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LSG Urteil => Kläger/Anwalt Suche

DerKnieKaputte

Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2017
Beiträge
98
Ort
Berlin
Hallo zusammen,

ich habe für meinen speziellen Fall (DDR Schüler Unfall) ein Urteil des LSG vorliegen. Ich suche krampfhaft den Kläger oder/und Anwalt aus diesem Verfahren. (soll sich um ein und die selbe Person handeln).
Wie kommt man an die Verfahrensbeteiligen wenn man nur das Urteil vorliegen hat?

Vorab ganz vielen Dank
 
Update:

Habe heute Nachmitag mit dem LSG telefoniert, die gaben mir das dazugehörige Urteil des SG.
Mit dem Hinweis ich solle die Anfrage schriftlich stellen. (Datenschutz) Gesagt, -getan Schreiben ans LSG mit der Bitte den Prozessbevollmächtigen zu benennen. Wird wohl dauern.

Falls jemand noch eine Idee hat, nur raus damit, mir läuft die Zeit davon.

Vorab wie immer besten Dank!

DetKnee
 
Hallo,

Du solltest der Geschäftsstelle beim LSG und SG Deine Daten geben mit der Bitte diese dem Anwalt /Kläger zuzustellen verbunden mit der Bitte, dass diese sich mit Dir in Kontakt setzen. Dies ist eigentlich der einzige rechtlich zulässige Weg in Zeiten des Datenschutzes.

Gruß von der Seenixe
 
Guten morgen seenixe, Sekundant,

Danke für die Hinweise, das LSG ist angeschrieben.
Das Urteil L2U 580/08 vom 16.06.2011 ist schon hoch und runter gelaufen, u.a. auch Juris ohne Erfolg.

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist Unfallopfer und Anwalt ein und die selbe Person (siehe Urteil).
Das Urteil wurde leider nicht publiziert. Dieser Sachverhalt ist speziell, anfänglich schien es ein Vorteil
zu sein, jetzt bin ich mir nicht mehr sicher...

Viele Grüße

DetKnee
 
Hallo HWS,

nein er war zum Zeitpunkt des Prozesses bereits zugelassen. Und er soll sich selbst vertreten haben. Und dies in beiden Instanzen.

VG
 
Hallo,

ich versehe dein Anliegen nicht, bei den Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang, beim den Landgerichten schon.

Wenn es um die Klage geht, hast du das Urteil und die dazugehörige Rechtssprechung, dieses ist schon mal sehr viel.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

so einfach ist es leider nicht, wenn Du das Urteil liest, siehst Du das hier noch DDR-Gesetze zur Anwendung kommen. Es ist ein sehr komplexer Sachverhalt von dem nur sehr wenige betroffen sind. Aus diesem Grund ist das LSG-Urteil auch nicht zur Revision zugelassen worden, somit das höchstinstanzliche Urteil.
Ohne einen qualifizierten Rechtsbeistand der in der Materie steht macht es keinen Sinn Klage zu erheben.

VG
DetKnee
 
Hallo,

so hab ich mir das schon gedacht, dann ist der Weg von seenixe der einzig mögliche.

MFG Marima
 
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