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Luxations-Trümmerfraktur OSG Wegeunfall

Connietulpe

Mitglied
Registriert seit
31 Juli 2013
Beiträge
84
Ort
NRW
Guten Abend,

ich habe schon einige Zeit hier im Forum Eure Beiträge gelesen und ich muss wirklich sagen, ich habe viel daraus gelernt, wenn auch vieles nicht auf mich zutrifft. Aber auf jeden Fall betrifft es ja jeden hier, wenn Ihr uns Mut macht dranzubleiben, Ärzte mit Fragen zu löchern und sehr wichtig - Wissen ist Macht!

Ich möchte Euch kurz meinen Fall schildern und werde versuchen, mich kurz zu fassen.

Arbeitswegeunfall am 18.11.2010, beim Überqueren einer Straße bei Fußgänger-grün wurde ich von rechts hinten von einem Pkw erfasst und durch die Luft geschleudert, ich fand mich auf dem Bürgersteig wieder. Beim Pkw Frontscheibe geborsten. Notarzt - Krankenhaus - OP - das volle Programm. Diagnose: geschlossene Luxations-Trümmerfraktur OSG (Weber C) rechts, ganze rechte Seite Prellungen, offene Wunde am Kopf rechte Seite. Die Fraktur OSG wurde am Außenknöchel mit Metallplatte und 8 Schrauben, am Innenknöchel mit 2 Schrauben gerichtet. Die Schmerzen beim Atmen und Bewegen wurden als Prellungen diagnostiziert. Beim Mobilisieren auf Gehhilfen nach 4 Tagen konnte ich mich nicht aufstützen, da der ganze Oberkörper (Nacken, Schulter, Arme, Brustbereich) extrem schmerzte. Nach 5 Tagen wurde MRT gemacht - Brustwirbelkompressionsfraktur 3. BWK! Nach insges. 10 Tg. Krankenhaus nach Hause mit Pflegebett (6 Wochen), Rollstuhl (2 1/2 Monate), Duschstuhl usw., da unser Schlafzimmer im 1. Stock ist und ich die Treppe nicht bewältigen konnte.
KG, EAP, Lyo - am 21.02.11 war mein erster Tag der Wiedereingliederung trotz 2 Gehhilfen und sehr starker Schmerzen, sowohl im ganzen Oberkörper als auch im Fuß. Fazit: Ich habe es nicht geschafft, die Straßen zu überqueren, weil ich Panikattacken hatte mit Schweißausbrüchen und Starre. Wiedereingliederung abgebrochen, Antrag auf stationäre Reha, bewilligt in Bad Salzuflen - Median-Kliniken. Dort klasse Therapie, auch Psychologische Termine. Anschließend erneut Wiedereingliederung mit begleitender Psychologin, ab Mitte Mai 2011 angeblich voll arbeitsfähig, aber ich habe meine Stunden reduziert von 8 auf 7 Std. pro Tag.
I. Rentengutachten im August 2011 - aber nur chirurgisch - mit 20 % MdE. Da die Psychologische Betreuung noch nicht abgeschlossen war, erstellte die BG kein psycholog. Gutachten. Einen Rentenbescheid gab's auch nicht, wegen weil Behandlung noch nicht abgeschlossen. Osteopathie hat mir für Rücken und Fuß ganz gut geholfen. Erst im Februar/März 2012 wurden die Schmerzen im Fuß etwas besser, im April 2012 kam das Material aus dem Fuß. O-Ton des Arztes beim Vorgespräch: wahrscheinlich haben Sie dann eine Spontanheilung!
Materialentfernung wurde stationär gemacht, ausnahmsweise, ist wohl sonst ambulant. Dafür durfte ich auch 4 Tage bleiben, weil wohl der Fuß extrem dick war.
Mit Spontanheilung war leider nichts - ich hatte mehr Schmerzen als vor der Materialentfernung. Also wieder KG, Lyo, Ergo, EAP 2x. Aber Schmerzen ohne Ende. Chirurg und Physiotherapeutin: das ist der Muskel, der muss trainiert werden, dann werden die Schmerzen besser! Habe ich gemacht. Treppen hoch und runter, Wassergymnastik, Laufband usw. Schmerzen wurden mehr. Im August 2012 wurde vom D-Arzt MRT angeordnet, weil mir die Schmerzen so vorkamen, als ob ein Band oder Sehne gerissen war. MRT ergab, alles in Ordnung, Bruch gut verheilt, aber Ödem im Knochen. D-Arzt: Das geht von alleine wieder weg! Sie müssen Geduld haben! Ende August wieder arbeiten mit sehr starken Schmerzen. BG: Gutachter soll zeitnah beauftragt werden. Psychotherapie läuft weiter - ich komme nicht zu Fuß über Straßen, wegen den Schmerzen habe ich das Gefühl, ich komme nicht rechtzeitig auf die andere Seite. Wieder Osteopathie, Schmerzen teilweise etwas besser.
Im April 2013 chirurgisches Gutachten für PUV: 7/20 Fußwert. Mein Neurologe soll im Mai Gutachten für PUV machen. Da er seit November 2011 keine Untersuchung am Fuß mehr gemacht hat obwohl ich bei jedem Besuch über Schmerzen klagte, sage ich ihm, ohne eine Untersuchung macht er kein Gutachten. Daraufhin macht er Ende Juni 2013 eine Nervenleitmessung und eine Muskelmessung. Das habe ich nicht besser gewusst, denn seit dem habe ich unerträgliche Schmerzen und kann kaum laufen. Seit Anfang Juli 2013 bin ich durchgehend vom Neurologen arbeitsunfähig attestiert. MRT im August: Tarsaltunnelsyndrom
Gutachterergebnis (im Sept. 2013) für PUV: neurologisch rechtes Bein 1/7 , psychiatrisch 10 %.
Da unfallchirurgisch vorher 7/20 Fuß festgestellt wurde und Überschneidung mit neurologisch 1/7 Bein vorliegt, wurde insgesamt 9/20 Fuß anerkannt. Insgesamt sind das 32,50 % Gesamtinvalidität für die PUV.
Die Invaliditätsleistung wurde gezahlt ohne Einschränkungen.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat bisher Abschläge gezahlt, auch diese wartet auf die Entscheidung der BG, auch bzgl. Haushaltsführungsschaden. Da habe ich einen Rechtsanwalt, der sich gut kümmert, dass ich zu meinem Recht komme.

