Rekobär
Erfahrenes Mitglied
@ alle,
mich wundert das nicht. Die Frage, die sich dabei stellt, ist doch eher die: Was will der Richter mit der Beauftragung dieser Gutachter erreichen? Die wahrheitsgemäße Aufklärung des Sachverhaltes kann es wohl nicht sein.
Herzliche Grüße vom RekoBär
mich wundert das nicht. Die Frage, die sich dabei stellt, ist doch eher die: Was will der Richter mit der Beauftragung dieser Gutachter erreichen? Die wahrheitsgemäße Aufklärung des Sachverhaltes kann es wohl nicht sein.
Herzliche Grüße vom RekoBär