• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

LSG München - Zeitmanagement

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
In dem vorletzten Verfahren vor dem LSG München (MdE Tinnitusbeschwerden) wurde im Mai 2021 ein Sachverständiger beauftragt.
Der schrieb dem 3`ten Senat: im Oktober 21 hat er Zeit und innerhalb von ca. 14 Tagen ist das Gutachten fertig.
Jetzt nach meiner Anfrage bei der zuständigen Richterin, kam die Antwort - bisher kein Eingang des GA.
Der Gipfel, sollte in den nächsten 4 Wochen das Gutachten nicht ankommen, wird man nachfragen.

Ich habe geantwortet:
Weshalb nochmals 4 Wochen warten, dann ist Weihnachten!

Vermutlich ist das LSG überlastet oder so ähnlich!!

Aber wo es um Entscheidungen gegen mich gegangen wäre, hat man sogar mit Bussgeld gedroht.
 
Verzögerungsrüge 17.11.2021


Sehr geehrte Frau Richterin...
Da die bereits am.. .. ..zugesagte Erstellung des von Ihnen nach 106 SGG beauftragen Gutachters - Herrn Dr....- offensichtlich nicht eingehalten werden kann, ist für mich ein effektiver Rechtsschutz in angemessener Zeit (nach Art.19 Absatz 4 und Art.20 Absatz 3 GG sowie Art.6 Absatz 1 EMRK) nicht mehr gewährleistet. Somit besteht für mich der Anlass zur Besorgnis, dass mein Verfahren L 6 U...weiterhin verzögert werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
@oerni

Per Einschreiben versenden und als Betreff o.g. Verzögerungsrüge schreiben.

Gruß MM
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo MM,

Danke für Deinen Tipp.

Jetzt warte ich dennoch mal die Antwort auf mein heutiges Schreiben per Fax ab, denn mir ist bekannt, dass Mitarbeiter und ggf.
Richter:innen hier im Forum mitlesen.
Von daher ist es wichtig das eine oder andere hier mitzuteilen.

Der beauftrage Sachverständige hatte bereits 2007 zum Thema ein GA geschrieben und mit MdE 20 bewertet.
(Vergleich mit MdE 10)
Mal sehen ob er bei 20 bleibt oder ob er sich den Vorgutachtern mit MdE 15 anschließt, was dann quasi keine
wesentliche Verschlechterung darstellen würde, obwohl eine deutliche Verschlechterung vorliegt.

Da meine Post generell mit dem veralteten Modus -per Fax- an die Gerichte gehen, habe ich einen Nachweis ohne Kosten.
 
Hallo @oerni

die Verzögerungsrüge hat einen ganz anderen Hintergrund. Sie ist (Grund-) Vorraussetzung für eine spätere (frühestens nach 6 Monaten) Amtshaftungsklage - gegen das Land Bayern. Denn dieses ist die Anstellungskörperschaft der Richter und hat dafür zu sorgen, dass genügend Richter da sind und die Verfahren
zügig abgeschlossen werden. Zudem wissen die jeweiligen Richter dann auch, dass sie sich evtl. für ihre (Nicht-) Leistung rechtfertigen müssen. Die Zeit wird immer ab der erstinstanzlichen Klageerhebung gerechnet und von der Rechtssprechung pro Instanz ca. ein Jahr als (noch) gerechtfertigt angesehen. War somit dein Verfahren - ohne Verzögerung in deiner Verantwortung - länger als 24 Monate anhängig - hast du sehr gute Chancen, für jeden weiteren Monat der richterlichen Verzögerung 100€ zu bekommen.
Das (Amtshaftungs-) Klageverfahren könntest du dann nach Abschluss deines Verfahrens nächstes Jahr völlig entspannt am LSG Bayern (ist erstinstanzlich zuständig) erheben - die BG hat damit nichts (mehr) zu tun.
Du musst diese Klage nur innerhalb der Frist von 6 Monaten nach Abschluss deines (BG-) Verfahrens anhängig machen.
Per Fax würde ich die Verzögerungsrüge nicht einreichen - aber du bist ja im Besitz (d)einer Privatautonomie...;)

Gruß MM
 
Danke erst mal.

Ich reiche alle Post an das LSG per Fax ein, selbst Klagen und ich bekomme sofort den Nachweis des Erhaltes.
 
Ach @oerni - wenn du wüsstest....
Ich bin (wieder) raus - bis Dezember.

Gruß MM
 
aha - wo raus und was sollte ich alles Wissen.
PN ist nicht möglich.

In meiner Sage gibt es interessante Neuigkeiten:
Die Post ist im Schlafmodus zumindest bei meinen Unterlagen
Von A nach M sind es ca 50 Km auch vom med SV zum LSG
Ich mache mir so meine Gedanken und werde dann in der nächsten KW mich aus....
 
Ich reiche alle Post an das LSG per Fax ein, selbst Klagen und ich bekomme sofort den Nachweis des Erhaltes.
Üblicherweise führt man seinen Schriftwechsel mit Gericht, Behörden usw. Rechtssicher per De-mail.
Per Fax können Übertragungsfehler vorkommen und mal ganz ehrlich, es ist total veraltet. Ich faxe zwar auch noch, aber nur zu Unterstützung, alles andere elektronisch.
 
Das ist eine Kleinigkeit gegen dass, was demnächst veröffentlicht wird.:cool:

Gruß MM
 
"Das"

Richterin vom Amtsgericht Lüdenscheid muss ins Gefängnis


Dann bin ich mal sehr gespannt, auf das was noch kommen wird.
 
Nach Anfrage beim Büro des Sachverständigen kam die Auskunft, vor 1-2 Wochen Unterlagen zurück geschickt.
Heute kam Gutachten per Post mit Eingangsstempel 15.11.21

Insofern hat sich mein Tweet erübrigt.
med. Sachverständige schreibt positives GA, ähnlich wie schon 2007.
Mal sehen was jetzt der Senat des LSG daraus ließt.
 
Top