Für alle Forenbesucher, die psychische Beeinträchtigungen haben:
Macht früh genug d. h. vor psychologischer Behandlung, ein psychologisches Zusatzgutachten Durch die lange Behandlungszeit (2 1/2 Jahre) bei der Psychologin wurden die psychischen Beeinträchtigungen nicht als PTBS gewertet, sondern nur noch als Phobie. Eindeutig bescheinigt wurde, dass ich keine psychischen Vorschädigungen habe. Da ich vorher stabil war, wird davon ausgegangen, dass ich diese Dinge mit psychologischer Hilfe gut aufarbeiten kann.

Jetzt warte ich auf die Gutachten für die BG. Wegen Krankheit des unfallchirurgischen Gutachters war dies noch nicht da.

Im Oktober/November hat mein Neurologe 10 x Akupunktur gemacht. Beim 5. mal hat er - leider - eine Nadel in den Tibialis-Nerv gesteckt. Ergebnis: ich habe die Praxis zusammengeschrieen. Seit August nehme ich gegen die Schmerzen Celebrex 100, hilft leider nicht. Akupunktur hat auch nicht geholfen - s.o. Jetzt endlich hat mich der Neurologe zum Schmerzarzt geschickt. Schmerzheft habe ich schon abgegeben, Ende Januar habe ich dort einen Termin. Spannende Geschichte. Ich hoffe sehr, dass diese mir helfen können.

So - dies war schon die Kurzfassung.

Ich hoffe, dass die BG sich jetzt mal meldet wegen der Unfallrente, da ich auch noch nicht einen einzigen Bescheid bekommen habe. Das geht schon etwas an die Nerven, nicht zu wissen wo man steht. 3 Jahre reduzierte Arbeitszeit geht schon ins Geld. :(

@Meggie:
Ich habe den Link "Neues Thema erstellen" jetzt erst gefunden - tut mir leid. Hab Dank, dass Du auf meinen Beitrag geschrieben hattest, habe ich aber auch heute erst gesehen. Finde mich manchmal nicht so zurecht wie ich es gern hätte.

@alle:
Ich wünsche allen besinnliche, friedliche, schmerzfreie Weihnachtsfeiertage! Lasst Euch die Kekse schmecken und verwöhnt Euch mit guten Gesprächen unter Familie und Freunden!

