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LWK-Frakturen/ Abgeltungssumme (Schmerzensgeld)

Zitat seenixe:
entschuldige, aber von Schmerzensgeld und Abfindung ist einzig bei der Haftpflichtversicherung die Rede. Ich kenne keine Private Unfallversicherung, die Schmerzensgeld zahlt, ebenfalls nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Genau das habe ich gesagt - und nicht mehr. Gwendo hat jedoch immer von UNFALLversicherung gesprochen. Es könnte ja sein, dass sie eine Unfallversicherung besitzt. Und dann wäre mein Beitrag NICHT überflüssig.
Und unter alle Beiträge hier im Forum passt er schon gar nicht.
Ich muss schon sehr tief durchatmen, um mich nicht zu ärgern.
Im übrigen halte ich DEINE RATSCHLÄGE auch nicht immer für angemessen. Es handelt sich um nichts weiter als um DEINE ganz persönliche MEINUNG!
Ob die richtig oder falsch ist, muss jeder für sich beurteilen.


@ Gwendoline

Such Dir einen Anwalt, der Deine Ansprüche durchsetzt. Unterschreib nicht unbedacht irgendwelche Abfindungerklärungen, weder Variante A oder B.
Lass Dich KOMPETENT beraten.
Der Anwalt wird übrigens von der gegenerischen haftpflichtversicherung bezahlt! (Hatte ich schon mal gesagt)

 
Hallo Gwendoline,

auch ich möchte dir von einer endgültigen Abfindung abraten - aber dies ist nur meine pers. Meinung. Ich kann nach LWK1-Fraktur auch nur noch wenige Stunden durchgehend sitzen (stehen und gehen noch weniger). Man hatte zwar eine OP versäumt, da ich im Urlaub in einem kleinen KH gelandet bin. Aber auch nach Versteifung könnten später die anderen WS-Segmente schneller verschleissen bzw. die Bandscheiben leiden. Ich wünsche dir, dass du keine Spätschäden bekommst, aber niemand weiß, was in 10 oder 20 Jahren ist.

Alles Gute!

Der Anwalt wird übrigens von der gegenerischen haftpflichtversicherung bezahlt! (Hatte ich schon mal gesagt)

Hallo lillifee,

der RA kann/wird die Gebühren vom Gegenstandswert berechnen... also von der Summe, die das Unfallopfer fordert bzw. die er für angebracht hält.
Die Vers. muss nur die Gebühren von dem Gegenstandswert erstatten, den die von ihr geleisteten Zahlungen und anerkannten Ansprüche haben.
Wenn die Versicherung weniger Schmerzensgeld oder weniger Schadensersatz bezahlt/bezahlen muss, hat man die Differenz selbst zu tragen.

Bei größeren Streitwerten sollte man also aufpassen, ob die geforderte Summe 'berechtigt' ist. Des weiteren kann man den Anwalt fragen, ob er Gebühren von der geforderten Summe oder von den geleisteten Zahlungen berechnet - auch das ist wohl eine Sache der Vereinbarung, soweit es um aussergerichtliche Geltendmachung geht.
(Gilt natürlich nur für den Fall, dass man keine Rechtsschutzversicherung hat).

siehe Anwaltskosten

Gruß
Cindy
 
Hallo Cindy,

das ist dann wohl nur bei der KFZ-Haftpflichtversicherung anders. Da übernimmt nämlich die gegenerische Versicherung voll.

Danke für Deine klärende Info.

Viele Grüße


PS: ist Gwendo überhaupt noch dabei? Hat lange nichts von sich hören lassen.
 
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