oerni
Erfahrenes Mitglied
Hatte heute ein Gespräch mit einem Oberstaatsanwalt, erkläte ihm die Dinge.
Nun weis ich auch weshalb die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.
Dem RiLSG Dr. Kainz muss ich nachweisen, dass er just zum Zeitpunkt seiner dienstlichen Stellungnahme keinen sogenannten
"geistlichen Blackout oder qualitative Bewusstseinsstörungen" hatte.
Wie soll ich das nachweisen - unmöglich!
Das Mittel des geistigen Blackout wird gern bei Menschen angewendet, kenne da so einige Politiker und hochrangige Staatsdiener, Prominente und auch normal sterbliche Menschen, die öfters mal einen Blackout haben.
Aber just in dem Moment - ist schon sehr merkwürdig!
Nun weis ich auch weshalb die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.
Dem RiLSG Dr. Kainz muss ich nachweisen, dass er just zum Zeitpunkt seiner dienstlichen Stellungnahme keinen sogenannten
"geistlichen Blackout oder qualitative Bewusstseinsstörungen" hatte.
Wie soll ich das nachweisen - unmöglich!
Das Mittel des geistigen Blackout wird gern bei Menschen angewendet, kenne da so einige Politiker und hochrangige Staatsdiener, Prominente und auch normal sterbliche Menschen, die öfters mal einen Blackout haben.
Aber just in dem Moment - ist schon sehr merkwürdig!