Connietulpe
 
Grüß Dich, Connytulpe,

ich wünsche Dir auch alles Gute und freue mich, dass Du aus dem Kreis der "stumm mitlesenden" herausgekommen bist. (Diesen reinen Lesefreunden sei gesagt: Natürlich wünsch ich ihnen, dass sie mit Gewinn bei uns mitlesen! So manches aber findet sich mühsam. Deshalb ist "aktiv werden" eine gute Sache).

Connytulpe:

01
Seltsam: Ich lese nichts vom "Schwerbehindertenausweis". Schon probiert? Ergebnis?

02
Wenn man immer auf das Ergebnis der Ausheilung warten müsste, dann gäbe es BG-Rente erst nach Eintritt des Todes! Ich würde mal danach fragen, ob bereits die ersten 40 % zum Gegenstand von Vorauszahlungen gemacht werden könnten und würde darauf hinweisen, dass Du schon, mit Blick auf § 88 SGG, schon sehr lange wartest: Eigentlich länger, als es sein darf. Frag mal nach, wie das mit dem sozialen Nachteilsausgleich des SGB funktionieren soll, wenn nach 3 Jahren noch keine Rente da ist!

03
Ich beglückwünsche Dich darin, dass Du einen tüchtigen Anwalt hast.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
danke für Deine Antwort.
Tja, Schwerbehindertenausweis habe ich noch nicht probiert. Ich habe bisher nur die Ergebnisse der Gutachten der Unfallversicherung und warte eigentlich auf die Gutachten und die Unfallrenten-Entscheidung der BG, aber ich warte und warte und warte.... Wie so viele andere hier im Forum. Davon hatte ich abhängig gemacht, was ich weiter anleiern muss. Wie gesagt habe ich erst ein chirurgisches Gutachten der BG von Aug. 2011 über 20 % in der Hand. Ich hatte bei der Begutachtung im September 2013 eigentlich ein gutes Gefühl, dass ich ernst genommen wurde mit meinen Einschränkungen. Aber im Moment, je länger die Rentenbescheidung der BG dauert, desto unsicherer werde ich, weil ich nicht weiß, wie diese die Gutachten wertet. Hast Du Erfahrung damit, wenn die private Unfallversicherung 9/20 Fuß + 10 % psychische Einschränkungen, zusammen umgerechnet 32,5 % Fußwert entschädigt, wie die BG das eventuell rechnen würde? Ich kann nicht in Ruhe abwarten und denke jetzt schon über einen Widerspruch nach und bei wem ich ein neues Gutachten machen lassen kann. Ich fühle mich nicht gut dabei. Ich weiß auch nicht, ob bzw. wie der neurologische Gutachter das von meinem Neurologen diagnostizierte CRPS bewertet. Tarsaltunnelsyndrom hat er bei der Begutachtung schon bestätigt, aber mehr ließ er sich nicht rauslocken.
Lieben Gruß
Connietulpe
 
Grüß Dich, Connytulpe,

Deine Frage: "Wieviel % MdE gibt's für eine Verletzung, die 9/20 Fußwert bei der privaten PUV zur Folge hatte?" ist nicht sicher zu beantworten, aber man kann eingrenzen:

01
Zunächst einmal unterstelle ich, dass die Bewertung mit "9/20 Fußwert" zutrifft. Das weiß ich nicht, dazu unten noch was, aber gehen wir für's Erste einfach mal davon aus.

Dann ist der Fuß so ungefähr zur Hälfte in seiner Leistung eingeschränkt.

02
Das entspricht nach klassischen Einschätzungsempfehlungen etwa einem oberen Sprunggelenk (= OSG), das komplett steif ist, und zwar in nicht ganz günstiger Position. (Das obere Sprunggelenk ermöglicht normalerweise die Bewegung "Fuß anheben / Fußabsenken", seitlich Kippen ist die Aufgabe des unteren Sprunggelenkes.)

03
Für eine hochgradige Bewegungseinschränkung des OSG oder seine komplette Einsteifung wird nach der VersorgungsmedizinVO, Anlage 2 in der Regel von 20 % MdE ausgegangen. Das würde also für eine kleine Rente reichen.


04
Sehr gewundert hat mich, dass Du für "psychische Unfallfolgen" ausgerechnet von der privaten Unfallversicherung (= PUV) Geld bekommen hast, das ist das erste mal in 35 Jahren, in denen ich mit Unfallfolgen arbeite, dass ich so etwas höre. Sonst gibt es für psychische Unfallfolgen immer einen Leistungsausschluss.

