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LSG München Urteile nur zu Gunsten der BG?

Abladung erhalten
Gerichtstermin vom 28.07.2020 abgesagt.

Grund: weitere Amtsermittlung
vor allem dürfte es darum gehen, ob die Akte der Beklagten vollständig und dem Datenschutz entspricht.
 
Hallo Oerni,

ist unsere Erde doch keine Scheibe? Bewegt sich was in Bayern?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

na ja schon wir mal was da noch so kommt.
Nachdem ich ja jedes Schreiben an Frau Berichterstatterin benutze, um auf ein Faires Verfahren hinzuweisen, könnte sich doch
etwas zum "Guten" verändern.
 
So jetzt kam ein neues Schreiben der Berichterstatterin (Einwurfeinschreiben).
In dem soll ich doch beweisen ob die Beklagtenakte vollständig ist, per Akteneinsicht.
Das ist aber Aufgabe des LSG und nicht Meine.
Die passende Antwort habe ich schon notiert.
Hat doch die Beklagte dem SG Augsburg eine unvollständige Akte übergeben, was der § 109 Gutachter beschrieben hat.
Er musste nach Übergabe der "neuen" Akte ein 2`tes GA schreiben.

Ja und jetzt stelle ich dem LSG doch glatt die Frage:
Weshalb hat der med. Sachverständige Dr. R. Löster in seinem § 106 Gutachten die Unvollständigkeit nicht bemerkt?
Ist das vom SG Augsburg beauftragte Gutachten überhaupt repräsentativ oder muss es gar entfernt werden?

Bis vor kurzem wurden Bilder gesucht und jetzt doch noch gefunden,
aber es fehlen immer noch Bilder, die weder in den Akten, noch bei den Ärzten oder bei der Beklagte zu finden sind.
Ich habe diese auch nicht trotz intensiver Suche gefunden.
Frau Berichterstatterin schreibt: von Seiten des LSG gibt es dazu keine Amtsermittlung mehr!

Der Gutachter Dr. Kipping wird dann zur 4`ten und letzten Stellungnahme aufgefordert, ich soll doch eventuelle Fragen an den GA mitteilen.
Werde ich natürlich machen!

Ich denke der 3`te Senat in Vertretung der Berichterstatterin Frau Dr. xxxx möchte den Fall jetzt endlich beenden und nicht mehr länger
von mir belästigt werden.
Denn ich erwarte ein faires, unabhängiges Urteil, was ich unter jedem Schreiben an das LSG schreibe.

Mal sehen was jetzt noch kommt, nach der Sommerpause!
 
Zuletzt bearbeitet:
so, oerni, jetzt hast du deinen text aber "reingeklatscht" :p

dazu ein hallo von mir.

und zum inhalt: das ist ja schon ein starkes stück - "beweisen ob die Beklagtenakte vollständig ist", da stimme ich zu.

wichtiger scheint mir allerdings dies

es fehlen immer noch Bilder, die weder in den Akten, noch bei den Ärzten oder bei der Beklagte zu finden sind.

gemeint sind wohl röntgen-/mrt-aufnahmen!? worauf beziehen sie sich und was würden sie deiner ansicht nach aussagen? wer sollte bzw müsste sie haben, wie waren sie gesichert? mrt's wären wohl elektronisch gespeichert, rönten nicht unbedingt. aber diese bilder sind beweisstücke, und die rö-verordnung schreibt eine aufbewahrungspflicht vor. bei laufenden verfahren können sie also nicht untergehen. fehlen sie trotzdem, dann nimm mal die tatsache einer beweisvereitelung in den blick. dann kann dir das fehlen sogar zugute kommen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

Röntgenbilder der rechten Hand, etwa 10 Jahre alt.

