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LSG und ein Gutachtenauftrag...

Ingeborg!

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27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
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Keine Angaben!
Guten Abend!

Wg. der Unfallschadenfolgen eines klar definierten Arbeitsunfalls wurde ich vor einiger Zeit von zwei Ärzten begutachtet. Den Gutachtenauftrag des Sozialgerichtes erhielt ich erst sehr lange Zeit nach den Begutachtungen auf intensive Nachfrage hin. Ich wurde, wie ich jetzt weiß, entgegen diesem Auftrag 'mal eben' zu allen Arbeitsunfällen begutachtet (es gab mehrere mit unterschiedlichen Schadenfolgen). Die entsprechende Klage bezieht sich auf die Folgen eines bestimmten Arbeitsunfalles.
Beide Gutachter kannten meine Unfallschadenfolgen (angebl.) nicht in der bei mir gesehenen Form, äußerten sich jedoch dahingehend, daß es sich in keinem Fall um Unfallfolgen handele...! Diagnosen ohne Wissen - von beiden würde ich mir nicht einmal ein Pflaster aufkleben lassen!

Nun hatte ich dem LSG (nach der Entscheidung des SG) meine Beschwerde formuliert: Gutachter sind verpflichtet, sich streng an den Beweisbeschluss des Gerichtes zu halten (siehe auch § 404a/§ 407a ZPO).

Auf meine umfangreich formulierte Beschwerde geht das LSG erst garnicht ein, sondern fordert mich nun dazu auf, daß ich die Klage abschließend begründen soll.

Nun wollte und will ich immer noch wissen, wer den Gutachtern - entgegen dem klar definierten Auftrag zur Begutachtung - meine gesamten Unfallakten zugeschickt hat, damit sie sich umfassend für die Verwaltung einbringen konnten!

Kennt jemand die Rechtslage, die hier ggf. ein Sozialgericht dazu berechtigt, über den schriftlichen Beweisbeschluss zu einer Klage hinaus meine allerpersönlichsten Sozialdaten an die äußerst willfährigen Gutachter (einer ist ehemaliger Vertrags-Beratungsarzt der Beklagten!!!) weiterzugeben?

Ist es üblich, dem LSG diese Fragen vor Abgabe weiterer Klagebegründungen zu stellen?

Ich komme schlecht weiter, wenn rechtlich mangelhafte Gutachten sooo gerne zur Begründung einer Leistungsablehnung verwendet werden..., denn Mängel eines Gutachtens führen zu einer eingeschränkten oder ggf. völlig entfallenden Verwertbarkeit des Gutachtens!

Jaaa, ich weiß..., aber in meinem Fall wurde der Gutachtenauftrag von beiden Gutachtern rechtswidrig übererfüllt um das Verfahren im Sinne der BG zu fördern - behaupte ich.


Grüße von
Ingeborg!
 
hallo ingeborg,

Meine Meinung:

also ich vermute mal das Gericht selbst oder die BG oder beide.

Stelle doch schriftlich dem Gutachter oder dem Gericht die Frage und bitte um schriftliche Rückantwort, wenn du es aus der Akteneinsicht selbst dies nicht herausfinden kannst.

Btte um Übersendung der gesamte Akte durch den Gutachter - evtl. findest du es dort.

Ansonsten schalte den Datenschutzbeauftragten an und schildere das Problem - diese bittet dann den Gutachter, die BG und das Gericht um Stellungnahme.
Daraus muss doch festzustellen sein, wer die Unterlagen an den Gutachter übersandt hat ohne dein Einverständnis.

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wäre doch auch möglich.

Lg Rolandi
 
Hallo @Rolandi,

Zitat: ...also ich vermute mal das Gericht selbst oder die BG oder beide.

Ja, das ist auch für mich ganz genau und sicher so gewesen (so kann der Krüppel in einem Abwasch total entsorgt werden). Nur, das sollte mir das Gericht bereits auf meine vorhergehende Nachfrage erklären, tat es aber nicht.
Nun stelle ich dem Gericht also noch einmal diese Frage, bevor ich mich noch umfassender einlasse. Dieser Punkt gehört unbedingt dazu, deshalb das Klärungsbedürfnis. In einem anderen Klageverfahren hielten weder die beklagte Verwaltung noch das Sozialgericht oder das Landessozialgericht mein Recht auf Akteneinsicht für gegeben..., bzw. für nicht nachvollziehbar, obwohl die Rechtsgrundlagen durchaus bekannt waren - jedoch das Recht der Richter auf eine völlig andere Meinung die Überraschungsentscheidung begründete.