05
Angst im Straßenverkehr muss aber bei der BG gewürdigt werden. Dort ist das mitversichert. Gleiches gilt für die Folgen der Wirbelsäulenverletzung.

06
Bitte schaue nochmal in Deine Versicherungsbedingungen Deiner PUV, und zwar die, die gegolten haben, wie der Unfall passiert ist (2010):

Da gibt es die sogenannte "Gliedertaxe", ein Katalog, was es für welche Behinderung gibt. In älteren Versicherungsbedingungen steht er in § 7 des Kleingedruckten, in neueren bei Ziffer 2.1.2.2.1. Da kommt es auf den Wortlaut an: Steht da zufällig, für Verlust oder Funktionsuntauglichkeit des "Fußes im Fußgelenk" gebe es soundsoviel Prozente? Wichtig ist das Wort "im".

Wenn das bei Dir steht, dann ist mit höchster Wahrscheinlichkeit die Abrechnung falsch: Da geht's dann um Einiges.

Hintergrund: Der BGH sagt, dass es in solchen Lagen nur (!) auf die Verluste der Funktion der beiden Sprunggelenke ankomme, nicht (wie es fast immer falsch gemacht wird) auf die Verluste der Funktion im ganzen Fuß (sogenannte "im-Gelenkrechtsprechung" des BGH). Das Tolle ist: Ich habe es schriftlich (!) von den beiden führenden Kommentarautoren Ludolph und Schröter, dass sie sich weigern, diesen Vorgaben des BGH gerecht zu werden, und das, obwohl sie schriftlich zugegeben haben, diese Vorgaben kennen. Da die beiden Helden nicht bereit sind, diesbezüglich ihre Tabellenwerke der BGH-Rechtsprechung anzupassen, kommt es in Serie zu verfehlten Gutachten, denn welcher Gutachter fällt nicht darauf rein?

Gut nur, dass sich die Gerichte daran halten: Aber: Vortragen muss man es.

(Diesen Tipp kann man ohne einen RA, der wirklich davon was versteht, praktisch nicht durchsetzen. Aber mit einem solchen geht es.)

SCHÖNE WEIHSNACHTSTAGE WÜNSCHE ICH DIR!

Isländer
 
Hallo Isländer,
ich danke Dir für Deine informativen Fragen. Ich habe gerade in den Versicherungsbedingungen nachgesehen.
"Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit .... gelten folgende Invaliditätsgrade:
Fuß 50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55 %
Bein bis unterhalb des Knies 60 %"
Bzgl. der psychischen Beeinträchtigungen hat die Versicherung in der Berechnung der Invalidität geschrieben:
"... verbleibt auf neurologischem und psychologischem Gebiet aufgrund der psychischen Störungen eine dauernde Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit in Höhe von 10 %.
... Bei Unfallfolgen, die nicht Gliedmaße oder Sinnesorgane betreffen, ist nach den Vers.-Bedingungen davon auszugehen, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist."
Im Vertrag unter Versicherungsbedingungen - 2.1 Invaliditätsleistung, und 2.1.1.1 steht: "...ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität)..."
2.1.2.2.2: "...bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperl. oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. ..."
Ich weiß nicht wie das bei anderen Unfallversicherungen ist, ich selber hätte das so auch nicht aus den Vers.-Bedingungen gelesen. Aber ich kann mit der Berechnung leben....
Gruß und einen guten Start ins neue Jahr
Connietulpe
 
Grüß Dich, Connytulpe!

01
Ich staune immer noch. Es liegt nicht, ich wiederhole: nicht! an Dir. Aber in Deinem Vorgang geht ziemlich viel ziemlich schief: Das Schöne daran ist:

(a) Das wird sich vermutlich weitgehend reparieren lassen.
(b) Meine Oma war eine gut geerdete Frau mit einer gesegneten Portion von Hausverstand. Sie sagte: "Es gibt kaum einmal einen Schaden, an dem nicht ein Nutzen ist", und nach diesem Nutzen hielt sie im Schadensfall tüchtig Ausschau. Das machen wir auch so. Wo Oma recht hat, hat sie recht!
(c) Was auf Dich zukommt, das wirst Du doch als tüchtige Ausweitung Deiner Möglichkeiten wahrnehmen. Also schaue nicht auf das, was bis jetzt nicht funktioniert. Schaue auf das, was wir draus machen. Ein alter Reiterspruch heißt: "Reiten geht vorwärts!". Also-? Was machen wir jetzt?


