeite dem RA oder VdK-Mitarbeiter zu.
Man kann solch eine Angelegenheit nicht komplett abgeben und bestmögliches Ergebnis schlecht ohne Zuarbeit erreichen - soweit meine Erfahrung.

LG
 
Hey jiwi

Bei mir wird der GdB 1zu1 von der MdE übernommen.
Also ist die BG bei mir Dreh und Angelpunkt für eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten.
Momentan zähle ich als "gesund", was mir unbegreiflich ist.
Ich bin aber im Widerspruchsverfahren und habe vor kurzem meine Begründung abgegeben.
Jetz fangen die Mühlen wieder an zu mahlen und evtl kommt auch ein Ergebnis raus mit dem ich zufrieden bin.

Falls es keine Einigung gibt lasse ich mich vor Gericht vom VdK vertreten, bzw berate mit dem Verein das Vorgehen.
Ich hatte das schonmal mit einem Anwalt vom VdK besprochen wie man vor Gericht agieren könnte.

Noch bin ich der Hoffnung das ich eine außer gerichtliche Einigung erzielen kann.
In meinen Augen sollten sich die Sozialgerichte nicht mit sowas wie bei mir rumschlagen.

Mfg
 
Hallo HWS.
Vielen Dank,das hilft mir wirklich weiter u bestätigt mein Bauchgefühl.
Ich finde es recht salopp gesagt vom Versorgungsamt, ich hätte mit 3 versteiften Wirbeln u Implantat, versteiften Zehen aufgrund Arthrose u Arthrose im Hüftgelenk keinerlei Einschränkungen u Beschwerden. Mit 42... Da sitzt sicher ein Bearbeiter/in mit Mitte 20, pumperlgsund u fidel...

Ich denke auch,das wenn ich mein Empfinden u alltägliches mit einbringen sollte, das das auf jeden Fall vorteilhaft wäre. Da ich das VdK im Haus habe werde ich vorab erstmal fragen,ob ein Widerspruch Sinn macht. Für mich natürlich schon,aber wenn die Sachlage tatsächlich zu dünn ist,dann spare ich mir Zeit u Energie,dann ist das so .
Ich werde berichten...
Grüssle
 
Hallo Jiwi

Dies
Da sitzt sicher ein Bearbeiter/in mit Mitte 20, pumperlgsund u fidel...
mag deine Meinung sein, hilft aber gar nicht weiter und muss nicht zutreffen.
Und nicht vergessen: Auch pumperlgsunde 20-Jährige können richtige Entscheidungen treffen. ;-)

Beantrage Akteneinsicht.
Dann kannst du sehen, welche Arztberichte berücksichtigt wurden. Vielleicht fehlt etwas Entscheidendes.
Manchmal ist das, was die Ärzte dem VA schicken, auch zu wenig aussagekräftig. Dann muss man da nachhaken.
Hast du selber denn bereits eine schriftliche Schilderung der Beschwerden und Einschränkungen abgegeben?

Die Beantragung der Akteneinsicht kannst du zusammen mit dem Widerspruch erledigen, z. B.
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ..., Zeichen ..., ein. Eine Begründung reiche ich nach.
Ich beantrage Akteneinsicht. Erst danach ist eine Begründung möglich.
Dir wird dann vermutlich eine Info geschickt, wo du die Akte einsehen kannst. Kopiere sie vollständig. Man kann sich auch die Akte in Kopie schicken lassen (dauert und kostet) oder der VdK / ein RA kann sie anfordern. Voraussichtlich wird danach eine Frist gesetzt, wann eine Begründung vorliegen soll.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jiwi,

Die werden beim ersten mal immer abgelehnt Außer du kommst mit dem Kopf unter dem Arm daher!

Der VDK unterstützt!

Sorry für meine späte Antwort.

MfG

Gsxr
 
Hallo Jiwi,

geh mit der Ablehnung zu deinen Ärzten und spreche diese gezielt darauf an! Wie diese es sehen! Bei mir wurden Ärzte und Diagnosen einfach vergessen!

Du liegst komplett falsch! da arbeiten dicke Übergewichtige die abends nur in der Kneipe sitzen und sich nicht bewegen! Und dann sagen die "Ja ig bin auch Anfang vierzig und kann mich gaum bewegen! Was will die eigentlich? Soll sich damit abfinden!"

MfG

Gsxr
 
Hi zusammen

es ist off topic, aber ich finde solche Aussagen
da arbeiten dicke Übergewichtige die abends nur in der Kneipe sitzen und sich nicht bewegen! Und dann sagen die "Ja ig bin auch Anfang vierzig und kann mich gaum bewegen! Was will die eigentlich? Soll sich damit abfinden!"
wenig hilfreich.
Es kann einem auch egal sein, welches Alter, welches Gewicht, welche Freizeitgestaltung oder welche Probleme ein Sachbearbeiter hat. Wichtig für uns ist doch deren Handeln bei der Sachbearbeitung. Einiges wird auch nur vom SB bearbeitet und nicht entschieden.

LG
 
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