Ich wollte von Euch wissen, ob es üblich ist, bevor man ganz 'ernsthaft' wird, zunächst einmal im forcierten Schriftwechsel zu erfahren, wie einige Verwaltungszüge gefahren wurden.

Grüße von
Ingeborg!
 
hallo ingeborg,

meiner Erfahrung nach:

Richter nehmen keine Stellung zu Beanstandungen von Dir. Evtl. Dienstaufsichtsbeschwerde kann dir weiterhelfen.

Ansonsten würde ich den Datenschutzbeauftragten anschreiben und um Hilfe bitten.

Wegen der Nichtgewährung der Akteneinsicht: Hast du da eine Verpflichtungsklage gegen die BG deswegen eingereicht?

Lg. Rolandi
 
Guten Tag!

Hierzu aus meinem #1: Nun hatte ich dem LSG (nach der Entscheidung des SG) meine Beschwerde formuliert: Gutachter sind verpflichtet, sich streng an den Beweisbeschluss des Gerichtes zu halten (siehe auch § 404a/§ 407a ZPO).

Es sieht so aus, daß meine rechtlichen Einwände eine Punktlandung waren. 'Sieht so aus', weil mir nicht bestätigt wird, daß der für die Verwaltung hilfreiche 'Begutachtungsmüll' aus den Akten entfernt wurde.
Habe hier noch einmal nachgefaßt, weil die BG-ähnliche Verwaltung bereits seit Monaten ihre Leistungspflicht ignoriert (das Klageverfahren ist noch nicht beendet!).

Beide Instanzen (SG/LSG) hatten bis zu meiner Beschwerde nicht den Eindruck, daß es sich um rechtswidrige Übergriffe der Gutachter handelte...! Ganz im Gegenteil, man fand sie passend! Also: Immer schön aufpassen!

Nun kommt's: Um mich doch noch aus dem Programm zu drängen, greift das zuständige LSG zu einem Gutachter, der auch in diesem Forum einen Ruf wie Donnerhall hat. Auch dank dieses Forums konnte ich umfangreiches Material sammeln, die die mangelnde Objektivität dieses besonderen Gutachters wiederspiegelt. Meinem Antrag - habe diesen GA wg. der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt - wurde selbstverständlich nicht stattgegeben. Die von mir sorgsam recherchierten Gründe - umfassend aus dem Internet gesammelt - stammten überwiegend aus sog. Foren und müßten nicht überprüft werden, wurden aber abgelehnt!

Daß mich solche Informationen nicht nur 'besorgen', sondern mich befürchten lassen, daß sich dieser GA genauso verhält, wie es andere schon erlebt haben, interessiert das Gericht nicht. Dabei sehe ich die Rechtslage als eindeutig: Ich bin besorgt, niemand sonst muß das auch so sehen. Für die Ablehnung reichten dem Gericht einige Textbausteine, die die Rechtslage/Gesetzeslage wiedergeben, aber gleichzeitig über die Abwertung meiner Informationen zu diesem GA zur Antragsablehnung führten...

Wie sieht's aus? Wie argumentiert Ihr?
Ach, noch 'was: Der Beschluss ist gem. § 177 SGG nicht anfechtbar!



Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo ingeborg,

Frage:

Hälst du den Richter für befangen oder nicht?

Lg. Rolandi
 
Guten Tag Rolandi,

ich halte den Gutachter, als den vom Gericht bestellten Sachverständigen, für befangen!
M.E. soll er die Totalablehnung aller Unfallschadenfolgen unterstützen...


Grüße von
Ingeborg!
 
hallo Ingeborg!

dieses sagt "uns" zu wenig

Ich bin besorgt, ...

Wie sieht's aus? Wie argumentiert Ihr?

du weisst doch, wie es läuft. du hastj a den hinweis auf fehlende formale möglichkeiten am ende angeschnitten. zum inhaltlichen hältst du dich aber zurück mit der feststellung

greift das zuständige LSG zu einem Gutachter, der auch in diesem Forum einen Ruf wie Donnerhall hat. Auch dank dieses Forums konnte ich umfangreiches Material sammeln, die die mangelnde Objektivität dieses besonderen Gutachters wiederspiegelt.

auch wenn es als nicht ausreichend vom gericht gesehen wird, für (weitere) argumente ist hier schon der name und dein bisheriges "Material" ausschlaggebend.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant!