02 Private Unfallversicherung (= PUV):

(a)
Das "Kleingedruckte" der Privaten Unfallversicherung nennt man AUB. Zi. 9 AUB besagt:

(b)
Zunächst einmal hat jeder, der Versicherer, aber auch Du das Recht gehabt, einmal im Jahr, spätestens zum Ende des dritten Unfalljahres die Invalidität neu bemessen zu lassen.

(ba)
Der Versicherer muss das Recht für sich spätestens in dem Schreiben beanspruchen, in dem der Versicherer mitteilt, was er zahlt. Es ist sehr selten, dass das geschieht, in Deinem Fall wäre es gar ein Wunder. Ich weiter unten kommt, wieso. Schau mal nach! Wenn es so ist, wie ich verdächtige, dann hat der Versicherer nichts von "wir behalten uns Neubemessung vor" geschrieben: Dann ist sein Recht beim Teufel.

(bb)
Aber Du! Du hast Dein Recht auf Neubemessung noch.

(c)
Fast alle Versicherten glauben: Wenn man das haben will, dann muss man das bei der Versicherung geltend machen. Macht man das, organisiert der Versicherer blitzeschnelle bei Prof. Dr. Ganz-Gescheit die Begutachtung. Der kann das. Nun, er bekommt ja auch im Jahr soundsoviele Begutachtungaufträge....da wird er vermutlich auch wissen, wie man einen Kunden bei der Stang hält. Ein Schelm, der böses dabei denkt, wahrlich ein Schelm! Also: So wird das nix.

(d)
Der gewitzte Versicherungskunde setzt selbst die Begutachtung in Gang.

(da)
Das ist nun nicht ganz einfach. Denn da muss der Arzt mit einem Juristen zusammenarbeiten, sonst entsteht garantiert (!) ein Gutachten, das nicht zu den AUB passt, das ist dann wertlos! Aber: Das geht. Habe ich alles schon gesehen.

(db)
Dann setzt man das Gutachten in Gang. Für Dich ganz, ganz wichtig: Es kommt nicht nur auf den Zustand am Ende des dritten Unfalljahres an. Der BGH sagt, man muss solche Verschlechterungen, die schon am Ende des 3. Unfalljahres absehbar sind, mit zur Grundlage der Neubemessung machen. Das (und allerhand anderes) muss der Jurist dem Arzt erst mal beibringen!

(dc)
Ich muss Dir leider sagen: Ein Sprunggelenksbruch "Weber C" hat die Neigung, das OSG zu ruinieren ("posttraumatische Arthrose") genannt. Weber C, da ist die Syndesmose geplatzt, das ist Bindegewebe, das Schien- und Wadenbein zusammenhält. Damit zwangsläufig: Gelenksstrukturen geplatzt. Das heißt: Diese sicher zu erwartenden weitern Schäden müssen da rein.
(Wetten, dass das in Deinem Gutachten nicht erwähnt wird?)

(e)
Das Gutachten serviert man dem Versicherer 3 Tage vor Fristablauf auf den Tisch. Am Ende des dritten Unfalljahres hat der Versicherer das Recht verloren, dich "zur Überprüfung des Gutachtens" zu Prof. Dr. Ganz-Gescheit zu schicken....deswegen 3 Tage vor Fristablauf. Denn das schafft dann nicht mal Prof. Dr. Ganz-Gescheit.

(f)
Was hast Du für den Wirbelbruch bekommen? Ist der folgenlos verheilt? Also...das wundert mich.

(g)
Für psychische Folgen gibt's in der Regel nur: Leistungsausschluss. Was steht bei Deinen AUB unter Ziffer 5.2.5, wo der üblicherweise zu finden ist?

02
Man hört ja gar nichts in Deinem Beschrieb von der Versicherung, die den Unfallverursacher vertreten hat. Nanu?

(a)
Was hast Du da geltend gemacht? Was wurde bisher bezahlt?

Schmerzengeld?
Verdienstentgang nebst Steuern dazu?
Wohnungsumbau?
Autoumbau?
Haushaltsführungsschaden?


(b)
Bei dem letzten Posten stehen viele im Wald. Haushalts-was-wer-wie bitte?