Die habe ich damals leider nicht kopiert.
Eigentlich müssten diese in der Gerichtsakte / Unterlage. sich befinden.
Auflistung der Akten und Unterlagen des LSG
3 CD`s // 1 Bd Akten SG A (2 Heftigen) // 2 Leitzordner der Beklagten //
5 Bund erledigte Akten des SG Augsburg
1 CD // 3 Bund ZBFS // 2 CD + 2 CD + 1 CD BGU Murnau + 2 CD Orthopäde + 5 CD verschiedener Ärzte (MRT)
5 Röntgenaufnahmen + 1 Röntgenbild, 2 MRT, 1 CD
2 Bund + 1 Bund Akten der Beklagten

Bei all diesen Unterlagen befinden sich die gesuchten Röntgenbilder nicht.
Es geht um 2 Unfälle betroffen rechte Schulter/Arm.

Ergebnis der Begutachtung und 3 Nachträge - Unfälle können dem Schadensbild nicht zugeordnet werden.
Eine neue Erkrankung har der GA gefunden: Hulten`sche Minusvariante beidseits!

Der Ga weis wohl noch nicht das man in dem Zustand versichert ist, in dem man sich zum Zeitpunkt des Unfall befindet.
 
hallo oerni,

meine Meinung:

der Gutachter hat seinen Auftraggeber zufriedengestellt
und
du hast vermutlich dadurch noch mehr zu tun,
um auch noch dagegen vorzugehen.

Lg. Rolandi
 
hallo oerni,

nochmal zu den "verschwundenen" bildern

Eigentlich müssten diese in der Gerichtsakte / Unterlage. sich befinden.

wie und weshalb bitte sollten röntgenbilder in die gerichtsakte gelangen? wer hat sie dort eingereicht und mit welchem bezug? da fragt sich natürlich auch, wie das belegt werden kann.


gruss

Sekundant
 
Hallo Rolandi,

da hast Du zu 100% Recht.
Ich habe der Berichterstatterin des 3`ten Senat Fr. Dr. Sxxxxx schon geschrieben, dass das Ergebnis sicherlich der Beklagten und
dem Gericht gefällt. Das Ergebnis war erwartet worden!

Hallo Sekundant,

ja gute Frage, natürlich durch Zusendung an das SG Augsburg.
Hier waren viele gefragt worden, alles was ich Übergeben hatte, ist schriftlich nachweisbar.
Von dort dann zum LSG

So war es auch bei den Rö-Bildern die wieder aufgetaucht sind, die waren auch Monate lang verschollen.

Originale werden seit vielen Jahren bei mir archiviert, damals eben nicht, blöde gelaufen.
Was schreibt man in dem Fall: Verschwundene Unterlagen dürfen nicht zum Nachteil des Klägers führen!

Grüße aus dem verregnet, kalten Landkreis AIC-FDB
 
@oerni

ich frage mich immer noch was ein gericht (!) mit röntgenbildern anfangen will? sind die richter am SGen auch gleich ärztliche SV?

das klingt so, als hättest du die bilder dann selbst dem SG übergeben, ist das so? oder sind sie durch arzt/klinik dort vorgeblich eingereicht worden? im letzten fall sollte dann das institut der beweisvereitelung einmal geprüft werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

die Bilder braucht der DA Dr. Kipping für den 4´ten ´Nachtrag zu seinem Gutachten.

Bilder wurden über Rain an Gericht geschickt und auch von Ärzten direkt.
Nützt alles nichts, wenn es keine Bilder mehr gibt.

Was Richter beim SG oder LSG sind und wie sie Ihren "Doktortitel" mit welchem Thema erworben haben,
kann ich nicht sagen, aber ich denke sie sind nicht Mediziner.

Grüße
 
Hallo Oernie,

stelle über Deine Rechstanwältin den Verlauf der Anforderung, zur Verfügungstellung und den Empfang bei den GA aufzuzeigen und diesen Prozess - rechtverbindlich - darzustellen!

Die "Kette"muss rechtsverbindlich und lückenlos nachvollziebar sein!

Viele Grüße

Kasandra
 
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