Ja, ich weiß!
Manchmal muß ich das ganze Elend - ohne Details, wg. Gegenseite - einfach 'mal loswerden...
Habe unlängst einen Anruf aus der Praxis des GAs darüber erhalten, daß das Gericht mitgeteilt hätte, jetzt könnte ich dort begutachtet werden...
(da war man sich aber sehr sicher, daß das UO sich nicht mehr wehren könnte!)

Danke für die Antworten, jede Unterstützung hilft. Werde mal berichten, wenn's überstanden ist.


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich habe meine Frage dahingehend so gemeint:

Ob du der Ansicht bist:
ob der Richter befangen für Dich sein kann
nach dem
dieser deiner Ansicht nach den Befangenheitsantrag gegen den Gutachter ungerefechtigt abgelehnt hat?

Wenn es deiner Meinung nach so ist, dann müsstest du einen Befangenheitsantrag noch gegen den Richter stellen.

Lg. Rolandi
 
Hallo Ingeborg,

ich habe den spiegelgleichen Fall.
Der Gutachter Dr. G aus Inning am Ammersee wurde vom LSG beauftragt, trotz dem das der 3`te Senat des LSG bereits in voran gegangen Verfahren, diesen für Befangen erklärt hat.
Inzwischen habe ich gegen die Berichterstatterin und die beiden anderen Richter des LSG einen Befangenheitsantrag gestellt.

In Bayern ticken die Uhren ja bekanntlich anders, als sonst in der Republik

Zeitschrift für Rechtspolitik mit ZRP-Gesetzgebungs-Report Sonderdruck aus Heft 9/1998 Rechtsanwalt Dr. Hugo Lanz, München
Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf

Südbayerische Sozialgerichte haben jahrelang einen Arzt mit einer Vielzahl von Gutachten bedacht, obwohl über diesen Gutachter schon groß in der Presse zu lesen war, daß er wegen falscher Gutachten rechtskräftig bestraft und vom Dienst suspendiert war. Gerüchten, daß er seinen Professorentitel zu Unrecht trug und daß er seine Gutachtertätigkeit dazu mißbrauchte, die Kassenärztliche Vereinigung zu schädigen, gingen die Richter nicht nach. Die gleichen Gerichte beschäftigten gleichzeitig einen weiteren Mediziner, der zu Unrecht einen Professorentitel führte (32) Gerichte haben auch mehrmals entschieden, daß bei Gutachtern, die laufend für eine der Parteien Privatgutachten erstellen, keine Besorgnis der Befangenheit besteht, solange sie auch ohne diese Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten können (33) In die gleiche Richtung geht die Ansicht, die beratenden Ärzte der Berufsgenossenschaften seien in deren- Prozessen nicht befangen (34)
(32) Vgl. Münchener Merkur v. 15.9.1997.
(33) Diese Meinung hätte zur Folge, daß bei OLG-Präsident Henrichs auch bei Klagen der IG Metall keine Besorgnis der Befangenheit bestünde, da er ja auch ohne die Million von IG Metall gut von seinen Beamtenbezügen leben kann.
(34) So OLG München, Beschl. v. 3.12.1997-1 W 3118/97.

Insofern wiederholt sich die Geschichte auch 2018.

Wie steht auf meiner Geschäftswebseite:
Das Volk in dessen Namen die Richterinnen und Richter urteilen, verstehen schon lange nicht mehr, was sie Urteilen.
 
Hallo!

Die eindeutige Rechtslage ist das Eine, die Umsetzung im wirklichen Leben das Andere.

Selbstverständlich meine ich (Art. 5 GG), daß die Auslegung der 'Besorgnis der Befangenheit' überhaupt keine Frage sein dürfte. Sobald mir ein Richter eines deutschen Sozialgerichtes meine explizit dargelegte Besorgnis aufgrund der ihm angeblich nicht ausreichenden Gründe um die Ohren schlägt, weil diese aus Foren Betroffener stammten, stimmt auch hier die offiziell vorgekaukelte Rechtsauslegung nicht mehr...! Ent-täuschen kann man mich schon lange nicht mehr!
Nachdem mir schon die vollständige Akteneinsicht zu einem m.E. sehr bedenklichen Vorgang innerhalb eines in hohem Maße rechtswidrigen Verwaltungsverfahrens vom SG bis zum LSG verweigert wurde (angeblich nicht nachvollziehbar!), wundert mich garnix mehr.

Ich werde mir aber nicht noch mehr Probleme an den Hals laden, als ich schon habe.
Aber: Ich mache weiter!


Grüße von
Ingeborg!
 
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