Wenn Du mit dem Haushaltsführungsschaden noch nicht recht Bekanntschaft gemacht hast, dann sage es. Dann bekommst Du den vielversprechenden Tippzettel: "Der vergessene 100.000-Euro-Schein", des Unfallopfer-Bayern e.V., der stammt von mir. Das ist übrigens eine gute Sache, dieser Verein! Schau mal auf den Internetauftritt dort.


(c)
Wenn bei einer Untersuchung was schief ging, die infolge des Unfalles gemacht wurde, so haftet auch dafür die Versicherung des Unfallverursachers. Denn die Untersuchung hätte es, Unfall mal weggedacht, nicht gegeben. Also ist es Unfallfolge.

03
Was passiert, wenn wir den Schwerbehindertenausweis nicht bekommen? Auch ein Schwerbehindertenbescheid, der Dir 30 % gibt, aber keine 50 % (die man für Schwerbehinderung braucht) ist was nutze:

(a) Man kann sich einem Schwerbehinderten u.U. gleichstellen lassen, erzwichtig für Kündigungsschutz!

(b) Es gibt einen Steuerfreibetrag schon dafür. Also bitte.


04
Nicht alles auf einmal. Lies mal erst das da, dann beantworte die Fragen, dann sehen wir weiter. Aber berichte dabei: Arbeitest Du noch?


ISLÄNDER
 
Puh, ist das viel
Einiges kann ich beantworten, ohne in Unterlagen zu wühlen:
Seit Anfang Juli 2013 bin ich arbeitsunfähig, weil der nette Dr. Neurologe eine Nervenleitmessung machen musste. Ich habe Schmerzen, Schmerzen, Schmerzen. Er hatte v o r h e r bereits CRPS diagnostiziert, aber nach der besagten Messung war es noch schlimmer als vorher. Er hat erst dann andere Medikamente verschrieben und im Okt./Nov. Akupunktur, die nicht geholfen hat, weil er auch da den Nerv genadelt hat. Jetzt endlich habe ich die Kostenzusage der Unfallkasse für eine Schmerzpraxis bekommen, der Termin ist Ende Januar. Das sogenannte "Schmerzheft" habe ich dort schon abgegeben und ist vom Arzt schon ausgewertet worden, darum jetzt der Termin. AU bis 5.1.2014 (wie gesagt ununterbrochen seit Juli 2013), ich gehe davon aus, dass ich weiter AU bin, zumindest bis nach dem Termin in der Schmerzpraxis.
Für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers habe ich einen Rechtsanwalt zeitnah nach dem Unfall eingeschaltet. Die Versicherung hat meine Ansprüche dem Grunde nach voll anerkannt und bereits 3 x Abschläge in insgesamt fünfstelliger Höhe (unteres Drittel) bezahlt. Beschädigte Kleidung usw. und Gärtnerkosten (600 qm Garten) wurden bezahlt.
Haushaltsführungsschaden ist schwierig, mein Anwalt macht 30 Std. (Haus und Garten) wöchentlich für mich geltend, da mein Mann freiberuflich tätig ist und zu Hause nicht viel Zeit hat zu helfen. Die Versicherung bietet 25 Std. an, möchte aber einen Nachweis, dass mein Mann beruflich sehr eingespannt ist. Werde auf der Bayern-Seite nachschauen, was ich davon verwerten kann.
Du schreibst, dass voraussichtlich eine Arthrose zu erwarten ist. Merkwürdig ist, dass bei Röntgenbildern (im August 2011 und auch bei den späteren Röntgenbildern) der Arzt jeweils "diskrete Arthrosezeichen" bewertet hat, in den MRT-Auswertungen "keine Arthrosezeichen" vorhanden sein sollen. Ich bin jetzt wirklich auf die Gutachten der Unfallkasse angewiesen, damit ich weiß, was dort geschrieben steht.

Die anderen Fragen und Anregungen von Dir muss ich erst nachschlagen, aber ich melde mich auf jeden Fall noch dazu. Ganz herzlichen Dank für Deine Mühe!
Guten Start ins Jahr 2014
Connietulpe
 
Grüß Dich, Connytulpe!

