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LSG und ein Gutachtenauftrag...

hallo ingeborg,

du schreibst hat sich erledigt mit dem bestimmten Gutachter von alleine - dann doch nicht. Wurdest du da hingehalten oder?

Nur eine Idee/Vorschlag von mir:

Prüfe ob evtl. möglich für Dich sein kann,
dass du der Weitergabe dieser bestimmten Unterlagen (also die vorherigen Gutachten) an den neuen Gutachter widersprichst und keine Zustimmung dazu gibst. (= also keine Schweigepflichtentbindung dafür)

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

das war so! Besorgnis der Befangenheit nicht vom LSG anerkannt - wie so/zu oft -, dann hat der GA die Akten zurückgegeben: Zu früh gefreut!
Das LSG beantwortet/e mir keine Frage und ging/geht auf keinen 'Antrag' ein, sondern verfügte letztendlich, daß der von mir abgelehnte GA den Auftrag behält.

Du hast da eigentlich eine gute Idee - für das Verwaltungsverfahren an sich.
Aber..., muß sich das Sozialgericht auch daran halten oder gibt's wieder ein Hintertürchen? Daß ich grundsätzlich 'rausgekickt werden soll - mit allen Mitteln - ist wohl mir und jedem UO völlig klar!

Deshalb: Kennt jemand die gesetzlich verbindliche Grundlage dazu:
Widerspruch gegen die Weiterleitung bestimmter/rechtwidriger Aktenteile an einen vom Sozialgericht preferierten Gutachter?


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
bist Du anwaltlich vertreten? Wenn nicht, solltest Du das Verhalten des LSG(wahrscheinlich ein Berichterstatter?) rügen. Weil das Gericht schon gehalten ist, mit Dir auch zu kommunizieren.
Wenn das Gericht einen Gutachter durchsetzen will hast Du nach dem abgelehnten Antrag wegen Befangenheit erst einmal schlechte Karten. Du kannst Dann bloß mit guter Vorbereitung den Termin wahrnehmen und entweder im Termin (wenn der Gutachter sichnicht an die allgemeinen Spielregeln hält) die Begutachtung abbrechen und dann bleibt die nächste Chance, wenn das Gutachten vorliegt erneuten Antrag auf Befangenheit stellen.
Wenn Du der Weiterleitung der Unterlagen an den Gutachter widersprichst, beendet das LSG das Verfahren, mit der Begründung dass eine objektive Begutachtung wegen fehlender Mitwirkung nicht möglich ist und deshalb keine Entscheidung in der Sache erfolgen kann.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an alle Erfahrene, mein Termin beim LSG steht an. Mein Erscheinen wird freigestellt.Heißt das das Urteil steht fest?
Warum wird mir als Klager das Erscheinen freigestellt? Es geht um die KG die mir von der BG verwehrt wird und die ich im Moment auf Kosten der KV bekomme. Augrund des Unfalls, meinen hohen Eigenteil von 50 Euro im Quartal leiste ich zur Zeit selber.

Lg. tdy
 
Hallo tdy,

dass Dir das Erscheinen freigestellt wurde, bedeutet lediglich, dass Du nicht persönlich erscheinen musst. Du kannst aber durchaus an der Verhandlung teilnehmen und Dich als Betroffener auch sicher äußern.

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die Richter bereits ein Urteil fertig haben und die Verhandlung nur noch nutzen, um dieses Urteil zu rechtfertigen. Es kann aber auch sein, dass es nicht mehr um den Sachverhalt an sich geht, sondern nur noch um die rechtliche Würdigung.

Auf jeden Fall ist seitens der Richter nicht geplant, Dich zum Sachverhalt zu befragen. Punkt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,
falls die Richter meine aufgrund des Unfalls dringend benötigte Krankengymnastik ablehnen, kann ich dann weiter zum Bundesgerichtshof gehen?
Es ist doch sicher besser dort zu erscheinen oder? Wie es um die Höhe der MDE ging wurde ich nicht gehört obwohl ich anwesend war. Jetzt wieder das gleiche Spiel. Wer soll soetwas noch verstehen und nachvollziehen können?
Lg. tdy
 
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