In diesem Beitrag geht es allein um den Haushaltsführungsschaden:

01
Der Haushaltsführungsschaden ist nicht leicht zu fassen.

(a)
Das liegt daran, dass es für Haushaltsarbeit keine Normzeiten gibt (wie in der Autowerkstatt). Kaum jemand hat sich je aufgeschrieben, wie lange er zum Geschirrspülen braucht! Viele Arbeiten werden einfach vergessen: Weil die Arbeit und ihre Ergebnisse oft sehr unscheinbar sind. Man kann den ganzen Vormittag Haushaltsarbeit machen und sich dann gegen Mittag fragen, was man eigentlich gemacht hat. Es ist NICHT die Unaufmerksamkeit vieler Männer, wenn sie davon nicht viel wahrnehmen. Das liegt an der Arbeit, deren Ergebnisse nicht direkt sofort ins Auge fallen.

(b)
Weiter liegt es daran, dass sich die Haushalte stark unterscheiden! Die Wohnfläche ist da eines von vielen Elemente. Aber das kann durch andere Faktoren deutlich überlagert werden:

Wenn einer seine KLEINE Wohnung vollgestopft mit Möbeln, Tischchen, Regalen, hat, so dass man dazwischen kaum Platz hat: Dann wird das Staubsaugen sehr viel länger dauern, als in einer nur knapp möblierten Wohnung.

Und: In dieser "Puppenstube" wird ein Mensch, der sich nciht mehr so recht "schlängeln" kann, deutlich größere Probleme haben als dort, wo viel freier Raum unnötig macht, dass man sich beim Staubwischen verbiegt wie die Weide im Wind.

(c)
Die Höhe des Schadensersatzes hängt ab von vielen Faktoren, zum Beispiel:

- Welche Verletzungen?
- Welche Arbeit hat der Verletzte bisher im Haushalt übernommen?
- Was kann von diesen Arbeiten nicht mehr tun? (100 % MdE oder GdB 100 ist KEINE Voraussetzung. In der Regel geht's ab 20 % MdE los - es gibt Fälle, da liegt das drunter)(Die MdE ist KEIN Maß, um die Menge der Einschränkung im Haushalt zu bemessen!)
- Wieviel Zeit benötigt man für die Arbeiten, die man nicht mehr tun kann?
- Welchen Marktwert (=Nettostundensatz) hat diese Arbeit?
- Kann der Schaden auf zumutbare Weise gemindert werden?

(d)
Die Annahme Deines Anwaltes, dass Du praktisch allein den Haushalt bewältigt hättest, das aber 30 Std/Woche ausgemacht habe lässt mich vermuten (!), dass Du einen Haushalt mit 2 Personen hast, und zwar einen "mittlerer" Anspruchsstufe. Dagegen aber spricht, dass ein Garten mit 600 qm dabei ist. Allein das wäre ein (winziges!) Element für die Vermutung, dass ein höherwertiger Haushalt geführt wird. Dann stimmten die "30 Std/Woche" aber nicht.

02
Sag mal: Wie geht's denn da eigentlich zu?


Was würdest Du sagen, wenn Dein Super-Luxus Mercedes Coupé angefahren wird, und dann wird der Schaden so geschätzt:

Dein Anwalt sagt: "Ich weiß nicht, was für ein Auto Du hast. Dann nehmen wir mal an: Ein Mittleres, so eine Art Golf. Was kostet da ein Kotflügel? 150,00 Euro. Ich verlange 150,00 Euro!"

Da würdest Du sagen: "Na hörn Se mal! Vielleicht schauen Sie sich das Auto mal an, und dann schauen Sie mal nach, was ein Kotflügel für meinen Schlitten kostet, Stück 1.600,00Euro!"

"Ach so!" Als nächstes steht der Anwalt (hat Rechtswissenschaft studiert!) vor dem Auto und findet: "Na ja. Das ist also n Mercedes, so so. Jetzt schätze ich mal, wie viel Arbeitszeit man für die Reparatur braucht...."

Spätestens jetzt sagst Du: "Schuster, bleib bei Deinem Leisten! Holen Sie einen Sachverständigen für KFZ-Schäden. Lieber Anwalt! Sie sind ein netter Mensch, Paragraphen kennen Sie auch, das ist Ihr Fachgebiet, alles super, aber Autoschrauber sind Sie nicht. Für so was gibt's wackere Fachleute".

Was sagt dazu der Anwalt?

"Stimmt. Die Kosten für die Feststellung der Schadenshöhe hat der Versicherer zu tragen. Das gilt für alle unfallbedingten Schäden. Das ist so für Schäden am Auto und für alle anderen Schäden des Unfalles, etwa Haushaltsführungsschäden". Und da hat er recht, denn:


Grundsätzlich gehören die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Schadens und seiner Höhe zu dem, was der Versicherer zahlen muss (BGH NJW 74/34; NJW-RR 89/953 (956); OLG Stuttgart VersR 97/630). Je schwieriger der Schaden festzustellen ist und je höher er voraussichtlich ist, desto eher ist ein Sachverständigengutachten notwendig. (Bei KFZ-Reparaturschäden wird diese Grenze mit 750,00 € angenommen. Dein Schaden wird sicherlich viel (!) höher sein).
Küppersbusch (Ersatzansprüche bei Personenschäden, (veraltete) 8. Auflage 2004, RNr. 185) nannte den Schaden "schwer zu berechnen", die subjektiven Einschätzungen der Betroffenen könnten "schwer täuschen" (Fußnote Nr. 349). Daran erkenne, dass freihängies Schätzen furchtbar in die Hose gehen kann. Dabei ist Küppersbusch ein "Autor der Versicherungswirtschaft" (Lehmacher in NZV 06/60)!


Das Landgericht Amberg hat im Urteil 14 O 842/04 festgestellt, dass Kosten für ein von der Klägerin beauftragtes Gutachten über den Haushaltsführungsschaden zu ersetzen sind, mit dem der Haushaltsführungsschaden zu beziffern war. Das Landgericht begründete das mit der komplizierten Materie.

03
Das Blöde ist: In Deutschland gibt's 4 (!) Sachverständige für Haushaltsführungsschäden. So leicht findet man keinen. Ich mache keine Werbung. Ich rate Dir zum Googlen, da findet sich etwas.

Tipp: Gib nicht ein "Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden", sondern "Sachverständigenbüro für Haushaltsführungsschäden", sonst kommen auch all die Beiträge, in denen erklärt wird, was das ist, ohne, dass man erführt, wo einer ist.


Tagt's jetzt?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
ich war leider länger mit eínem Grippe-Virus beschäftigt und Nachdenken war mir "zu viel".

Ich danke dir für die Ausführungen zum Haushaltsführungsschaden.
Die gegnerische Versicherung möchte von meinem Mann einen Nachweis, dass er beruflich so eingespannt ist, dass er im Haushalt nichts bzw. nicht viel machen kann. Leider schreiben die nicht, wie der Nachweis aussehen soll. Mein Schatz ist freiberuflich tätig, keine Angestellten. Sie schreiben auch nicht, ob es die Monate vor meinem Unfall, die ersten Monate nach dem Unfall (hatte Pflegebett und Rollstuhl) oder gar um Monate geht, in denen ich wieder "arbeitsfähig" war.
Mein Anwalt hat für mich 30 Std. Haushalt u.a. angesetzt. Da ich vor dem Urlaub Vollzeit gearbeitet hatte, ist das denke ich o.k..

Ich habe heute von der Unfallkasse vorab das neurologische Gutachten bekommen, um mit meinem behandelnden Neurologen dieses durchzusprechen. Chirurgisches u. Psychologisches Gutachten gibt es erst mit dem Rentenbescheid, welcher mir für Mitte/Ende März anvisiert wurde, falls alles klappt. Die Gutachtentermine hatte ich im Sept. 13! Egal.
Der neurologische Gutachter hat als Unfallfolge: Tarsaltunnelsyndrm rechts und spezifische Phobie im Straßenverkehr beurteilt. Ich persönlich finde das Gutachten ehrlich gesagt eher nichtssagend. Phobie im Straßenverkehr enthält wohl nicht die Einschränkungen durch die Schmerzen und psychischen Belastungen im täglichen Leben, oder? Ebenso enthält es keine Aussage über CRPS, welche mein Neurologe mehrmals, zuletzt letztes Jahr im Sommer diagnostiziert hatte. Dabei wurde mir der Gutachter extra wegen besonderer Kenntnisse über CRPS empfohlen.
Bei der Untersuchung durch Beklopfen des Tarsaltunnels beschreibt er meine starken Schmerzen als "Missempfindungen"! Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
Hat ev. jemand Erfahrung mit solchen Dingen? Reicht diese Begutachtung überhaupt, um eine Unfallrente zu bekommen? Wie gesagt das chirurgische Gutachten habe ich noch nicht.

Lieben Gruß an alle
Connietulpe
 
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